BMW 7er, Modell E38 |
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04.05.2004, 19:46
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 31.03.2004
Ort:
Fahrzeug:
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Mal ne Rechtsfrage
Nabend Männers,
als ich meinen 7er vor 2 Monaten bei einem Händler abholte, wurde er zuvor von einer Meisterwerkstadt geprüft und als Mängelfrei ausgewiesen.
Nun musste ich leider feststellen, oder besser gesagt feststellen lassen, dass der Klimakompressor hinüber ist.
Die Reparaturkostenversicherung die ich wählte, schließt den Kompressor leider nicht ein. In meinem Kaufvertrag steht nichts von "kein Anspruch auf Gewährleistung" ( ist glaube ich ja sowiso nicht mehr möglich) oder ähnliches.
Also versuchte ich den Händler dafür haftbar zu machen. Er muss ja schließlich seiner Gewährleistungspflicht nachkommen.
Der sagt mir nur ganz blöd. Nö, ich muß nur gewährleisten das der Wagen bei Übergabe ok ist. Nach langem drohen usw. ließ er sich darauf ein den Schaden zu beheben, bzw. mir einen Gebrauchten Kompressor zu besorgen. Ganz Glücklich bin ich mit der Lösung nun nicht, und Frage mich jetzt wie ich vorgehen sollte. Das dumme ist, dass der Händler 200 Km von mir weg ist.
Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen.
MfG
BED
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04.05.2004, 21:07
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.07.2003
Ort: Bonn
Fahrzeug: Audi
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Zitat:
Original geschrieben von blue-eyed-devil
Der sagt mir nur ganz blöd. Nö, ich muß nur gewährleisten das der Wagen bei Übergabe ok ist.
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Hat er im Grunde recht, hilft ihm jedoch nischt: Gewährleistung bei Verbrauchervertägen (d.h. Verkauf vom Händler an Privat) über gebrauchte Sachen dauert 2 Jahre, kann vertraglich auf 1 Jahr reduziert werde.
Innerhalb der ersten 6 Monate gilt allerdings die sog. Beweislastumkehr:
Tritt ein Schaden auf, muß der Händler nachweisen, daß ebendieser Schaden nicht schon bei Übergabe vorhanden war. Das wird in der Regel schwierig bis unmöglich. Die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen zum Check VOR Verkauf ist schon ein guter Weg, allerdings spricht ja auch ein altersschwacher Klimakompressor Bände. Du mußt dann ja nicht stillhalten und kannst dann ggf. den Gegenbeweis anstrengen.
Fazit: Gebraucht ist OK, Du fährst ja auch ´ne ältere Schüssel Dann aber inkl. Einbau.
Hör Dir seine Vorschläge doch mal in Ruhe an, behalte aber die 6-Monats-Frist im Auge.
Merke: 1 Tag vor deren Ablauf kan Dir auch Dein Anwalt nicht mehr helfen...
Viel Glück & viele Grüße
Henner
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04.05.2004, 21:28
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#3
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the Senior :-)
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
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Völlig richtig
was Bonner sagt.
um das problem ohne fehler abzuwickeln solltest du den ADAC anrufen (rechtsabteilung münchen).
oder eben Anwalt.
kannst ihm auch die entsprechenden §§ aus dem internet runterladen und mailen. vielleicht wird er dann zugänglicher.
gruss jürgen
[Bearbeitet am 4.5.2004 um 21:32 von JB740]
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04.05.2004, 22:17
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.05.2003
Ort: Florida
Fahrzeug: E38 750iL '01
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Hi,
was Bonner sagt ist nur halb richtig. Stichtag ist der Tag an der der Schaden auftritt, also wirst du immer in der 6 Monatsfrist sein.
Gruss SVen
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05.05.2004, 10:45
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.07.2003
Ort: Bonn
Fahrzeug: Audi
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@ Quinium: So auch falsch!
Zitat:
Original geschrieben von Quinium
Hi,
was Bonner sagt ist nur halb richtig. Stichtag ist der Tag an der der Schaden auftritt, also wirst du immer in der 6 Monatsfrist sein.
Gruss SVen
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Theorie und Praxis: Maßgeblich ist der "Gefahrübergang", d.h. regelmäßig das Kaufdatum. Ab hier werden 6 Monate für die Beweislastumkehr gezählt.
Und nicht - wie man evtl. herauslesen könnte - 6 Monate zum Melden des Schadens ab dessen Entdeckung.
Die Mitteilung an den Verkäufer sollte "unverzüglich" (=ohne schuldhaftes Zögern) geschehen.
Danach ( 6 Monate bis 24 Monate bzw. 12 Monate bei vertraglich reduzierter Gewährleistungsfrist) hast Du dieselben Gewährleistungsrechte, nur mußt dann DU den Beweis antreten.
Alles nachzulesen in §§ 433 ff. BGB, insbesondere § 476 zur Beweislastumkehr.
