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BMW 7er, Modell E38 |
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29.03.2005, 11:36
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#21
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.09.2004
Ort: Tann (Schweiz)
Fahrzeug: 750iLA (E38) Individual BJ. '00, 740iLA (E38) BJ. '95, Honda Civic 1.6VTi Sedan (EK4) BJ. '96
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Tja, jetzt kommts drauf an, was der VK zur den Schäden sagt. Weshalb ist vorne rechts der Blinker eingerissen, die Stosstange nicht richtig, der Querlenker durch nagelneuen ersetzt, der Unterbodenschutz mehrfach gerissen?
Etwas ist doch da passiert.
So, ihr Spezialisten. Wie kann ich den KM-Stand nun auslesen. Kann der so gut manipuliert worden sein? Schlüssel ist ja nun nicht mehr möglich. Ob der KM-Stand im Schlüssel beweist, dass die Schlösser und der Schlüssel nicht zum Auto gehören? Oder der Schlüssel aus einem Auto mit ähnlichem KM-Stand kommt und alles diesem angepasst worden ist? Kann man solche Manipulationen nachweisen?
Grüsse
Daniel
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29.03.2005, 11:41
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#22
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Taxifahrer
Registriert seit: 08.08.2002
Ort: Alto Adige
Fahrzeug: S211
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Wird der km-Stand beim 95er überhaupt im Schlüssel gespeichert? Ich meine, das gibt's erst ab Facelift.
Gruss
Franz
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Allradantrieb bedeutet, dass man erst dort steckenbleibt, wo der Abschleppwagen nicht hinkommt.
(Murphy)
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29.03.2005, 11:48
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#23
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.09.2004
Ort: Tann (Schweiz)
Fahrzeug: 750iLA (E38) Individual BJ. '00, 740iLA (E38) BJ. '95, Honda Civic 1.6VTi Sedan (EK4) BJ. '96
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Bin mir da eben acuh nicht ganz sicher. Der VK hats wohl geglaubt und die Schliessanlage getauscht.
Gruss
Daniel
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29.03.2005, 13:14
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#24
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Is richtig, der KM Stand wird erst ab Facelift 98 im Schlüssel gespeichert.
Mir klingt die ganze Geschichte sehr abstrus, da kommen ja 1000 Sachen auf einmal...
Ich kenne mich leider im schweizer Recht nicht so aus, wie ist das bei Euch mit der Gewährleistung? Gibt es da auch nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr wie in D?
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29.03.2005, 15:22
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#25
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.09.2004
Ort: Tann (Schweiz)
Fahrzeug: 750iLA (E38) Individual BJ. '00, 740iLA (E38) BJ. '95, Honda Civic 1.6VTi Sedan (EK4) BJ. '96
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Nicht dass ich wüsste. Der Vertrag schliesst nur Die Garantie der NSA ein. NSA ist sowas wie EuroPlus. Meiner Meinung nach, darf man aber keine mangelhafte Ware verkaufen und dann sagen, geh doch zu deinem Garantieheini. Dass die neuen Schäden nicht schon waren, weiss ich und meine Kollegen. Doch ein Beweis ist das nicht. Habe natürlich kein Übernahmeprotokoll gemacht, als ich das Auto zur Reparatur, wenn man das so nennen darf, gebracht habe.
Mal sehen, ob ich das Holz wieder in neuwertigen Zustand kriege. Kriegt man die Dinger eigendlich ab, ohne die Türverkleidung abzunehmen? Naja, muss meine Zeit ja nicht rechnen. Aber ärgern tut mich das schon. Auch wenn ich einen Occasions-Navi, Telefon evtl. repariert kriege etc.... die Schäden im Lack und Chrom kann man wohl nicht so einfach wegpolieren. Auch nass nicht. Die kaputten Dinge wie Wählhebel, Unterbodenschuzt, muss ich wohl ersetzen.
Die NL, in der ich das Auto prüfen lassen habe, ist BMW-Alpina Importeur. Der kennt anscheinend den Chef des VK sehr gut. Wusste ich ja nicht, dass die sich über die Landesgrenze hinweg kennen. Die NL die mit dem VK befreundet ist, ist unweit des VK und ZF. Diese NL hat wahrscheinlich die Motorbdeckung und vielleicht den Unterbodenschutz kaputt gemacht. Aber beweisen kann ich das nicht. Der VK ist der Meinung, ich solle beweisen, wer von den Parteien das nun gewesen ist.
Ist doch zum davonlaufen. Ein Auto kaufen und nochmal soviel in die Reparatur stecken, die der VK verursacht hat?
Gruss
Daniel
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29.03.2005, 21:24
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#26
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
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Das leidige Thema !
Hi Daniel,
ich bin leider gerade erst auf den Thread gestoßen.
