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Alt 26.03.2014, 12:41   #71
mahooja
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Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Ansonsten bitte einschlägige Urteile mit Aktenzeichen nennen, die das belegen, statt hier Vermutungen anzustellen.
Das ich dir die hier spontan nicht nennen kann dürfte wohl klar sein. Kenne aber zugenüge Fälle in denen Autos stillgelegt wurden wegen zu lauter Abgasanlagen etc. obwohl alles TÜV-eingetragen war. Und wenn der Unfallforensiker nach dem Unfall mit Personenschaden feststellt das die Kiste aufgrund verminderter Achslast überladen oder der TI der Reifen zu gering war, dürfte die Freigabe des Reifenherstellers oder die Einzelabnahme des TÜV-Prüfers erstmal wertlos sein und die Versicherung wird mit einem entsprechenden Gegengutachten (welches beispielsweise die Richtigkeit der Eintragung durch TÜV-Prüfer X anzweifelt), bevor sie zahlt, auf jeden Fall einen ausführlichen Rechtsstreit mit dir führen. Ausserdem kenne ich keine Alpina e38 mit serienmässigen 21"-Rädern und hier geht es ja auch nicht um Alpinas sondern um selbst umgerüstete Normalo e38. Wie Bovensiepen das Problem mit der Tachoabweichung durch falschen Abrollumfang und dem zu geringen Tragfähigkeitsindex der Reifen gelöst hat spielt hier also gar keine Geige.
__________________
greetings
Björn


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"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr
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(Walter Röhrl)

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Geändert von mahooja (26.03.2014 um 12:57 Uhr).
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Alt 26.03.2014, 12:55   #72
DaggiMicha
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Zitat:
Zitat von osiriscom Beitrag anzeigen
...
Das selbe gilt für 20". Entweder ist der Abrollumfang zu groß, damit der Tragfähigkeitsindex passt, dann zeigt der Tacho aber weniger an als er muss, oder der Tacho passt und das Auto ist für die Reifen zu schwer. Wenn dann ein Unfall passiert und ein Gutachter bemerkt das, dann gibt es KEINEN Versicherungsschutz.

Wenn alles passen soll, dann MAXIMAL 19"


MfG Frank
20" sind kein Problem. Bekommst du bei Alpina mit entsprechendem Gutachten auch für den iL.

Gruß
Micha

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Alt 26.03.2014, 13:07   #73
Claus
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Zitat:
Zitat von mahooja Beitrag anzeigen
Das ich dir die hier spontan nicht nennen kann dürfte wohl klar sein. Kenne aber zugenüge Fälle in denen Autos stillgelegt wurden wegen zu lauter Abgasanlagen etc.obwohl alles TÜV-eingetragen war.
Nein, es ist nicht klar. Wer Behauptungen aufstellt, sollte diese auch belegen können. Zu laute Abgasanlagen haben mit der "Reifenproblematik" erstmal nichts zu tun. Nicht alles, was hinkt, ist auch ein Vergleich. Vielleicht hätte ich schreiben sollen "mit legaler TÜV-Eintragung", denn so manche Eintragung wird ein wenig "inoffiziell" vorgenommen. Außerdem auch sehr beliebt: Man fährt mit einer modifizierten Auspuffanlage zum TÜV, lässt diese eintragen und räumt diese dann anschließend "leer". Das passiert übrigens häufiger, als man denkt! Dafür kann der TÜV aber nichts, der hält sich im Allgemeinen an die Emissionsvorschriften.

Zitat:
Zitat von mahooja Beitrag anzeigen
Und wenn der Unfallforensiker nach dem Unfall mit Personenschaden feststellt das die Kiste aufgrund verminderter Achslast überladen oder der TI der Reifen zu gering war, dürfte die Freigabe des Reifenherstellers oder die Einzelabnahme des TÜV-Prüfers erstmal wertlos sein und die Versicherung wird, bevor sie zahlt, auf jeden Fall einen ausführlichen Rechtsstreit mit dir führen.
Eine Behauptung wird nicht alleine dadurch richtiger, dass man sie ständig wiederholt (siehe oben)! Auch hier wiederum: Wo sind die einschlägigen Urteile?

