BMW 7er, Modell E32 |
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23.11.2002, 21:54
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#1
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 03.11.2002
Ort:
Fahrzeug: MB 560 SEC
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Käufer meines 750ers macht nach 2stunden Motor kaputt!?!
N´Abend Freunde!
Ich habe Bauchschmerzen!
Habe heute schweren Herzens meinen 12ender verkauft.
Der Wagen wurde noch letzte Woche aufgrund des Fehlers bei der Automatik komplett durchgecheckt, man hat nichts auffäliges finden können. Lediglich der Programmschalter der Automatik hat geklemmt!
Sonst alles tiptop!
Der Käufer aus Mannheim, ca. 400km entfernt, meldet sich nun zwei Stunden nach dem Kauf und erzählt etwas von einem rasselnden Motor, Qualm und Öl welches aus dem Motor läuft.
In dem Kaufvertrag habe ich unter "Besondere Vereinbarungen" geschrieben: "Der Wagen wird unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung übergeben!"
Ich denke er ist die 400km mit beiden Füßen auf dem Gas runtergeknallt.
Er will nun den Kauf rückgängig machen und sein Geld wieder bekommen.
Muß ich mir da etwas von annehmen?
Ich habe wirklich nichts verschwiegen und den Wagen mit reinstem Gewissen verkauft.
Hat vielleicht jemand von Euch Erfahrung mit solch einer Situation?
Gruß
Big Mick
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23.11.2002, 22:20
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#2
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 29.10.2002
Ort: Friedberg
Fahrzeug: Mercedes-Benz S 600 C + BMW e32 750i
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Ich würde darauf beharren, dass diese Klausel im Kaufvertrag stand und darauf, als er den Wagen besichtigete die Maschine tadelos war.
Es muss also ein Zufall sein, dass direkt nach dem Verkauf nach 400km irgend etwas an der Maschine ist. Dafür kannst Du nichts.
Wenn er sich einen Rechtsanwalt nimmt und Du von ihm Post bekommst, ist es noch früh genug, Dir auch einen zu nehmen.
Ansonsten würde ich erstmal nichts machen.
Gruß
Mr5
www.totalfree.net
[Bearbeitet am 23.11.2002 von mr5]
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23.11.2002, 22:32
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#3
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 03.11.2002
Ort:
Fahrzeug: MB 560 SEC
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Wohl wahr!
Du hast ja recht, aber es ist doch ein scheiß gefühl, daß jemand denkt man hätte ihn beschissen, oder?
Ich glaube ich mache mich da zu sehr verrückt.
Schließlich möchte ich ja auch nicht, daß kurz nach meinem nächsten Autokauf, der Motor platzt.
Was solls, ich habe nichts verheimlicht, und sollte eigentlich ruhig schlafen können.....
Aber ein SCHEISS Gefühl ist es trotzdem.
Ich würde ihm gern helfen, aber ich kann doch jetzt auch nicht nen Motorplatzer zurücknehmen?!?
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23.11.2002, 22:37
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 17.08.2002
Ort: Heinsberg
Fahrzeug: Schwedenstahl
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@Big Mick
Hier mal ein paar Informationen zur geltenden Rechtssprechung.
Haftung beim privaten Verkauf eines Gebrauchtwagen
Formularverträge für den privaten Verkauf enthalten in der Regel einen Sachmängelhaftungsausschluss zugunsten des privaten Verkäufers für Fahrzeugmängel (so auch der ADAC-Vertrag, der unter Recht&Rat-Musterverträge abrufbar ist). Dieser Haftungsausschluss gilt nach ständiger Rechtsprechung des BGH auch für Schwerstmängel. Fehlt ein solcher Haftungsausschluss, haftet der private Verkäufer dem Käufer für alle Fahrzeugmängel, die bei der Übergabe vorhanden waren, mit Ausnahme normaler, altersgemäßer Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterungsschäden (OLG Karlsruhe DAR 88, 162). Bei vom Verkäufer selbstformulierten Vertragstexten sollte ein Haftungsausschluss - ähnlich dem folgenden - aufgenommen werden:
"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. "
Enthält der Vertrag einen solchen Ausschluss, haftet der private Verkäufer bei Mängeln grundsätzlich nur noch bei ausdrücklichen Garantiezusagen oder bei nachweisbarer Arglist (s.u.)
Vorsicht bei Formulierungen wie etwa: "gekauft wie besichtigt" – oder "wie besichtigt und probegefahren"! Damit wird die Sachmängelhaftung im allgemeinen nur für solche technischen Mängel ausgeschlossen, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen hätte feststellen können (ständige Rechtsprechung, z. B. BGH DAR 54, 14; OLG Koblenz NJW-RR 92, 1145; OLG Saarbrücken ZfS 94, 245).
