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BMW 7er, Modell E38 |
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14.02.2006, 13:28
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.02.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW e38 740d 11/99
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Zitat:
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Zitat von JPM
Die Tür öffnet sich nicht, da es im E38 erstmals diese "Haken" gab - die einen zusätzlichen Seitenaufprallschutz bieten in Form eines "X" welches sich in A und B Säule verkantet.
Beachte bei BJ /EZ 12/94, dass es schonmal auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinauslaufen kann bei entsprechender KM-Laufleistung.
Werde bei BMW vorstellig und gegebenfalls einen selbstständigen Gutachter beauftragen.
Hoffe mal das der Rahmen noch gerade ist - wie sehen die Schweller aus?
Ist aber in einer freien guten Werkstatt machbar - schätze mal auf ca. 1500Euro - bei BMW locker 4000Euro aufwärts.
Gruß Philipp
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so seh ich das auch fast aber mit den 4000 euro kommt er nicht hin wenn ich mir über lege bei meinem letzten crasch nur bissel haube scheinwerfer stoßfänger und träger sowie ein paar kleinig keiten belief sich der schaden auf 11.000 euro und mit 8 bis 9 kann er wohl auch rechnen ganze seite lackieren richten das dauert auch seine zeit und da geht eine stunde nach der anderen bei flöten. deshalb denke ich mal das es zu 99% nen wirtschaftlicher wird.
gruß micha
__________________
Strasse nass Fuß vom Gas Strasse trocken drauf den Socken.
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16.02.2006, 20:44
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#2
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V8...
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Neukirchen
Fahrzeug: 730IA (E38), BMW 740IA (E32)
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Hallo liebe Forumler,
habe heute das Gutachten erhalten. Wirtschaftlicher ist es zum Glück nicht. Der Schaden ist laut Gutachten mit 5500€ beziffert (Preise vom BMW- Vertragshändler einkalkuliert). Dieser übersteigt nicht dem Zeitwert (lt. GA- 5900€) des Bimmers. So nun steht also die Frage. Wo reparieren lassen? Ich habe mir noch keine Angebote von ner Freien Werkstatt eingeholt. Hab dies aber morgen vor. Würdet ihr den Schaden beim Freundlichen beheben lassen oder anderweitig, also auszahlen lassen? Natürlich soll die Arbeit fachlich 1-a ausgeführt werden.
Mal abgesehen davon, kann man sich eigentlich auszahlen lassen, den Unfallwagen ohne Reparatur verkaufen u. sich einen neuen kaufen? Habe ich nicht vor, aber stünde ja auch zur Diskussion.
Vielen Dank nochmal für die vorherigen zahlreichen Antworten und Diskussionen
MfG Christian
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16.02.2006, 20:46
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: OHZ
Fahrzeug: 740iA
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Zitat:
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Zitat von Misster-K
Hallo liebe Forumler,
habe heute das Gutachten erhalten. Wirtschaftlicher ist es zum Glück nicht. Der Schaden ist laut Gutachten mit 5500€ beziffert (Preise vom BMW- Vertragshändler einkalkuliert). Dieser übersteigt nicht dem Zeitwert (lt. GA- 5900€) des Bimmers. So nun steht also die Frage. Wo reparieren lassen? Ich habe mir noch keine Angebote von ner Freien Werkstatt eingeholt. Hab dies aber morgen vor. Würdet ihr den Schaden beim Freundlichen beheben lassen oder anderweitig, also auszahlen lassen? Natürlich soll die Arbeit fachlich 1-a ausgeführt werden.
Mal abgesehen davon, kann man sich eigentlich auszahlen lassen, den Unfallwagen ohne Reparatur verkaufen u. sich einen neuen kaufen? Habe ich nicht vor, aber stünde ja auch zur Diskussion.
Vielen Dank nochmal für die vorherigen zahlreichen Antworten und Diskussionen
MfG Christian
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Ich würde das Geld nehmen, den unfaller verkaufen und nen anderen Kaufen.
Bekommst sicher einen Jüngeren und geraden.
Gruss Emil
__________________
Euer Emil hat euch alle lieb
Bin bis 21.04. in Osterferien!
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16.02.2006, 21:06
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.09.2004
Ort: Tann (Schweiz)
Fahrzeug: 750iLA (E38) Individual BJ. '00, 740iLA (E38) BJ. '95, Honda Civic 1.6VTi Sedan (EK4) BJ. '96
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Hi Christian
Du kannst nicht deinen kaputten Bimmer behalten und die EUR 5'500.- (Reparaturkosten von der H3 des Unfallverursachers) einstreichen. Beides geht natürich nicht.
Lässt du deinen Bimmer nicht reparieren, wird dir von den EUR 5'500.- der Restwert (das was dir noch ein Händler für deinen Bimmer im aktuellen Zustand zahlen würde) abgezogen.
So ist das in der Schweiz. Denke mal, dass das in Deutschland nicht anders gehandhabt wird.
