Hi larrson,
völlig falsch zitiert !
1. Keine Anführungszeichen
2. keine exakte Quellenangabe mit Fußnote
3. falscher Text
4. unzulässige Eigeninterpretation
So muss es heißen:
Es ist egal welche Farbe ein Auto hat, nur SCHWARZ muss es sein !!!
Aber bei Deinem Auto kann man natürlich § 1 der Ausnahmeverordnung vom 01.04.2000, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 01.05.2000, geltend machen und sich darauf berufen, dass Du Markentreue und guten Geschmack bewiesen hast und wieder ein edles Luxusgefährt erworben hast, das analog zur bisher angewandten Praxis der Forumstoleranz bei Dir anerkannt werden kann !
So larrson, und damit über Deine Weiterbeschäftigng im 7er-Forum entschieden werden kann, wirst Du hiermit angemahnt, mir das Fahrzeug binnen einer Frist von 4 Wochen auf dem Rastplatz Siegburg Ost an der A 3 vorzuführen !!!
Viele Grüße
Blade