Zitat:
|
Zitat von HWL_Goose
Handy, Stöckelschuhe, Sommerreifen im Winter, etc. wird für Vollkaskoschäden sofern nachweisbar zum Ausstieg genutzt, selbst wenn dies nicht unmittelbar den Unfall ausgelöst hat.
|
Die Winterreifen sind das typische Beispiel was grundsätzlich gebracht wird, aber verkehrt ist.
Du kannst nur in Gebieten Probleme bekommen, in denen Winterreifen Pflicht sind. Aber wenn z.B. bei mir im Norden mal Schnee liegt und ich mit Sommerreifen (fahre aber Winterreifen

) einen Unfall baue, habe ich trotzdem Vollkasko-Schutz. Definitiv.
Den anderen Beispielen kann ich zustimmen.
Man kann allerdings versuchen (wohl nur vor Gericht) zu beweisen, dass keine Kausalität zwsichen dem Unfall und der "Fehltat" wie Stöckelschuhen bestand.
Wobei das bei Abgelenktheit z.B. durchs Fernseh gucken oder telefonieren so gut wie unmöglich sein dürte.
Gruß
Sordey