Gruss
Daniel
__________________
sevener
Nicht reisen. Rasen!
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12.02.2006, 19:57
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#5
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VIELFAHRER
Registriert seit: 28.06.2003
Ort: Berlin
Fahrzeug: E 65 750 i (07)/ X 3 F25 / Mini R56 (11)
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Hallo, mit der VS des Gegners telefonieren ob Kostenvoranschlag reicht, dann bei BMW Kostenvoranschlag für Rep. erstellen lassen. Beider gegnrischen VS einreichen. Die werden nur etwas 60% bezahlen. Rest erst nach erfolgter Rep.bei BMW. Dein Auto in freier Werkstatt reparieren lassen und den Rest des Geldes verjubeln....
GROBE SCHÄTZUNG !!!!
Schaden geschätzt: etwa 4000 € ( BMW )
ca 2400€ ausgezahlt
Rep. ca 1500€
900 € Cash....
Das wäre die Variante, die ich probieren würde
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12.02.2006, 20:42
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: OHZ
Fahrzeug: 740iA
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Zitat:
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Zitat von SZille
Hallo, mit der VS des Gegners telefonieren ob Kostenvoranschlag reicht, dann bei BMW Kostenvoranschlag für Rep. erstellen lassen. Beider gegnrischen VS einreichen. Die werden nur etwas 60% bezahlen. Rest erst nach erfolgter Rep.bei BMW. Dein Auto in freier Werkstatt reparieren lassen und den Rest des Geldes verjubeln....
GROBE SCHÄTZUNG !!!!
Schaden geschätzt: etwa 4000 € ( BMW )
ca 2400€ ausgezahlt
Rep. ca 1500€
900 € Cash....
Das wäre die Variante, die ich probieren würde
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Seit wann zahlen die 60% ?
Normal wird das ganze Geld laut Gutachten ausgezahlt, der Leihwagen kann nach der Reparatur geltend gemacht werden.
Gruss Emil
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12.02.2006, 21:28
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#7
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Ich halt mich `raus...
Registriert seit: 24.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 535i E34
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Es wird nur die MwSt einbehalten, wenn man sich den Schaden lt. Gutachten auszahlen läßt und selbst reparieren will. Wird das Auto dann doch regulär repariert, dann gibt es auch noch die MwSt. Entschädigung für den Verzicht auf den Mietwagen gibt es auch, allerdings muß man nachweisen, das der Schaden auch repariert oder ein neues Fahrzeug angeschafft wurde.
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13.02.2006, 10:58
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.05.2005
Ort: Dresden
Fahrzeug: BMW 740i (E38), 4,4; 735i (E32) fürs Ziehen unserer großen Anhänger
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Tip von einem Juristen
Zitat:
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Zitat von Misster-K
Hallo,
Meine 'Schwiegermama' ist gestern mit meinem E38 in einen Unfall verwickelt worden, an dem sie keine Schuld trägt. Sie (zum 1.Mal am Steuer des Bimmers  ) befuhr eine Hauptstraße und wurde von einem Daihatsu übersehen/nicht beachtet. Dieser kam aus einer Ausfahrt und fuhr dem Bimmer in die Rechte Flanke. Der Unfallgegner nahm die volle Schuld auf sich, Polizei war auch vor Ort. Folgendes ist, wie ihr z.T. auf den beigefügten Bildern sehen könnt, beschädigt: Beifahrertür, Fondtür, Schweller, hinterer Kotflügel. zudem lässt sich die Beifahrertür nicht öffnen- auch nicht nach "reißen" und zerren. Was mich am meisten beunruhigt ist, dass der Einschlag direkt auf die Türe sowie auf die B-Säule erfolgte. Diese ist aus dem Fond betrachtet merklich eingebeult, bzw. etwas verzogen. Nun stellt sich die Frage, ob man's richten und reparieren lassen oder sein lassen soll. Was meint ihr per Ferndiagnose? Zur Info: E38 730IA BJ 12/94 Was ratet ihr mir, wie ich jetzt verfahren soll? BMW morgen zum Freundlichen stellen, dort begutachten lassen o. mir einen freien Gutachter suchen oder auf den Gutachter der gegner. Vers. warten? Bei BMW u. der Versicherung wurde ich gestern auf Montag verwiesen, um mich da dort vorzustellen. Gestern war nichts mehr aufgrund der Geschäftszeiten zu machen.
Über eure Antworten würde ich mich freuen
MfG Misster-K
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Hallo Misster-K,
empfehle folgende Vorgehensweise:
Von Gutachter eigener Wahl Gutachten erstellen lassen. Nicht in Vorkasse gehen. Gutachterrechnung gleich an gegnerische Versicherung schicken lassen. Gegnerische Versicherung kontaktieren und erklären, daß auf Gutachtenbasis abgerechnet wird. Keinen Gutachter dieser gegnerischen Versicherung akzeptieren. Zusätzlich kann eine Unkostenpauschale in Höhe von mind. € 25,- von der gegnerischen Versicherung gefordert werden. Wenn Du durch den Unfall nachweisbar höhere Unkosten hast, kannst Du diese mit Beleg geltend machen.
