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BMW 7er, Modell E32 |
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31.10.2004, 00:56
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.03.2003
Ort: Bietigheim
Fahrzeug: Opel Agila / Suzuki Wagon R+ / BMW E32 730i
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Also der mit dem Benz hat gleich die Schuld auf sich genommen!
Wir haben dann die Bilder gemacht und das Ganze ohne Polizei geregelt. Hoffe mal das war okay so!
Das wichtigste ist, dass mein Bimmer noch fährt. Morgen mach ich andere Scheinwerfer und Blinker rein und dann kann ich am Mo wieder nach Konstanz düsen. Das teil unterm Auto ist nur eine Abdeckung die sich rechts neben dem Nebelscheinwerfer befindet. Die ist oben gesteckt und hängt unten an zwei Plastik-"Fäden". Also weder Kühlflüssigkeit noch Bremsenteile.
@FrankWo: Vielen Dank für die Info zur Rechtslage. Problem wäre, wenn denn der Unfallgegner doch noch meinen würde, er wäre nicht schuld, dass wir beide von einem Privatparkplatz kamen und auf einen öffentlichen Parkplatz eingefahren sind. Habe solch einen Fall nach langer Recherche nicht gefunden. Gehe aber mal davon aus, dass dann rechts vor links gilt?
Gruß
Stefan
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31.10.2004, 10:17
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 23.05.2004
Ort:
Fahrzeug:
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Zitat:
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Zitat von Hannebambel2001
Also der mit dem Benz hat gleich die Schuld auf sich genommen!
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Moin,
ob es dir etwas gebracht hat wird dir in den nächsten Tagen die Versicherung des Gegners mitteilen ...........
Wenn die nämlich die möglichkeit sieht dir eine Teilschuld anzuhängen dann machen die das, dafür sitzen so viele Leute in der Schadensabteilung ....... hauptsache so wenig wie möglich bezalen ......... oder besser nix......
Gut, lass dich überraschen.
Gruß
Thorsten
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31.10.2004, 10:34
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#13
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Gast
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Zitat:
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Zitat von FrankWo
Wenn es (der Parkplatz) kein öffentlicher Verkehrsraum ist, gilt die StVO nicht, was die 'revoli'-Regelung betrifft. Es gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Wer am schnellsten fuhr, hat am meisten dagegen verstossen. Ein(e) GutachterIn wird über die Fahrzeugschäden die Geschwindigkeit(sunterschiede) bestimmen können. Wenn bei Dir Schrittgeschwindigkeit (bis 6 km/h) dokumentiert wird, sowie Deinem VU-Partner eine mehrfache derselben nachzuweisen ist, bist Du als unschuldig zu behandeln. Die etweige Unübersichtlichkeit des VU-Ortes gilt für beide Beteiligte gleichermassen, sich daraus ergebende mögliche Zusammenstösse sind in ihren Folgen durch angemessene Umsicht zu vermeiden bzw. in ihrer Schadenshöhe möglichst gering zu halten.
Wenn sich Deine (Un-)Schuld nicht sicher nachweisen lässt, kann Dir die Gefährdungshaftung für den Einsatz des eigenen Fahrzeuges angelastet werden. Hierzu bedarf es keines anteiligen Eigenverschuldens. Dies wären für Dich bis zu 25% des Gesamtschadens.
Ist überhaupt kein Schuldnachweis zu führen, muss der Gesamtschaden hälftig getragen werden.
Davon abweichende Entscheidungen sind über "Prozess > Urteil > Annahme desselben" möglich.
---
Schilder mit der Aufschrift 'Hier gilt die StVO' sind für rechtliche Würdigungen von Schadensfällen bedeutungslos. (Sie haben ledeglich empfehlenden Charakter; ihr Nichtbefolgen allein beinhaltet keine Schuldzuordnung im Schadensfall.) Wo die StVO (auch auf Privat-/Firmen-Gelände) gilt, muss dies durch die auch auf öffentlichen Strassen vorgeschriebene (zusätzliche) Beschilderung und Fahrbahnmarkierung dokumentiert sein.
Mit (bedauernden) Grüssen an Dich von FrankWo.
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Ich hätt's nicht besser sagen können  !