Zitat:
Zitat von mahooja Beitrag anzeigen
Ausserdem kenne ich keine Alpina e38 mit serienmässigen 21"-Rädern und hier geht es ja auch nicht um Alpinas sondern um selbst umgerüstete Normalo e38.
Diese Aussage ist natürlich richtig, für den E38 gibt es keine 21"-Alpinaräder ab Werk. Aber zumindest die 20"-Räder bekommt man problemlos eingetragen und darf diese fahren! Ein B12 ist auch nur ein E38 mit fast identischem Gewicht! Siehe auch einen Beitrag über meinem.

Zitat:
Zitat von mahooja Beitrag anzeigen
Wie Bovensiepen das Problem mit der Tachoabweichung durch falschen Abrollumfang und den zu geringen Tragfähigkeitsindex der Reifen gelöst hat spielt hier also gar keine Geige.
Scheinbar lässt es sich aber lösen. Im Übrigen bezogen sich meine Ausführungen auch eher darauf, dass hier von "osiriscom" behauptet wurde, man dürfte auf einem E38 nichts legal über 19" fahren und diese Aussage halte ich eben in der gemachten Pauschalität für falsch! Wäre dem so, würde Alpina keine 20" auf ihren B12 verbaut haben.

21"-Räder sind eine völlig andere Baustelle und da bin ich auch eher Deiner Meinung, aber eben nicht bei den 20"-Rädern.
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe

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Alt 26.03.2014, 13:18   #74
mahooja
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Müssen wir wirklich darüber diskutieren, das jede Versicherung erstmal versuchen wird nicht zu zahlen wenn nach einem Unfall auch nur der kleinste Hinweis darauf besteht das beim Beteiligten eventuell die ABE erloschen war durch technische Veränderungen am KFZ? Ich jedensfalls hätte keinen Bock auf einen zermürbenden Rechsstreit mit irgendeiner Versicherung, auch ohne vorliegendes einschlägiges Urteil Zudem schrieb ich ja das jeder das Risiko mit sich selbst ausmachen muss. Fakt ist, es kann Probleme geben.
Die Überschrift des Threads kenne ich sehr wohl, das geht es um 21 Zöller (also schnurz das der B12 auf 20 Zöllern fährt) und ich zitierte ja fischerman79 und der fährt (jedenfalls auf seinem Avatar-Bild) keine Alpinas und er sprach davon das es immer einen Weg gibt...

Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
man dürfte auf einem E38 nichts legal über 19" fahren und diese Aussage halte ich eben in der gemachten Pauschalität für falsch! Wäre dem so, würde Alpina keine 20" auf ihren B12 verbaut haben.
Da gebe ich dir natürlich Recht. Mir ging es eigentlich darum das osiriscom prinzipiell mit seiner Aussage bzgl. des TI der Reifen nichts falsches gesagt hat.

Geändert von mahooja (26.03.2014 um 13:26 Uhr).
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Alt 26.03.2014, 13:26   #75
Raffael@735i
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Warum wird hier so viel Angst unbegründet verbreitet???

Ich habe Felgen mit TUEV Gutachten von Alpina die fürn X5 Freigegeben sind, somit ist der Load Index höher.

Dann kaufe ich Reifen, lass mich eine Freigabe vom Reifenhersteller schicken, zuvor bekommt er meinen Fahrzeugschein, wegen den Achslasten.

Anschließend wird das ganze vom TUEV eingetragen. Es ist alles legal! Jeder Richter der Welt wird Dir bestätigen das Du das Best möglichste der Welt gemacht hast, um auf der sicheren Seite zu sein.

Und wer fährt mit 5 Leuten plus vollen Kofferraum 250 KM/H?

PS. Seit der neuen Punkte Regelung werden Fahrzeuge wegen zu lautem Auspuff nicht still gelegt.

