Hallo Dirk!
Du bist rechtlich auf jeden Fall im Recht. Das Angebot über 150.-Euro ist nicht gleich bindent. Du hast ja nicht gewusst, welchen wirklichen Wert die Federn haben und bist kein Gutachter.
Also Dein erstes Angebot ist null und nichtig!!
Mein Vorschlag:
- bitte die Werkstatt doch gebrauchte Alpina Federn zu besorgen
- oder verlange die Hälfte des Neupreises
- weise höflich darauf hin, dass der Vorfall der Handwerkskammer/Innung gemeldet wird (die Werkstatt wirbt sicherlich mit dem Innungszeichen)
Sollten die sich weigern, gehst Du halt zum Anwalt! Den Fall gewinnst Du auf jeden Fall (sollte es überhaubt so weit kommen, dass die Sache vor Gericht landet)
Der kann Dich genauer beraten und erklärt Dir den weiteren Werdegang. Das kann auch alles von der Schiedsstelle der KFZ Innung geklärt werden ohne Gerichtsverfahren!!
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Gruß
heppinger