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31.10.2004, 15:08
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.03.2003
Ort: Bietigheim
Fahrzeug: Opel Agila / Suzuki Wagon R+ / BMW E32 730i
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Dann werd ich mich mal überaschen lassen, wie die gegnerische Versicherung reagiert. Zur Not muss halt ein Anwalt her  .
Hab vorhin die Bleche einigermaßen zurecht gebogen, so dass ich andere Scheinwerfer, die ich gestern kurzfristig von einem Bekannten für 30€ bekommen konnte und die alten gelben Blinker einbauen konnte. Jetzt entspricht der Wagen wieder der StVO, sollte nur noch die Scheinwerfer richtig einstellen.
Gruß
Stefan
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31.10.2004, 18:41
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#15
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unbedingt fahrbereit
Registriert seit: 09.12.2002
Ort:
Fahrzeug: E32 735iA (91er) & E32 740iL (92er)
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Hallo,
enstpricht wieder der StVo? Hast Du den Ebay-Chip wieder ausgebaut oder ist der eingetragen?
Gruß
Volker
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31.10.2004, 19:14
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 23.05.2004
Ort:
Fahrzeug:
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Zitat:
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Zitat von XVolkerX
Hallo,
enstpricht wieder der StVo? Hast Du den Ebay-Chip wieder ausgebaut oder ist der eingetragen?
Gruß
Volker
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MOin,
das Interesiert doch nun wirklich niemanden .........
Wer soll den den Eintragen ??!!
Wer weiß das so etwas verbaut ist ??!!
Thorsten
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31.10.2004, 19:36
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#17
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Gast
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Zitat:
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Zitat von Thorsten730i
MOin,
das Interesiert doch nun wirklich niemanden .........
Wer soll den den Eintragen ??!!
Wer weiß das so etwas verbaut ist ??!!
Thorsten
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Bei diesem Unfall nicht.
Beim nächsten kommt vielleicht ein oberschlauer Sachverständiger auf die Idee da mal nach zu gucken...
Der Zufall ist ein Eichhörnchen  ...
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31.10.2004, 20:17
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 23.05.2004
Ort:
Fahrzeug:
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Also bevor so etwas passiert ist es wahrscheinlicher das die Amerikaner den Dollar abschaffen und den Euro einführen............
Absolut unwahrscheinlich !
Ich habe im Leben noch nicht gehört das bei einen Standartunfall nur ansatzweise so etwas gemacht wird.
Man sollte schon auf den Teppich bleiben.
Thorsten
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31.10.2004, 20:21
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#19
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Gast
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Zitat:
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Zitat von Thorsten730i
Also bevor so etwas passiert ist es wahrscheinlicher das die Amerikaner den Dollar abschaffen und den Euro einführen............
Absolut unwahrscheinlich !
Ich habe im Leben noch nicht gehört das bei einen Standartunfall nur ansatzweise so etwas gemacht wird.
Man sollte schon auf den Teppich bleiben.
Thorsten
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Geballtes Fachwissen  ...
Ich habe sehr häufig Kontakt mit Unfallsachverständigen der DEKRA. Die untersuchen ALLES.
Aber wenn Du meinst - immer schön auf dem Teppich bleiben 
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31.10.2004, 20:35
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#20
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FrankWo
Registriert seit: 08.06.2002
Ort: Mannheim
Fahrzeug: MB W 126-300 SE
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@ Stefan - Ergänzung (zu Deiner Frage):
Nach Deiner Einschätzung war das Zusammentreffen beider Fahrzeuge im Übergangsbereich von einem privaten zu einem öffentlichen Parkraum:
Für Deinen VU ist dies bedeutungslos. Wohl gibt es Unterschiede in der Haftungsfrage bei privaten Parkplätzen gegenüber separaten öffentlichen Parkräumen. Dies betrifft jedoch ledeglich vom Pächter/Eigentümer (mit-)zuverantwortende (Folge-)Schäden, deren Entstehung dieser durch Unterlassung zumutbarer Arealpflege im Rahmen seiner gesetzlichen Auflagen erheblich begünstigt hat.
Bei Schäden, welche die VU-Beteiligten allein untereinander verursacht haben, gilt unverändert: Auch öffentlicher separater! Parkraum ist kein öffentlicher Verkehrsraum.
Mit Grüssen an Dich, FrankWo.
Geändert von FrankWo (31.10.2004 um 20:56 Uhr).
Grund: Schreibfehler (müssen nicht sein)!
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