SO da ich aktuell das Thema habe greife ich mal diesen alten Fred auf...
(KÜS war ich persönlich / TÜV nur telefonisch)
AHK Oris E 235 C
abnehm. mit ABG Kenz: M4441
War bei KÜS der mir das Ding einfach nicht abnehmen wollte... er sagt NEIN muss man nicht abnhemen oder eintragen...
Auf die Frage WIESO? sagte er: weils Gesetz ist...
Auf die Frage ober er mir das Schriftlich gibt? sagte er: NEIN!
(und kein Wort von Einbauanleitung mitführen)
Das selbe mit TÜV Süd dieser sagte mir ebenfalls NEIN muss man nicht abnehmen oder eintragen lassen nur die Einbauanleitung mitführen...
Er fragte mich aber ob im Schein die Lasten unter d1 und d2 stehn also 1600 gebremst und 750kg ungebremst ...Dazu fragte er ob in der Anbaueinleutung auch wirklich dieses Fahrzeug steht also der e32
Das ist alles der Fall also sagte er alles ok...
(dazu ist noch zu sagen die Frau die zu anfangs am tel hat sagte JA eintragen... ich sagte ihr dann das der KÜS NEIN sagt...darauf hin stellte sie mich dann durch zum Prüfer ... dieser hat dann erstmal 10min Rücksprache mit anderen Prüfern gehalten bis er die Abnahme verneinte)
SO jetzt hab ich 2 x ein NEIN fürs eintragen/abnehmen und ich glaubs immernoch nicht da es in so ziemlich jeden Forum heißt "muss man eintragen"...
Ich glaub ja das es damit zu tun hat das am ende der Anbauanleitung ja das Blatt ist wo steht nach ABE BMW 7/1 und die in der ABE vom 7er selbst mit drin steht da es die ja "die Werkskupplung" ist auch wenn sie nicht ab Werk dran war...
will noch einer DEKRA und GTÜ fragen ? =) bis jetzt stehts ja 2:0