Grüße
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2014, 13:33   #76
mahooja
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Angst verbreitet? Es geht doch nur um mögliche Konsequenzen nach einem durch einen Reifenplatzer ausgelöstem Unfall. Niemand muss mit 5 Leuten und voller Karre 250 fahren, aber der Reifen müsste es trotzdem aushalten können falls mal es jemand tut. Ist nunmal so in D. Wenn einen Gegengutachter bzgl. einer TÜV-Eintragung anderer Meinung ist, ist der (Rechts-)Streit vorprogrammiert. Früher wurden KFZ auch wegen zu lauter Abgasanlagen stillgelegt, hab ja nicht gesagt das es gestern war...
Ich fahre übrigens selbst Winterreifen 245/45 18 mit dem Tragfäigkeits- bzw Geschwindigkeitsindex 96V. Hier wurde mit entsprechendem Vermerk in den Papieren die Vmax von 240 auf 225 reduziert wegen des Fahrzeuggewichtes. So stand es auch in der Feigabe von Dunlop. Nur mal als Info.

Geändert von mahooja (26.03.2014 um 13:39 Uhr).
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Alt 26.03.2014, 13:37   #77
Claus
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Zitat:
Zitat von mahooja Beitrag anzeigen
Müssen wir wirklich darüber diskutieren, das jede Versicherung erstmal versuchen wird nicht zu zahlen wenn nach einem Unfall auch nur der kleinste Hinweis darauf besteht das beim Beteiligten eventuell die ABE erloschen war durch technische Veränderungen am KFZ? Ich jedensfalls hätte keinen Bock auf einen zermürbenden Rechsstreit mit irgendeiner Versicherung, auch ohne vorliegendes einschlägiges Urteil Zudem schrieb ich ja das jeder das Risiko mit sich selbst ausmachen muss. Fakt ist, es kann Probleme geben.
Wenn es legal eingetragen wurde (bei 20"-Rädern kein Problem), gibt es kein Risiko und dann ist auch keine "ABE erloschen". Hier im Forum wird immer sehr schnell vom Erlöschen der ABE geredet, aber so schnell erlischt keine ABE, dass sich eine Versicherung aus der Verantwortung stehlen kann. Ich hätte jedenfalls keine Bedenken, 20"-Räder von Alpina zu fahren, wenn ich sie per Alpina-Gutachten beim TÜV habe eintragen lassen (das machen übrigens sehr viele im Forum und alle sind legal eingetragen).

Zitat:
Zitat von mahooja Beitrag anzeigen
Die Überschrift des Threads kenne ich sehr wohl, das geht es um 21 Zöller (also schnurz das der B12 auf 20 Zöllern fährt) und ich zitierte ja fischerman79 und der fährt (jedenfalls auf seinem Avatar-Bild) keine Alpinas und er sprach davon das es immer einen Weg gibt...
Meinen Satz mit dem Verweis auf die Überschrift, den Du da zitierst, gibt es nicht mehr, weil ich ihn ersatzlos gestrichen habe. Grund: Ich dachte im ersten Moment, mit "Alpinas" seien die Räder gemeint, Du meintest aber das ganze Auto.

Zitat:
Zitat von mahooja Beitrag anzeigen
Mir ging es eigentlich darum das osiriscom prinzipiell mit seiner Aussage bzgl. des TI der Reifen nichts falsches gesagt hat.
In Bezug auf die Sache mit den "maximal 19"-Rädern" hat er aber – nach meinem Verständnis – was Falsches geschrieben. Scheinbar ist nämlich die Tachoabweichung bei den 20"-Alpinarädern so gering, dass sie im Rahmen der Toleranzen liegt, sonst würde sie der TÜV nicht eintragen oder Alpina keine Freigabe für "normale" E38 erteilen.
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Alt 26.03.2014, 13:44   #78
Claus
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Zitat:
Zitat von Raffael@735i Beitrag anzeigen
Anschließend wird das ganze vom TUEV eingetragen. Es ist alles legal! Jeder Richter der Welt wird Dir bestätigen das Du das Best möglichste der Welt gemacht hast, um auf der sicheren Seite zu sein.
Sehe ich genauso. Und wenn mir hier keiner ein Urteil mit Aktenzeichen nennen kann, in dem ein E38-Fahrer verknackt wurde, nur weil er eingetragene 20"-Alpinaräder auf dem Auto hat und aufgrund eines Reifenplatzers einen Unfall verursachte, bestreite ich weiterhin vehement, dass so etwas jemals vorgekommen ist!

