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BMW 7er, Modell E32 |
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24.11.2002, 07:49
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#11
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 03.11.2002
Ort:
Fahrzeug: MB 560 SEC
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Versteh ich ja alles!
Ist schon klar, er wird das mit Sicherheit versuchen.
Also wenn ich ein zärtlicher Fahrer bin, und immer (bis auf 2-3mal) den Wagen sehr behutsam gefahren habe,
und angenommen die Steuerkette sei nicht mehr die beste gewesen, was ich ohne den Motor zu öffnen nicht wissen kann, und ich einfach durch meine Fahrweise nie Anzeichen auf einen anbahneneden Motorschaden hatte,
und der Käufer die Karre tritt bis Sie kotzt, dann steh ich in der Haftung?
Das Auto ist Bj.88,hat nun 180.000km gelaufen, ich war der 5. Eintrag im Brief, habe den Wagen also von 14 Betriebsjahren nur ein Jahr gefahren. Woher soll ich denn wissen was mit dem Motor alles passiert ist?
ich baue doch in nen Motorschaden nicht noch kurz vorher flammenneue Reifen, Lichtmaschine, Batterie und lasse das Getriebeöl wechseln etc.
Wie kann man da Arglist vermuten?
Müßte ich doch was an der Waffel haben oder?
Ich meine vielleicht habe ich ja auch was an der Waffel, aber ich habe nun mal nicht versucht zu täuschen, um einen sich anbahnenden Motorschaden einem Käufer aufs Auge zu drücken.
Desweiteren möchte ich auch nicht daß mir morgen ein Auto verkauft wird mit dem ich so eben nach Hause komme, aber es ist nun mal ein Gebrauchter, von dem ich theoretisch nichts weiß, und wer läßt schon bei einem Gebrauchten der Preisklasse 2.500-4.000 € einen Sachverständigen antanzen?
Gruß Big Mick
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24.11.2002, 09:37
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 17.08.2002
Ort: Heinsberg
Fahrzeug: Schwedenstahl
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Zitat:
Orginal gepostet von dasteil
hmm...
ich stell mir gerade mal vor , ich hätte den wagen gekauft ! (solltet ihr auch mal , dann wären eure kommentare nicht so monoton....)
selbst wenn ich 400 km bleifuss fahren würde , da müsste der motor schon mitspielen .
sonst war er schrott . und das wird er (wenn er pfiffig genug ist) dir auch beweisen können .
das hört sich dann in etwa so an : arglistige täuschung .
ich denke wenn der einen guten anwalt hat , musst du dich zumindest an den instandsetzungskosten beteiligen .
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Jemand der einen 14 Jahre alten Wagen kauft, kann halt nicht erwarten das er auf das Fahrzeug eine
3 Jahre oder 100.000km Vollgarantie bekommt.
Was einige vieleicht denken.
Fakt ist das die Beweislast beim Käufer liegt.
Das eigenartige daran ist nun mal das er 400 km in 2 Stunden runterreißt was eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 200 km/h vorraussetzt und hier sollte im Fall eines Rechtsstreits auch angesetzt werden.
Denn in solchen Fällen, bei denen ein 14 Jahre altes Fahrzeug so bewegt wird werden Gerichte auch stutzig.
Gruss Tobeco
__________________
Gruss Toni
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24.11.2002, 09:45
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#13
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Gast
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Das das ganze für dich eine mehr als unglückliche Situation ist kann ich komplett nachvollziehen! Auf der anderen Seite würde ich wenn ich ein so altes Auto kaufe nicht 2 Stunden lang mit 200 Sachen über die Bahn pressen! Ich hab ja vor 2 Wochen einen 750er gekauft bin dann auf der relativ freien Autobahn mit ca 150 kmh heimgefahren, und bevor ich nicht einen sachkundigen schrauber an den Motor lasse werde ich mich hüten mit so einer alten Lady vollgas zu fahren! Ich denke wenn mein Motor jetzt bi der ersten richtigen Fahrt drauf geht, ist das halt mein persönliches Pech, klar würde ich em Verkäufer die Pest an den Hals wünschen aber er sitzt ja auch nicht im Motor drinn....