Ich habe es schon einige Male hier geschrieben:
Was dein Verkäufer macht ist illegal.
Innerhalb der ersten sechs Monate muß ein gewerblicher Verkäufer alle Mängel (außer Verschleiss) im Rahmen der Sachmängelhaftung voll übernehmen oder dir schlüssig nachweisen, daß die Mängel bei der Übergabe nicht vorhanden waren. Das kann man aber in der Regel nicht, daß sieht die gängige Rechtsprechung auch so, daher ist er voll in der Pflicht !
Diese Sachmängelhaftung hat NICHTS mit der Gebrauchtwagengarantie wie Europlus etc. zu tun, die man heutzutage mitbekommen muß (die wird nicht "geschenkt", wie er dir gesagt hat. Er muß die geben, macht er das bewußt nicht, werden laut Gesetz "automatisch" zwei Jahre daraus !!!).
Da bei dir jetzt die sechs Monate vorbei sind, hast du aber evtl. nichts verspielt, wenn du die Mängel dokumentiert hast, und dem Verkäufer vor Ablauf der sechs Monate vorgelegt hast (nachweisbar). Dann kannst du dein Recht auch in den nächsten sechs Monaten noch durchsetzen.
Lies mal auf der ADAC-Homepage in der Rubrik "Gebrauchtwagenkauf":
Klick-hier
...oder am besten: Geh' zum Anwalt und lass dich beraten !
Ich habe meinen Wagen auch letztes Jahr gebraucht bei BMW gekauft.
Mein Händler hat bei Mängeln bisher alles so abgewickelt wie oben beschrieben, vollkommen korrekt und ohne Probleme oder Beschiss... wie man es auch erwarten kann !
__________________
Gruß,
Rudi
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29.03.2005, 21:37
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#27
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.09.2004
Ort: Tann (Schweiz)
Fahrzeug: 750iLA (E38) Individual BJ. '00, 740iLA (E38) BJ. '95, Honda Civic 1.6VTi Sedan (EK4) BJ. '96
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Danke rednose
War heute beim Anwalt. Der könnte eventuell, möchte dem nichts unterstellen, nicht ganz der richtige Mann sein. Ist zwar auf Sachenrecht spezialisiert, aber eben. Oder was sollte dessen Spezialgebiet sein?
Die Mängel wurden im November letzten Jahres schriftlich gerügt. Also vor Ablauf der 6 Monate. Auch wenn ich in der Schweiz wohne, so dermassen unterscheiden sich die Gesetze nun auch wieder nicht. In Kaufvertrag hat der VK jegliche Garantie wegbedungen, es gelte ausschliesslich die Garantie der NSA (eben was wie EuroPlus). Klar, aber ein Freischein um Schrott zu verkaufen soll das ja nun nicht sein.
Ach ja, wollte den Ausfall für die 2 Monate, die das Auto bei dem Heini war geltend machen. Das gehe nur, wenn ich einen Schaden nachweisen könne. Dass ich Vollkasko, Steuer, Verkehrsabgaben, Parkplatz, etc. bezahlt habe für ein Auto das ich nicht hatte, gilt nicht. Habe ja einen Zweitwagen. Dass der mir nich zumutbar ist, Unfallbedingt, gilt anscheinend auch nicht. Ist das so?
So, werde mich dann mal zu einer NL die nichts mit der ganzen Schose zu tun hat begeben und alle möglichen Schlüssel, bis auf den meinigen sperren lassen. Man weiss ja nie...
Grüsse
Daniel
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29.03.2005, 21:59
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#28
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
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Achso,
daß du Schweizer bist, war mir natürlich entgangen.... sorry  .
Der Anwalt muß einfach in Vertragsrecht (heisst das bei uns) fit sein, das sollte man von jedem erwarten können, denke ich mal.
Ob du eine Ausfallentschädigung geltend machen kannst, weiß ich ehrlich gesagt nicht, das wird aber sicher nicht einfach sein, hier in Deutschland müßtest du den vermeintlich entstandenen Schaden schlüssig nachweisen. Aber ich bin kein Jurist, evtl. gibt es da doch Möglichkeiten...
Habt ihr keinen Automobilclub wie bei uns der ADAC oder eine Verbraucherberatung wo du dir kompetent Rat holen kannst ? Vielleicht können die auch gute Anwälte empfehlen...
