Zitat:
Zitat von PacificDigital
prinzipiell achtet der Prüfer bei einer Abnahme auf Airbag-Leuchte
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Und wenn die Airbag-lampe wegen "Sitzbelegungsmatte Beifahrer" leuchtet, darf der Prüfer in Ö grosszugig darüber hinwegsehen (Leichter Mangel),
Muss dies aber Dokumentieren (Screenshot der Fehlerabfrage)
Beim Tacho hört aber der Spass auf!!!
Ach Ja... Auch ausgefallene/mangelhafte Tachobeleuchtung gilt als Schwerer Mangel!!!
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Wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten
It´s better to burn out, than to fade away