Der Umstand, dass ein Kraftfahrzeug als gebraucht verkauft wird, rechtfertigt für sich allein nach ständiger Rechtsprechung nicht die Annahme eines stillschweigenden Haftungsausschlusses. Auch bei älteren Fahrzeugen mit mehreren Vorbesitzern bedarf es im allgemeinen einer ausdrücklichen Haftungsbeschränkung. Eine stillschweigende Freizeichnung hat die Rechtsprechung nur in Sonderfällen angenommen, vorwiegend zu Lasten von gewerblichen Händlern, z. B. dann, wenn beim Neuwagenkauf vom Käufer das alte Fahrzeug in Zahlung gegeben wird (BGH NJW 82, 1700), dann wird der private Altwageneigentümer so behandelt, als habe er unter Sachmängelhaftungsausschluss verkauft.
Gruss Tobeco
__________________
Gruss Toni
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23.11.2002, 22:54
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#5
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 03.11.2002
Ort:
Fahrzeug: MB 560 SEC
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Danke!
Dieser Auszug ist sehr Aufschlussreich für mich.
Klartext: Ich habe nicht arglistig versucht etwas zu vertuschen, habe nichts verheimlicht und bin aus der Sache raus.
Das was ich geschrieben habe, entspricht ja ziemlich genau dem was im Auszug steht.
Zumal er den Wagen glatt eine Stunde Probe gefahren ist, Autobahn, Stadt und Land, und alles war in bester Ordnung.
Ich habe den verdacht, daß er Mist gebaut hat, und jetzt versucht seinen finanziellen Schaden zu begrenzen!?!?
Ist doch wirklich ne komische Nummer, ich fahre den Wagen 30.000km, zweimal nach Griechenland und zurück, alles ohne jegliche Probleme, und jetztdas?
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23.11.2002, 23:08
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 17.08.2002
Ort: Heinsberg
Fahrzeug: Schwedenstahl
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@Big Mick
Ich an deiner stelle würde mir da keine Gedanken machen, und falls der Käufer dich nervt würde ich Ihm einfach mal auf den Artikel aufmerksam machen. Nachzulesen unter www.adac.de!
Gruss Tobeco
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23.11.2002, 23:57
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Wie ?? was ?? hat er Diesel getankt und mit Ethanol verdünnt ???
eine Stunde Probefahrt: na dann war das Öl ja noch ganz kalt und der Motorschaden wurde verschwiegen....
Quatsch. Lass ihn erzählen was er will. Der Karren ist ihm und nun sein Problem, da er Dir nichts, bis auf übertriebene Fürsorge (Werkstattbesuch) nachweisen kann.
__________________
Signatur:
Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
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24.11.2002, 00:07
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#8
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Gast
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Hallo,
Du brauchst Dir im Prinzip keine Sorgen machen. Du hast zwar geschrieben " die..... wird unter Ausschluß der Gewährleistung ÜBERGEBEN " - begrifflich ist eine Übergabe unter Ausschluß der Gewährleistung nicht möglich.
Ganz kurz: Kaufvertrag kommt i.d.R. durch Einigung ( ich möchte den 750er kaufen----ja ok für xxxEuro)und Übergabe(Brief und Wagen) zustande.
Übergabe kann zwar ersetzt werden-wenn ich Dir sage, den Stapel Holz verkaufe ich Dir für 1000 Euro du kannst ihn im Wald abholen-er liegt da und da. Da benötigt man keine Übergabe in dem Sinne, dass ich Dir den Stapel Holz in die Hand drücke.
Aber da alle wissen was gemeint ist sehe ich keine Probleme. Müßte ich mal kurz Bücher wälzen-falls von Interesse.
Grüße
odlo
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24.11.2002, 00:12
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Der Wagen ist eine Stunde getestet wurde.
Motorschaden danach zu diagnostizieren ist ja wohl schwachsinnig.
.. wahrscheinlich hat der neue Besitzer den Spritverbrauch gesehen und braucht nun Geld um heim zu kommen....
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24.11.2002, 06:06
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.08.2002
Ort: Berlin-Kaulsdorf
Fahrzeug: 540d G31 // E91 330d
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hmm...
ich stell mir gerade mal vor , ich hätte den wagen gekauft ! (solltet ihr auch mal , dann wären eure kommentare nicht so monoton....)
selbst wenn ich 400 km bleifuss fahren würde , da müsste der motor schon mitspielen .
sonst war er schrott . und das wird er (wenn er pfiffig genug ist) dir auch beweisen können .
das hört sich dann in etwa so an : arglistige täuschung .
ich denke wenn der einen guten anwalt hat , musst du dich zumindest an den instandsetzungskosten beteiligen .
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