Und nochmal: Mit zu lautem Auspuff (den jeder im Gegensatz zu einer festen Rad/Reifen-Kombination manipulieren kann) hat das Ganze nichts, aber auch überhaupt nichts zu tun.
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Alt 26.03.2014, 14:22   #79
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Ich möchte noch mal kurz zusammenfassen. Grundsätzlich reicht ein TI von X im Stand. Bei einer bestimmten Geschwindigkeit nimmt die Tragfähigkeit aber um Y% ab. Wenn ich also einen TI fahre der für den Stand ausreicht, bei über 200km/h aber nicht mehr, gibt es Bedenken beim Versicherungsschutz.

Das wird aber durch folgendes nivelliert:

Wer auf deutschen Autobahnen - insbesondere bei Dunkelheit - die Richtgeschwindigkeit von 130km/h mit 200km/h um rund 60% und damit massiv überschreitet, führt zugunsten seines eigenen schnellen Fortkommens den Spielraum zur Vermeidung eines Unfalls nahezu gegen null zurück.

Eine solche Geschwindigkeit ermöglicht es in der Regel nicht mehr, Unwägbarkeiten in der Entwicklung von Verkehrssituatuonen rechtzeitig zu erkennen und sich darauf einzustellen. Auch bei einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß des Unfallgegners führt dies zu einer Mithaftung (Oberlandesgericht Koblenz Az. 12 U 313/13)

Bei 200 kann uns überspitzt gesagt also allen der TI egal sein - versicherungstechnisch.

Ich verstehe den theoretischen Teil den ihr anführt aber genau so wie bei Winterreifen dann ein 210km/h Aufkleber ausreicht, sollte bei der Thematik auch ein entsprechender Aufkleber ausreichen. Oder die maximale Achslast zu verringern sein. Ich denke nach wie vor, dass diese nur mit Anhänger realistisch zu erreichen ist. Damit aber ist es doch wohl ausgeschlossen über 200km/h zu fahren. Genau so wie nie jemand seine tatsächliche Achslast vor Fahrtantritt kontrollieren wird
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Alt 26.03.2014, 14:25   #80
mahooja
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Auch nochmal: Mir geht es nicht um 20" Alpinas die legal eingetragen wurden. Übrigens ist auch mit diesem Radsatz die Abweichung nicht so gering das sie in der Toleranz liegt, sie ist nämlich negativ, d.h. der Tacho zeigt 2 km/h zu wenig an und das darf in D eigentlich nie und nimmernicht der Fall sein. K.A. warum es bei Bovensiepen toleriert wird, vielleicht ist ja auch der Tacho bei den Alpinas darauf geeicht, was natürlich keine Erklärung dafür wäre das die Radsätze ja von Alpina für alle e38 angeboten wurden. Hatte aber noch kein Gutachten der Räder in den Händen, daher weiss ich nicht ob und was darüber in den Auflagen für den e38 drinsteht. Was ich weiss ist das mir schon vor vielen Jahren eine Eintragung von Rädern auf meinem 911 verweigert wurde wegen 1 km/h zu wenig auf dem Tacho, ich hätte den Tacho darauf eichen lassen müssen. Das ist aber sicherlich von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich, egal wie die gesetzliche Bestimmung ist.
Und ich wollte niemanden in der Aussage bekräftigen das es legal nicht möglich ist 20 Zöller auf dem e38 zu fahren, sondern nur das es den Bestimmungen für die negative Tachoabweichung und dem Traglastindex der Reifen bei 21" nicht entspricht.
Und ich verstehe nicht warum ihr euch an dem zum Beispiel aufgeführtem zu lautem Auspuff hochzieht. Damit wollte ich nur verdeutlichen das die Eintragung durch eine TÜV-Gutachter hinfällig sein kann, wenn mal ein anderer Gutachter einen andere Meinung vertritt, und der eintragende TÜV-Mann vielleicht etwas übersehen hat. Dann ist nämlich trotz TÜV-Eintrags die ABE erloschen. Egal ob Räder, Auspuff, Spoiler oder sonstwas. Ein TÜV-Eintrag ist kein Freifahrtschein, egal wie er zustande kam. Viele Einzelabnahmen liegen im Ermessen des (TÜV-)Gutachters und da können die Meinungen stark auseinander gehen.

Geändert von mahooja (26.03.2014 um 14:38 Uhr).
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