Gruß,
Rudi
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29.03.2005, 22:09
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#29
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.09.2004
Ort: Tann (Schweiz)
Fahrzeug: 750iLA (E38) Individual BJ. '00, 740iLA (E38) BJ. '95, Honda Civic 1.6VTi Sedan (EK4) BJ. '96
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Hi Rudi
Der Anwalt wurde mir von der Anwaltskammer empfohlen. Kannte den zuvor auch nicht. Habe schon mal einen unfähigen Anwalt gehabt, der mich dann umgerechnet EUR 10'000.- gekostet hat, dass er die Fristen verpasst hat und nie was wusste, wenn's wieder mal schief gegagen ist. Der Anwalt für die BMW-Geschichte habe ich bis jetzt noch nicht so lange bemüht. Aber stimmt schon, bei den jetzigen Mängeln muss ich beweisen, dass die vor dem Reparaturaufenthalt nicht bestanden haben. Kollegen zählen da anscheinend nicht so, da die ja aus Gefälligkeit alles sagen könnten.
Dem VK mach ich nochnal ein liebenswürdiges Einschreiben und dann mal gucken was dabei rausschaut *ansguteimmenschendenk*
Grüsse
Daniel
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30.03.2005, 17:28
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#30
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.03.2003
Ort: Heidelberg
Fahrzeug: E39 V8 19.3 l/100 km & AUDI
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NSA-Bedingungen
BASIS-Deckung
Motor:Kolben und Zylinderbüchsen, Bolzen, Ringe, Pleuelstangen, Kurbelwelle, Kurbelwellenrad, Vorlegewellenrad, Ölpumpe, Antriebsrad, Zylinderkopfdichtung.
Mechanisches Getriebe: Alle dazugehörenden Teile, inkl. Ritzel, Schaltgabeln, Schiebemuffe, Antriebswelle, Hauptwelle.
Automaten-Getriebe (ausschliesslich für "Must"): Alle dazugehörenden Teile, inkl. Schäfte, Planetenradsätze, Scheiben, Bänder, Ventile, Ölpumpe, Regler.
Achsenantrieb: Alle dazugehörenden, geschmierten Teile, inkl. Differential, Ritzel und Radlager.
Normaldeckung
Motor:
Zylinderblock, Nockenwelle, Stössel, Ventilkipphebel, Nockenwellenrad, Ansaugkrümmer, Auspuffkrümmer, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Kolben, Ringe, Pleuelstangen, Ventile, Ventilführungen, Vergaser, Kurbelwelle, Kurbelgehäuse, Ölkühler, Ölwanne, Öldruckschalter, Ölpumpe, Luftmengenmesser, Luftmassenmesser, Klopfsensor.
Kraftstoffanlage: Benzinpumpe, Einspritzpumpe.
Mechanisches Getriebe: Alle dazugehörenden Teile, inkl. Ritzel, Schaltgabeln, Schiebemuffe, Antriebswelle, Hauptwelle.
Automaten-Getriebe: Alle dazugehörenden Teile, inkl. Schäfte, Planetenradsätze, Scheiben, Bänder, Ventile, Ölpumpe, Regler, Sicherheitsventile.
Kraftübertragungswellen: Alle unter den Rubriken « Mechanisches- und Automaten-Getriebe » aufgeführten Teile, inkl. Kardanwellen, Kardanwellenlager, Achsantriebswellen, elektronische Steuergeräte.
Achsenantrieb: Alle dazugehörenden, geschmierten Teile, inkl. Differential, Ritzel und Radlager.
Lenkung: Lenkhilfepumpe, mechanische Lenkung, Servolenkung.
Bremsen: Bremskraftverstärker, Hauptbremszylinder, Vakuumpumpe, Bremskraftregler, Bremskraftbegrenzer, ABS, ABS Steuergerät.
Aufhängung: Untere und obere Schwingarme, Achsen und Aufhängungen, Achsschenkelbolzen und Ringe, Aufhängungsarmringe.
Elektrische Anlage: Ausschliesslich: Alternator, Anlasser, Scheibenwischermotor, Schiebedachmotor, Zentralverriegelungsmotor der Türe, Elektrolüftermotor, Motorsteuergerät, Zündspule.
Kühlsystem: Wasserpumpe, Kühler, Thermostat, Heizungskühler, Viskolüfter.
Luxusdeckung
Deckt alle Pannen betreffend:
Motor Kraftstoffanlage Getriebe Kraftübertragungswellen Achsgetriebe Vorder- / Hinterachse Lenkung Bremsen Aufhängung Elektrische Anlage Kühlsystem Abgasanlage Kupplung Klimaanlage Originalzubehör
Bis Fr. 10'000.- pro Schadenfall !
Nur 3 Ausnahmen:
Komponenten und Teile, die mit dem normalen Verschleiss verbunden sind:
Reifen, Bremsbeläge, Batterie, elektrische Brinen, Füssigkeinte, Oel, ...
Karosserie: Räder, Hardtop, Verdeck, Stossstange, Fenster, Windschutzscheibe, Scheinwerfer, Scheiben wischer, Spiegel, Antennen ...
Innere Ausstattung: Sitze, Sitzüberzüge, TV, GPS, Lautsprecher, Verstärker ...
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