Ich würde an deiner Stelle bevor hier alles mit Anwalt und selber schuld abgeht mit dem Käufer reden und ihn auf seine gefahrene durchschnittsgeschwindigkeit hinweisen.. es wird doch nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Viel viel erfolg und mach Dir nicht so den extrem Kopf
Micha
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24.11.2002, 10:08
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#14
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Gast
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Hallo zusammen,
um dem Verkäufer die Angst endgültig zu nehmen. Du hast die Gewährleistung vertraglich wirksam ausgeschlossen.
Arglistige Täuschung setzt neben der Täuschungshandlung VORSATZ voraus-das bedeutet WISSENTLICH und WILLENTLICH. Bei der arglistigen Täuschung ist das große Problem dem Verkäufer diesen Vorsatz nachzuweisen. Wenn ein gewerblicher Händler als Verkäufer auftritt ist der Nachweis meistens leichter zu führen ( weil er gewisse Pflichten hat, die ein Privatverkäufer nicht hat ), als wenn zwei Privatleute einen Kaufvertrag schließen. Man wird in Deinem Fall diesen Nachweis nie und nimmer erbringen können, dass Du den Käufer gelinkt hast. ( ich könnte mir z.B. den Fall vorstellen, dass Du voher einen Kundendienst bei BMW machen hast lassen, dabei hat der Meister Dich darauf aufmerksam gemacht, dass die Kopfdichtung durch ist). Verkaufst Du jetzt den Wagen kann Dir im Prinzip niemand nachweisen, dass die Kopfdichtung beim Übergabe des Wagens bereits durch war, es sein denn, der Käufer ruft bei dem Meister an und der erzählt ihm diese Geschichte mit der Kopfdichtung) Das wäre der Nachweis der vor Gericht standhält.Du siehst es ist immer eine Frage, ob man es Dir nachweisen kann.
Bei arglistiger Täuschung werden diese Voraussetzungen sehr streng geprüft, es handelt sich nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern kann auch strafrechtliche Folgen haben.
Mein Rat: Da Du absolut nichts zu befürchten hast (denke auch noch an die Stunde Probefahrt) reagierst Du erst auf einen Brief vom Anwalt des Käufers. Laß Dich nicht zu irgendwelchen Aussagen verleiten, darauf warten die Wortklauber nur. Sag am Besten gar nichts mehr zu der Angelegenheit! Wenn der Brief dann kommt, gehst Du damit zum Anwalt und läßt ihn die Sache abwickeln. Wichtig ist, dass Du nicht irgendeine Lusche als Anwalt auswählst ( z.B. einen Spezialisten für Baurecht  ), sondern jemand der sich mit Kaufvertragsrecht auskennt. Bei Bedarf kann ich Dir noch ein paar Tipps geben.
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24.11.2002, 10:09
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#15
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 03.11.2002
Ort:
Fahrzeug: MB 560 SEC
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Danke Micha!
Das beruhigt ungemein, was Du da sagst.
"shit happens", ist vielleicht zu lapidar ausgedrückt, aber ich sehe auch nicht ein, aus Nächstenliebe, mir diesen Schuh anzuziehen.
Ich werde abwarten und sehen was passiert, und hoffen daß ich nicht die Pest kriege.
Danke für Eure Beiträge.
Gruß !
Big Mick :(:(:(
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24.11.2002, 10:14
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#16
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 03.11.2002
Ort:
Fahrzeug: MB 560 SEC
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Danke Odlo!
Ich werde Deinen Rat befolgen, alles andere wäre jetzt in der Tat quatsch, glaube ich.
Ich werde mich dann ggf. noch mal bei dir melden.
Danke!!!
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24.11.2002, 13:51
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#17
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.08.2002
Ort: Frankfurt/Main
Fahrzeug: BMW 728i (E38)
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@ Big Mick,
Habe nur eine kurze Frage:
Ich gehe davon aus , dass Du das Fahrzeug alsPrivatmannverkauft hast.
Ein Gewährleistungsausschluss bei einem Verkauf als Geschäftswagen ist ist
nur bedingt möglich.
Lepulus
__________________
und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir :
" Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen."
... und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer...
