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BMW 7er, Modell E38
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Alt 29.09.2004, 00:25   #1
Tiger27
Mitglied
 
Registriert seit: 22.07.2004
Ort: Ludwigshafen
Fahrzeug: 740i 4,4
Standard Betrug Unfallwagen vom BMW Händler ???

BETRUG VOM BMW HÄNDLER ??? Hallo
Bin total verzweifelt

Habe im Mai meinen E 38 740i BJ 2001 mit 130 000 km 1 Hand,für 21500€ als UNFALLFREI (vorher auch beim gleichen Händler gekauft) beim BMW Händler gekauft .
Habe beim kauf nicht bemerkt das der Wagen nachlackiert war ,nach ca einem Monat habe ich an einer stelle(rechts hinten) dan eine schlecht lackierte stelle entdeckt .

Als ich den Wagen dan Polieren lies hat mir die Firma in Ludwigshafen auf Nachlackierungen auf der linken seite hinten aufmerksam gemacht .
Ich hatte den Wagen mit vollstem Vertrauen gekauft. (ist klar wer macht sich schon viel Gedanken beim BMW Autohaus )
Das sah ja auf anhieb Niemand .
Also ich war daraufhin bei einem Gutachter , der hat mit seinem "Lacktiefenmesgerät" dan auch mehrere Nachlakierungen nachgemessen , also höchstwahrscheinlich HECKSCHADEN .Wenn auch nicht da ist mir was nicht gesagt worden ,WARUM

Ich habe die ganze sache meinem Anwalt gemeldet , der kümmert sich jetzt drum.

MEINE FRAGE : Wer hat sowas durchgemacht, was ist mein Recht was kann ich verlangen Wieviel nachlass könnte ich maximal kriegen
Ich möchte mein Fahrzeug eigentlich behalten, Laut Gutachter ist der auch gut Nachlackiet , ich habe einen Sonderlack "STRATUSGRAU " das kann auch nicht jeder so gut .
Und auserdem habe ich mittlerweile ca.12 000 km draufgefahren ,desswegen möchte ich auch eine Rückgabe vermeiden da mir dann die KM vom Wert abgezogen werden das ist nicht wenig, und nur verlust .

Also bitte an die die das schonmal erlebt haben
Wie habt ihr euer Problem gelöst was kann ich am besten tuen

MfG
Tiger27

Geändert von Tiger27 (30.09.2004 um 01:10 Uhr). Grund: BETRUG BETRUG BETRUG BETRUG BETRUG???????????
Tiger27 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2004, 00:49   #2
heppinger
...na sag ich doch!!!
 
Benutzerbild von heppinger
 
Registriert seit: 09.02.2004
Ort: Berlin / Brandenburg
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
Standard

Nur mal vorweg:

hat der Gutachter einen Schaden oder Unfallschaden entdeckt?

Da besteht ein Unterschied...!

Unfallfrei nicht gleich Schadensfrei! Betrug auch nur, wenn wissentlich der Händler einen Unfallschaden "verschweigt"!!

Gruss
heppinger
heppinger ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2004, 01:32   #3
nob
RAUBSAUGER©
 
Benutzerbild von nob
 
Registriert seit: 14.08.2004
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: XKR 4,2
Standard

Wenn das nur ein kleiner Blechschaden war ist er immer noch unfallfrei.

Und wenns ja gut gemacht ist - wozu die Verzweiflung?

Womöglich kannst Du beim Händler eine kostenlose Wartung oder sowas rausholen. Grein denen die Ohren voll, hilft meist besser als mit Anwalt zu drohen.

Gruß Nob
nob ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2004, 07:52   #4
hilgoli
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von hilgoli
 
Registriert seit: 01.09.2004
Ort:
Fahrzeug: ab 12.2010 F01 730d, E 61 520d M-Paket weiß 01/08, E24 628CSI 11/82 Golf GTI V 6/05
Standard

wo ist das Prob bei einer Nachlackierung?

