BMW 7er, Modell E38 |
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28.10.2002, 19:16
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.08.2002
Ort: Berliner Umland
Fahrzeug: Audi A6 3.0tdi quattro´04
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Sprachsteuerung oder NICHT
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28.10.2002, 19:31
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.09.2002
Ort: Köln
Fahrzeug: E38 L7, E32 750iL HighLine, S55L AMG, Carrera 4 Cabrio
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Ist das erste, was ich höre!
Ich kann mich irren, aber mein Kenntnisstand ist der, daß die Sprachsteuerung ein Modul ist, das hinten links bei Wechsler und DSP sitzt und problemlos nachgerüstet werden kann, und zwar bei allen Telefonanlagen, die ab Werk vom Lenkrad bedienbar sind (Motorola "Fred Feuerstein", Motorola Handy, Siemens Drahtlos).
Grüßle,
L7
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28.10.2002, 20:41
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#3
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Facelifter!
Registriert seit: 15.09.2002
Ort: Tirol
Fahrzeug: E39 - M5
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Nun du hast für die Extras bezahlt,somit stehen sie dir auch zu.
Aber leider ist der Preis für ein inkludiertes Extra immer billiger kalkuliert als das besagte Extra nachzrüsten.
Ich bin mir nicht sicher wie hier die Rechtslage ist aber wenn du Vertraglich festgehalten hast das dieses Extra vorhanden ist, sind sie verpflichtet dafür ein zu stehen.
Ansonsten wird man dir eine andere Option vorschlagen aber gegen eine solche Firma wirst nie ankommen,diese erfahrung haben wir leider alle schon mal gemacht.
Gruß LEXX
[Bearbeitet am 28.10.2002 von LEXX]
__________________
Gruß LEXX
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28.10.2002, 23:18
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 03.05.2002
Ort: Edling
Fahrzeug: G11 750i XDrive (06.16), Fiat Ducato 244 2.0 JTD (05.06)
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Hi,
Die Taste hat (zumindest bei dem Standard-Lenkrad) 2
Funktionen:
1.) Telefon freisprechen, mit R/T zwischen Radio und Telefon umschalten
Nummer mit den Sendertasten auswählen und Freisprechen drücken
oder bei Anruf einfach "kurz" drücken, ruf ist auf der Freisprechanlage
2.) Sprachsteuerung:
1 mal LANG drücken, ein Piepton kommt und die kommandos können
gesprochen werden (z.B. Hilfe ;-)
Was geht denn davon?
Gruß Martin
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29.10.2002, 09:49
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.08.2002
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: B12 (E38)
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Die Taste mit dem Kopf ist nur dann im Lenkrad,
wenn auch Sprachsteuerung verbaut ist.
Nachrüstung geht für alle Telefone ab Phase V (Motorola ca. 98).
Bei älteren Fahrzeugen muß das Telefon getauscht werden (Riesenaufwand!).
Wenn das Fahrzeug mit Sprachsteuerung erworben wurde,
(zugesicherte Eigenschaft) muß der Händler das auch liefern!
Nachfrist setzten (mit Ablehnungsandrohung) und danach auf Kosten des Händlers bei
einem anderen Händler reparieren / nachrüsten lassen.
Das wird aber nicht ohne Anwalt gehen :-)
Die Sprachsteuerung ist nicht gerade preiswert :-)
Das Modul selbst sitzt auf der Halterung des CD-Wechslers. Ist nach Abnahme der
Verkleidung gut sichtbar.
Gruss
Daniel
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29.10.2002, 12:44
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.08.2002
Ort: Berliner Umland
Fahrzeug: Audi A6 3.0tdi quattro´04
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Danke Leute!
Das Fahrzeug ist EZ 10-2000. Das Lenkrad ist farblich (kastanie hell) an die Lederausstattung angepaßt durch gleichfarbigen Einsatz und Nähte. Daher vermute ich keine Umrüstung. Momentan funktioniert diese Taste als Wahlwiederholung vom Telefon. Ob das Modul auch im Kofferraum verbaut wurde, muß ich noch checken. Beim Kauf hatte ich auch einen CD-Wechsler ausgehandelt, der nachträglich eingebaut wurde. Kann beim Einbau etwas schief gelaufen sein?
Ich meine das Alles ist ja schon eine Farce. BMW wimmelt mich mit einem "geht nicht" ab und von Euch muß ich erfahren, daß das nonsens ist. Sauerei!!!
Vielen Dank für Eure Infos! Ich werde also doch die Streß-Schiene fahren müssen.