Deine Schwiegermutter sollte sich, sofern sie das nicht schon getan hat, so schnell wie möglich vom Arzt untersuchen lassen. Bei unfallbedingten Verletzungen/Beeinträchtigungen (z.B. Schleudertrauma) kann sie von der gegnerischen Versicherung Schmerzensgeld, Verdienstausfall usw. verlangen. Das kann richtig teuer werden und mitunter Reparaturkosten deutlich übersteigen. Vor Personenschäden haben Versicherungen richtig Manschetten.
Grundsätzlich nicht (!), d.h., nur unter ganz bestimmten Umständen, auf Vergleiche, Verständigungen o.ä. mit der gegnerischen Versicherung einlassen. Sie ist nur an der Zahlungsminderung interessiert. Bei ersten (!) Anzeichen von Verzögerungen, Verschleppungstaktiken etc. sofort einen Anwalt einschalten und mit der Durchsetzung Deiner Ansprüche bzw. der Deiner Schwiegermutter betrauen. Für die Anwalts- und ggf. Gerichtskosten muß die gegnerische Versicherung ebenfalls aufkommen, falls es zum Prozeß kommt und Du obsiegen solltest, wovon ich nach den geschilderten Tatsachen ausgehe.
Viel Erfolg!
Grüße Frank
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13.02.2006, 16:44
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#9
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V8...
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Neukirchen
Fahrzeug: 730IA (E38), BMW 740IA (E32)
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Hallo,
hatte heute den Bimmer beim Gutachter. beide Türen müssen komplett neu, hi.Kotflügel auch, bzw. Neulackierung, er müsste auf die Richtbank, um dort die b-Säule zu versteifen o. zu richten, Schweller ließe sich u.Umständen auch ziehen, bzw. richten. Achsvermessung muss neu, und Neulackierung der Karosse zwischen Schweller und Einstiegsleisten. Das ist das, was er im groben aufgezeichnet hat u. ich mir merken, sehen konnte. Das Gutachten ist in 2-3 Tagen fertig. Er empfahl mir, den BMW beim Vertragshändler reparieren zu lassen, da es nunmal ein 7er ist. Ein alter E30 o.ä. könne man ja mit Gebrauchtteilen flicken aber bei dem 7er würde ER es nicht machen. Er meinte, wenn man sich auszahlen ließe, würde man bei einer freien Werkstatt nicht allzuviel sparen, außer am Stundenlohn, da Teile wie Türen neu müssten und ob das Endergebnis so aussieht wie ein komplett instandgesetztes Fahrzeug beim Freundlichen, kann angezweifelt werden. Aber das wäre nur seine Meinung. Ich könnte ja auf nen Mietwagen verzichten und mir so die Kostenpauschale dafür in die Tasche stecken. Was meint ihr, wenn's soweit ist- auszahlen lassen, dann nach paar Türen schauen und alles bei der freien Werkstatt beheben lassen oder der einfache Weg- zum Freundlichen stellen u. machen lassen ohne Sorge, was dabei rauskommt?
MfG Misster-K
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13.02.2006, 16:55
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#10
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Gesperrt
Registriert seit: 23.01.2006
Ort: Bremen
Fahrzeug: E38-728iA (9.97)
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Leute: Bitte bleibt fair gegenüber den Versicherungen.
Wer an seinem Unfall Geld verdienen möchte, der darf sich nicht über die hohen Versicherungsprämien beschweren. Wenn jeder versucht seinen Beitrag so viel wie möglich zu drücken, aber bei jedem Schaden den dicken Max macht und noch daran verdienen möchte, dann können die Versicherungen doch gar nicht leben. Schliesslich sind die ja auch kein Sozialamt, sondern auch sie müssen noch am Jahresende was überhaben können.
Versetzt Euch bitte mal in die Lage des Unfallgegners und vor allem in die Lage der Versicherung des Unfallgegners.
Hier im Forum ist so eine Grundstimmung, dass jeder an seinen Unfällen gleich was verdienen will.
Ich bin auch der Meinung, dass es arschig von den Versicherungen ist, dass sie oft nicht bezahlen wollen oder sich lange Zeit lassen, um die Rechnungen zu bezahlen. Das ist auch nicht korrekt. Aber wir verhalten uns nicht besser. Denn wir sind ja auch nicht fair zu den Versicherungen.
Also: Mache ein unabhängiges Gutachten, lass' den Wagen reparieren, schicke der Versicherung eine Rechnung über die Reparatur und den Leihwagen, schicke Deine Schwiegermutter zum Arzt und gut ist.
Gruß Dirk
PS: Ich habe nichts mit irgendeiner Kfz-Versicherung zu tun 
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