Übrigens würde ich mich NIE auf eine solche Aussage verlassen, es gibt tausende (!!!) Sonderfälle, einschlägige Gerichtsurteile, Ausnahmen und zuletzt das große Problem der Beweisbarkeit. geh zum Anwalt, die Erstberatung kostet fast nichts und spart viiiiel Nerven.
Eigene Rechtsfälle gebe ich auch an andere Anwälte, in eigene Belangen ist man nie so cool wie erforderlich.
Viele Grüße, Henner
(Warum glaubt uns Juristen denn nie einer )
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05.05.2004, 11:00
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#6
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too fast but invisible ;)
Registriert seit: 24.01.2004
Ort: Meckenheim
Fahrzeug: Einer der letzten E38: 730d Bj. (nicht EZ) 07/2001
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Hallo Henner,
Du bist Anwalt und sitzt in Bonn ?
Habe gerade mal im Telefonbuch nachgesehen - ich arbeite im Hochstadenring 50
Da können wir ja mal nen Kaffee trinken gehen
Viele Grüße, Uwe
Btw: Sorry for Off-Topic
__________________
Media-Markt - erst kleine Händler mit guten Preisen über Abmahnung abzocken ( siehe hier) und dann die Kunden abwerben - ich bin doch nicht blöd !
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Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung der Einzugsermächtigung zur Anmeldung meines Fahrzeuges eine Zwangsmaßnahme Ihrerseits darstellt. Die Einzugsermächtigung wird nach erfolgter Anmeldung sofort widerrufen.
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05.05.2004, 11:27
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.07.2003
Ort: Bonn
Fahrzeug: Audi
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@Uwe
Rechtsanwalt in spe und Unternehmensberater, hat sich zwischenzeitlich noch nicht viel getan Link zur Vorstellung *schäm*
Hochstadenring 50??? Das ist doch der neugebaute Palazzo Prozzi direkt an der Kreuzung zur Bornheimer?
Schräg ggü. habe ich früher (letztes Jahrtausend!) mal gewohnt, lustig!
Nee, mal im Ernst, ´n bißchen habe ich mich schon verbessert, wir sitzen nearby Poppelsdorfer Allee. Werbung für Brötchengeber
Und privat bin ich gerade aufs Land gezogen, meine Junggesellenwohnung im Musikerviertel gibt´s aber noch
Kaffeetrinken ist immer ´ne gute Idee, ist ab Do/Fr o.k.?
Nachbarschaftlicher Gruß, Henner
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05.05.2004, 11:47
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#8
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...der mit dem Benz tanzt
Registriert seit: 31.03.2004
Ort: Hemer
Fahrzeug: E32-730iA-R6 M30B30 09/93-Zul. 27.09.1993, Klimaautomatik
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__________________
Grüsse an Alle.
Ekki, der aus Faulheit meist nur klein schreibt
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rollst Du noch, oder....
fährst du schon BMW ???
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05.05.2004, 11:52
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#9
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too fast but invisible ;)
Registriert seit: 24.01.2004
Ort: Meckenheim
Fahrzeug: Einer der letzten E38: 730d Bj. (nicht EZ) 07/2001
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Zitat:
Hochstadenring 50??? Das ist doch der neugebaute Palazzo Prozzi direkt an der Kreuzung zur Bornheimer?
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Ja, das ist er
Zum Thema Brötchengeber: es gibt kleinere
und größere
Mein Brötchengeber
die sich teilweise mit den gleichen Themen beschäftigen.
Zitat:
Kaffeetrinken ist immer ´ne gute Idee, ist ab Do/Fr o.k.?
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Do ganztägig (natürlich nur Größenordnung halbe Stunde ) oder Fr ab 16:30 Uhr würde gehen. Wo?
Um das Forum nicht weiter mit Zweiergesprächen zu belasten, schlage ich U2U vor.
Grüße,
Uwe
Btw: bei Interesse können auch weitere Kollegen sich einklinken
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05.05.2004, 15:18
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.01.2004
Ort: Kamp-Lintfort
Fahrzeug: 523 316 728 1/1999
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Hallo,
Es gibt keinen Autohändler, der nicht ganz genau weiß, daß er es ist, der beweisen muß, daß der Wagen bei Übergabe keine wesentlichen Mängel hatte. (Habe einige von denen als Mandanten )
Da der Wagen vor Übergabe von einem Fachkundigen untersucht worden ist, den der Autohändler dafür bezahlt hat und auch weiter beauftragen möchte, hast Du das Problem, daß diese Person, der ja auf der seite des Händlers steht, bezeugen wird, daß der Wagen bei Übergabe ohne Mängel war. ( denn ansonsten würde er ja sein eigenes Attest in Frage stellen ) Wie will man heute durch einen Sachverständigen beweisen, ob der Klimakompressor vor oder nach der Übergabe defekt geworden ist ? manchmal klappt es manchmal nicht.
Solche Prozesse sind sehr riskant und können viel Geld kosten. Ohne Rechtschutzversicherung sollte man sich das gut überlegen.
Dú bleibst hier "nur" auf den Einbaukosten für den kompressor sitzen Das läßt sich noch ertragen - finde ich !
mfg SB :cool: .
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