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also hab versucht es wegzupolieren leider hat es nicht allzu gut geklappt
dann hab ich da ganze bei der versicherung gemeldet und was sagte die mir wird wahrscheinlich nicht bezahlt werden weil es ein gefälligkeits schaden ist
Hallo jimjones,
lese mal was warp 735 geschrieben hat, so wie Du das machst polierst Du Jahre. Erst mit Nassschleifpapier (800er bis 1200er und höher) schleifen, dann Polierpaste und am Schluss Normalpolitur. Ist eine sch...Arbeit, aber funktioniert. Viel Vergnügen beim schleifen!
Gruß RoWa
dann hab ich da ganze bei der versicherung gemeldet und was sagte die mir wird wahrscheinlich nicht bezahlt werden weil es ein gefälligkeits schaden ist
son quatsch bin auf 180
Hi, is leider wie im echten Leben. Wer billig kauft.....
Und ja, sogenannte Gefälligkeitshandlungen sind laut BGB §823 vom Versicherungsschutz (gesetzliches Minimum) ausgeschlossen. Gute Haftpflichtpolicen haben Klauseln mit denen dass explizit eingeschlossen wird. Ähnlich bei geliehenen und gepachteten Sachen.
Hi, kann ich Dir sagen. Tätigkeiten die man gegen Bezahlung bekommt sind nach Gesetz nicht versicherbar.
Aber VS Gesellschaften haben die Möglichkeit solche "Extras" mit einzuschließen.
Und mit billig meine ich logischer Weise Die ganze "ich will nix zahlen" Mentalität. Wenn Du da anders bist trifft es halt auf Dich nicht zu. Soll auch kein Angriff sein. Aber Unwissenheit schützt ja auch nicht. Lass Dich einfach mal vernünftig und gut beraten.
Denke aber dran, wirklich unabhängig ist keiner, ob Makler, Einfirmenvertreter oder Verbraucherschützer. Das ist natürlich nur meine pers. Meinung.
Gruß Dad