Wenn schon der Gutachter nur mit dem Lacktiefenmesser messen und vermuten kann da evtl einUnfall ( Heckschaden)????

Man bekommt doch kein Aids oder schlimmeres blos weil ein Auto mal ne LAckiererei wegen einem Parkrempler EInkaufwagen etc hatte !!

Stratus ist übrigens ne schöne Farbe , habe ich auch auf meinem 330ci,. Da wurde auch mal die Haube nachlakiert, muss ich den jetzt als Unfallwagen für 10.000 Euro unter Preis verkaufen??

Werd einfach glücklich mit deinem Auto so wie du es auch in den letzten Monaten warst.
hilgoli ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2004, 08:35   #5
Alpina-Alex
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Alpina-Alex
 
Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Hamburg
Fahrzeug: keines
Standard

also bevor ich die Sache gleich einem Anwalt übergeben würde, würde ich zunächst einmal mit dem Verkäufer sprechen. Beschädigungen, bei denen weniger als 500 Euro Reparaturaufwand angefallen ist und keine Blechteile getauscht werden mussten, gelten nach aktueller Rechtsprechung noch nicht als Unfallschaden. Erst wenn Türen oder Hauben getauscht wurden, spricht man von einem Unfallwagen. Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Hier auch nachzulesen.

Ich hatte so einen Fall mit meinem Alpina B6 3.5 Kat E30. Ein schwarzer Zweitürer, 1270 KG, 254 PS, 320 Nm....Das hat mir damals beim Kauf und der Probefahrt die Sinne vernebelt. Habe ich beim örtlichen Vertragshändler für 16.000 DM gekauft. 1999 war das. Nach ein paar Wochen fiel mir erst auf, dass die Seite nachlackiert worden war und die Tür nicht sauber eingepasst war. Ich hab daraufhin beim Händler angerufen und mit dem Geschäftsführer eine Rücknahme vereinbart. War mit dem Wagen aber schon 8.000km gefahren. Er hat den Alpina schließlich für 14.000 DM zurückgenommen und ich konnte mir nen anderen Wagen aus seinem Bestand aussuchen. Naja, heute ist der Händler übrigens pleite....hat am 01.01.2002 für immer geschlossen. Aber das lag wohl nicht an meinem Alpina...
Alpina-Alex ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2004, 09:26   #6
Jo
Wir sind Papst!
 
Registriert seit: 13.12.2002
Ort:
Fahrzeug: VW
Standard

Wenn Du in Deinen BMW Kaufvertrag schaust, seht eigentlich drin, laut Vorbesitzer unfallfrei. Also wenn der Vorbesitzer den Unfall BMW verschweigt, kann es der Freundliche Dir ja nicht sagen...

MfG

Jo
Jo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2004, 09:29   #7
Falke
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Falke
 
Registriert seit: 15.08.2003
Ort: Hamburg
Fahrzeug: BMW 728iA (E38)
Standard

Würde auch sagen, erst mal klären warum lackiert wurde.

Bei meinem ist mir auch erst nach 1 Jahr aufgefallen, dass am untersten Teil
des Frontspoiler Lackiert wurde. Es bildeten sich Risse und an der Seite sah es aus als währe der Spoiler geklebt worden. Das war aber keine Klebestelle, sondern nur eine schlechte Reparatur eines Kratzers. Hat der Vorbesitzer wohl mal am Bordstein geknabbert.
Bei der Inspektion habe ich meinen Verkäufer darauf angesprochen, wir sind dann so verblieben , dass der Spoiler neu Lackiert wird. Die Kosten zu 50/50 aufgeteilt.
Am Ende habe ich nur 1/8 des genannten Preises für die Lackierung bezahlt.

Ein Unfallwagen ist es deshalb nicht und nach der Kulanz und fachmännischen Beseitigung des Mangels bin ich absolut zufrieden.