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24.11.2002, 14:08
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#18
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Gast
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@Big Mick
Ich mag dich nicht beunruhigen, aber du wärst nicht der erste, den die deutsche Rechtsprechung trotz wasserdichten Vertrag eine mitgeben würde. Mein Schwager hatte mal einen Corrado verkaut, wo der Käufer wie ein Geisteskranker rumgerauscht ist und auf dem Heimweg den Motor zerlegt hat. Wollte dann auch die Kohle zurück und hat sogar einen Anwalt eingeschaltet. Ging dann hin und her, bis mein Schwager seine bisherige Anwaltpfeiffe rausgworfen hat und sich einen (sehr gut und teuren) Anwalt genommen hat, der auf solche Fälle spezialisiert ist. Der hat dann erst mal die gegnerischen Aussagen und Gutachten zerlegt eigene eingeholt und unterm Strich, saß der Käufer auf einem Corrado und jeden Menge Anwalt-/Gerichtskosten  
Möchte dir eigentlich nur damit sagen, dass du dir einen guten Anwalt suchen solltest, falls da was kommt. Da ersparst du dir Zeit uns echt viel Nerven (mein Schwager war teilweise so down, dass er das FZ fast schon zurücknehmen wollte, nur weil der Pfeiffenanwalt so ein Schwachkopf war).
Wünsche dir aber das Beste.
Gruß
Goofy
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24.11.2002, 14:41
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.06.2002
Ort: Ingolstadt
Fahrzeug: BMW 750i
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Ach, die 750er machen auch noch verkauft ärger!!!   Irgendwie ist dieser 12er eine Spassbremse!
Ich denke auch du hast ihm alles gesagt. Er hat gekauft wie besichtigt und probegefahren und fertig. Ein 7er ist nunmal ein Spiel mit dem Feuer, bei dem man sich sehr schnell die Finger verbrennen kann!
SERSN ROMAN
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24.11.2002, 15:50
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#20
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Zitat:
Orginal gepostet von dasteil
hmm...
ich stell mir gerade mal vor , ich hätte den wagen gekauft ! (solltet ihr auch mal , dann wären eure kommentare nicht so monoton....)
selbst wenn ich 400 km bleifuss fahren würde , da müsste der motor schon mitspielen .
sonst war er schrott . und das wird er (wenn er pfiffig genug ist) dir auch beweisen können .
das hört sich dann in etwa so an : arglistige täuschung .
ich denke wenn der einen guten anwalt hat , musst du dich zumindest an den instandsetzungskosten beteiligen .
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Beteiligung an KOSTEN ??? . . . NEIN . . . NEIN . . . NEIN.
Motorschäden können in 10 Sekunden kommen oder sich über Jahre anbahnen.
Wer hat Schuld an dem Motorschaden ??
Der, bei dem er auftaucht ??
Der, der den Wagen vorher gefahren hat ?
Der, der den Wagen davor gefahren hat ?
Der, der den Wagen gekauft hat ?
Der, der den Wagen hergestellt hat ?
Der, der zuletzt Ölwechsekl in Auftrag gegeben hat ?
Der, der den Ölwechsel duchgeführt hat ?
Der, der die Hersteller-Vorschrift zum Ölwechsel erfunden hat ?
Der Öl-Hersteller ?
Der Öl-Lieferant ?
Der Öl-Verkäufer ?
Ach ja, der Anwalt wird natürlich alle verklagen.
NIX DA. totaler Schwachsinn.
Der Käufer hat Pech, wenn es wirklich ein Motorschaden ist, der schon länger vorhanden sein sollte.
Der Käufer hat 1 Stunde geprüft und getestet.
Falls der Schaden schon vorher da war wäre es in der Testphase aufgefallen.
Wenn nicht, aber trotzdem vorhanden:
WUSSTE DER VERKÄUFER DAVON ??
--> Nein. Oder laß es einen Anwalt nachweisen. .. versuchen nach zu weisen.
Der Karren ist übergeben.
Der Geld ist da geblieben.
Und das Risiko ist vollständig auf den Käufer übergangen.
Egal, ob Motorschaden, Reifenplatze oder ein Baum, der auf die Fahrbahn springt.
KÄUFER - Risiko.
__________________
Signatur:
Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
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