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Alt 30.08.2012, 10:39   #1
audioconcept
Die verflixte 7
 
Benutzerbild von audioconcept
 
Registriert seit: 10.09.2006
Ort: Dortmund
Fahrzeug: E38 740i verkauft, jetzt E38 735ia Bj. 04/2000, 987
Standard Der Freundliche tauscht alles auf Verdacht

Hallo,


ich habe jetzt schon mehrmals gelesen, dass der bei einem Fehler einfach was tauscht oder ein Softwareupdate macht und dann berechnet, obwohl es den ursprünglichen Fehler nicht behebt.
Ist das eigentlich rechtens?
Wenn ich einen Fehler habe und den Auftrag gebe, diesen zu beheben, dann kann er doch nicht auf Verdacht einfach was auswechseln und mir die Rechnung dafür geben obwohl der Fehler mit der Auswechslung nicht behoben war.

Nur mal als Beispiel aus dem Forum hier:
Zitat:
habe mir im oktober einen 745i e65 gegönnt alles schön und gut bis im februar anfing dauernd der bild schirm auszufallen
so ichmit meiner meneks garantie bei bmw
Software update ca 280€ 100€ müsste ich davon bezahlen
brachte natürlich nichts
Kann man die falsch eingebauten Teile nicht zurückgeben? Das ist ja sonst wie ein Freibrief alles auszutauschen, bis es mal zutrifft.

Ich habe das Gefühl, die können heute nicht mehr logisch denken und tauschen es nur auf Verdacht aus. Man kann ja auch viele Fehler einkreisen und auf ein minimum beschränken.
__________________
-----------
Gruß aus Dortmund

Michael
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Alt 30.08.2012, 11:05   #2
Captain_Slow
Lernfähiges Mitglied
 
Benutzerbild von Captain_Slow
 
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: C6, R1200RT
Standard

Das wird wohl sein je nach dem welchen Auftrag man erteilt.
Ist der Auftrag Zündkerze tauschen, ist das konkret und bedarf es Zustimmung vom Kunden. Ist der Auftrag Zündungsproblem reparieren, kann der erst mal die Zündkerzen tauschen, wenn das es nicht behebt mal ein Software update, oder mal die Zündspulen tauschen, der Kabelbaum usw, bis das Problem mal behoben ist, das ist eine "carte blanche".

Besser wäre zum Beispiel ein Auftrag wo einen Festpreis vereinbart wird, aber das ist nun mal manchmal nicht möglich.
Captain_Slow ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2012, 11:06   #3
Andimp3
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Andimp3
 
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
Standard

Wenn Du konkret die Behebung eines Fehlers beauftragst und die Werkstatt teile einbaut welche nicht benötigt werden, dann musst Du definitv diese nicht bezahlen !

In solchen Fällen wird die kluge Werkstatt wenn sie einen Verdacht haben, zB DME defekt, Dir den mitteilen und sagen dass sie das tauschen müssen aber es nicht zurück nehmen können wenn es daran nicht liegt. Dann musst Du als Kunde entscheiden ob Du das willst.

Ich selber hatte mal so einen Fall: Ölverlust am E32-730iAV8 vor 9 Jahren oder so.

Konkreten Auftrag erteilt: Ölverlust beheben.

Werkstatt hat diverse Teile gewechselt - Ölverlust war hinterher noch genauso da.

Es kam zum Prozess und das Amtsgericht Bingen entschied dass ich NICHTS bezahlen muss, da ja mein Auftrag nicht ausgeführt wurde.
Andimp3 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2012, 11:22   #4
7erfly
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von 7erfly
 
Registriert seit: 15.06.2010
Ort: Hildesheim/Giesen
Fahrzeug: Mini Cooper S F56
Standard

Kommt auf die Vertragsart an.
Wenn du einen Werkvertrag abschließt mit pauschal "Zündungsprobleme beheben", der Freundliche tauscht dann die Zündkerzen, zu zahlst Summe X, aber das Problem besteht weiterhin, wäre das ein Mangel und die Werkstatt müsste weitere Schritte bis zur Problembehebung und zur Erfüllung des Vertrages selber tragen.
So war es bei Andimp3.

Meistens läuft es aber anders. Es wird analysiert und die Werkstatt sagt: Es könnten die Zündkerzen sein. Sollen wir die mal tauschen? Wenn du dann ja sagt, ist es nur ein Dienstvertrag und die Aufgabe der Werkstatt mit Tausch der Kerzen erfüllt - unabhängig davon, ob dein Zündungsproblem behoben ist. Und dann heißt es: Es könnten nun die Zündspulen sein. Sollen wir die mal tauschen?
Und so geht es erlaubterweise weiter bis zum richtigen Teil.

Schöner wären aber ingesamt Werkstätten, die erstmal richtig anaylsieren wie die Autodoktoren auf Vox.
7erfly ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2012, 11:58   #5
audioconcept
Die verflixte 7
 
Benutzerbild von audioconcept
 
Registriert seit: 10.09.2006
Ort: Dortmund
Fahrzeug: E38 740i verkauft, jetzt E38 735ia Bj. 04/2000, 987
Standard

Hi, ja die Autodoktoren denken noch nach und schliessen Fehler aus. Ich habe zwar auch einen Schrauber, der auch so wie die Autodoktoren denkt, nur in der Garantiezeit wird es ja nur beim Freundlichen gehen.

Zitat:
Meistens läuft es aber anders. Es wird analysiert und die Werkstatt sagt: Es könnten die Zündkerzen sein. Sollen wir die mal tauschen? Wenn du dann ja sagt, ist es nur ein Dienstvertrag und die Aufgabe der Werkstatt mit Tausch der Kerzen erfüllt - unabhängig davon, ob dein Zündungsproblem behoben ist. Und dann heißt es: Es könnten nun die Zündspulen sein. Sollen wir die mal tauschen?
Und so geht es erlaubterweise weiter bis zum richtigen Teil.
Wenn ich nein sage, das werde ich wohl das Auto zurück bekommen

Gibt es da nicht einen Trick , wie man den Auftrag aufgeben sollte?

Man kann ja auch nicht jedesmal einen Kostenvoranschlag machen, da man den ja auch bezahlen muss , wenn man sich gegen eine Reparatur entscheidet. Der Kva wird auf jeden Fall sehr hoch, denn die schreiben ja alles auf den Kostenvoranschlag drauf.


------------

@Andimp3

Zitat:
Wenn Du konkret die Behebung eines Fehlers beauftragst und die Werkstatt teile einbaut welche nicht benötigt werden, dann musst Du definitv diese nicht bezahlen !

In solchen Fällen wird die kluge Werkstatt wenn sie einen Verdacht haben, zB DME defekt, Dir den mitteilen und sagen dass sie das tauschen müssen aber es nicht zurück nehmen können wenn es daran nicht liegt. Dann musst Du als Kunde entscheiden ob Du das willst.

Ich selber hatte mal so einen Fall: Ölverlust am E32-730iAV8 vor 9 Jahren oder so.

Konkreten Auftrag erteilt: Ölverlust beheben.

Werkstatt hat diverse Teile gewechselt - Ölverlust war hinterher noch genauso da.

Es kam zum Prozess und das Amtsgericht Bingen entschied dass ich NICHTS bezahlen muss, da ja mein Auftrag nicht ausgeführt wurde.
Wenn aber der Fehler gefunden worden wäre , dann hätte das Gericht vermutlich anders entschieden. Auch wenn nicht alles getauscht werden musste.
audioconcept ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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