Immer noch sauer: Schulle
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29.10.2002, 13:07
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.09.2002
Ort: Köln
Fahrzeug: E38 L7, E32 750iL HighLine, S55L AMG, Carrera 4 Cabrio
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Mach das. Ist ja lächerlich. Und am Lenkrad mußt Du gar nichts ändern, das ist nur Kram links hinten - das Modul muß halt mit i-Bus, Stummschaltung und (in meinem Fall) DSP verbunden werden, das wars schon.
Laß Dich nicht unterkriegen,
L7
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29.10.2002, 13:19
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#8
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 20.09.2002
Ort: In Deutschland
Fahrzeug: Frontera A Sport, E 400 CDI T-Modell als
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Wenn du einen guten Anwalt und eine Rechtschutzversicherung hast, dann hast du gute Chancen gegen die Firma vorzugehen, B12 hat da mit der Vorgehensweise vollkommen recht.
Ich würde auch, natürlich in Rücksprache mit dem Anwalt, einen Sachverständigen bemühen, damit sich BMW mit dem "GEHT NICHT" vor Gericht nicht rausreden kann und ich würde mit dem Anwalt zusammen die Wandlung des Kaufvertrages androhen.
@Lexx
natürlich kommt man gegen solche Firmen an, ein guter Anwalt, eine gute Rechtschutz und dann vor Gericht. Ein wenig über den Anwalt mit der Öffendlichkeit drohen(negative Presse=negative Werbung=möglicher Kundenverlust). Du glaubst garnicht wie gut das geht. Zumal es in diesem Fall nicht nur um das BGB(nachgiebiges Recht), sondern wenn man es streng nimmt sogar gegen das StGB(unnachgiebiges Recht) geht.
Eine zugesicherte Leistung nicht erbracht aber bezahlt verstößt gegen § 263 StGB. Da durch den Verkauf des Wagen ein Vermögensvorteil entstanden ist, und die Sprachsteuerung durchaus als Kaufgrund angesehen werden kann.
Natürlich werden einige jetzt sagen das ein solches Vorgehen sehr hart und Erbsenzählerrisch sei, stimmt aber man will doch zu seinem Recht kommen. Wie heist es doch so schön" Im Krieg und in der Liebe ist ALLES erlaubt.
Viel Erfolg
Gruß
Bulldog
[Bearbeitet am 29.10.2002 von Bulldog]
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29.10.2002, 14:49
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#9
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Facelifter!
Registriert seit: 15.09.2002
Ort: Tirol
Fahrzeug: E39 - M5
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@ Bulldog
Diese Argument laße ich gelten dennoch sollte man erst versuchen das Problem vernünftig zu lösen bevor man auf Konfrontation geht.
Gruß LEXX
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29.10.2002, 15:03
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.08.2002
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: B12 (E38)
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@Bulldog
ich verstehe deine Erregung, aber du schiesst ein wenig über das Ziel hinaus.
Wandlung ? Ok, wäre möglich. Aber warum ?
Nachrüsten auf Kosten der Händlers erfüllt doch den Wunsch von Schulle.
Sonst fängt er wieder an ein Auto zu suchen ...
Man kann das natürlich androhen, aber nur optional!
Das mit dem Stgb ist nicht so einfach.
Dazu gehört Vorsatz - der ist kaum zu beweisen.
Solche Strafanzeigen werden von der Staatsanwaltschaft regelmässig
ohne weitere Ermittlung eingestellt. Durchaus zu recht, denn es handelt sich
hierbei um einfaches Kaufrecht und dessen Erfüllung (oder Nichtwerfüllung).
Vorsatz ist schon deshalb nicht anzunehmen, weil das Fahrzeug ohne Sprachsteuerung
den selben Verkaufswert hat. Der Händler hätte die Zusicherung halt einfach nur wegzulassen
brauchen und das Fahrzeug zum gleichen Preis verkaufen können.
Hierin liegt keine Bereicherungsabsicht -> kein Straftatbestand.
Und das mit der Presse ist in einem solchen Fall auch nicht ganz der richtige Weg.
Das zieht eher, wenn Firmen wie BMW Mist bauen. Aber nicht, wenn in einem Gebrauchtwagen
eine Glühbirne durchbrennt ...
Selbverständich muss der Händler aber seinen Vertrag erfüllen,
d.h. die Sprachsteuerung instandsetzten oder nachrüsten.
Notfalls mit Anwalt und Gericht.
Ich vermute aber, daß beim Einbau des Wechslers das Kabel vom Sprachmodul abgerutscht ist
oder der Wiedereinbau schlicht vergessen wurde. (Das Modul sitzt auf der Halterung des Wechslers)
Das ist nun wirklich eine Kleinigkeit.
Gruss
Daniel
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