Gruß

UK
Falke ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.11.2004, 09:14   #8
DerPrinz
Mitglied
 
Registriert seit: 02.11.2004
Ort: Korbach
Fahrzeug: 730i V8 (E38)
Standard

"...wenn der Freundliche es nicht weiß...."
Gerade ein KFZ-Händler hat die Möglichkeit UND die Verpflichtung, Gebrauchte Karren auf Unfallfreiheit hin zu überprüfen (auch aktuelle Rechtsprechung!). Aber wie schon gepostet, muss ein Schaden nicht zwangsläufig ein Unfall sein. Diesen Punkt abklären und bei erkanntem Unfall über eine Kaufpreisminderung verhandeln! Und nicht immer gleich zum Anwalt rennen (sorry, liebe Winkeladvokaten), hier im Forum gibt´s genug Rechtskundige (die selbstverständlich keine unerlaubte Rechtsberatung durchführen... ) !
Und die beste Werbung hat benanntes Autohaus durch diese Postings ja eh nicht bekommen
Wünsche dir viel Glück!!!
__________________
Man sieht sich immer zwei mal im Leben....
DerPrinz ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.11.2004, 14:19   #9
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von DerPrinz
"...wenn der Freundliche es nicht weiß...."
Gerade ein KFZ-Händler hat die Möglichkeit UND die Verpflichtung, Gebrauchte Karren auf Unfallfreiheit hin zu überprüfen (auch aktuelle Rechtsprechung!). Aber wie schon gepostet, muss ein Schaden nicht zwangsläufig ein Unfall sein. Diesen Punkt abklären und bei erkanntem Unfall über eine Kaufpreisminderung verhandeln! Und nicht immer gleich zum Anwalt rennen (sorry, liebe Winkeladvokaten), hier im Forum gibt´s genug Rechtskundige (die selbstverständlich keine unerlaubte Rechtsberatung durchführen... ) !
Und die beste Werbung hat benanntes Autohaus durch diese Postings ja eh nicht bekommen
Wünsche dir viel Glück!!!
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Hier ist noch mal das Urteil!Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) ...und hier ausformuliert!

Geändert von John McClane (04.11.2004 um 14:34 Uhr).
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Alt 25.11.2004, 04:03   #10
Tiger27
Mitglied
 
Registriert seit: 22.07.2004
Ort: Ludwigshafen
Fahrzeug: 740i 4,4
Standard Endlich der VERGLEICH .

Hallo
an ALLEEEEE!

Ich habe endlich , besser gesagt mein Anwalt hat einen Vergleich mit der Firma Gtroffen ....


5000€

Die haben mir 5000€ gezahlt weil das Fahrzeug nicht zurücknehmen wollten .

Ich bin schon zufrieden mit dem Ergebnis.Da ich ja zumal ca.1200 Nutzungsausgleich für KM ca 13 000 bezahlen müsste wenn cih das Fahrzeug zurückgegeben hätte .
Das heisst für mich ja im endeffekt 6200 € gespart .

Also nur mal als Rat wenn euch sowas ähnliches Passiert gibt nicht gleich auf wie manche hier angedeutet haben .
Und Anwallt zahlt sich schon aus finde ich , wenn man noch Rechtschutz hat ist das ja Wunderbar .
Das sieht ja von der Form her ganz anderst aus wenn dein Anwalt die Firma anschreibt ,dann wissen Sie nämlich gleich das du es ernst meinst .


Also wenn Ihr einen neuen Gebrauchten euch zulegt , egal woher.....

Geht direkt zu Dekra und bezahlt die ca 50€ und lässt das Fahrzeug komplett abchecken am besten schon vor dem Kauf , und wie ihr seht kann das ja auch noch gut laufen wenn ihr das im Nachhinein feststellt das das Fahrzeug einen oder mehrere Vorschäden hat .

Also in diesem Sinne .

Ich wünsche euch trotzdem einen Unfallfreien Gebrauchten ist doch das Beste im endeffekt.

Ciao
MfG
TIGER 27
Tiger27 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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