BMW 7er, Modell E38 |
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03.09.2007, 10:34
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.03.2007
Ort: Bonn
Fahrzeug: f11 525d, e91 318d, e87 118d, e39 530d
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passen dir Felgen vom e65 auf den e38
Hallo,
ich kann von jemandem günstig Felgen 18zoll vom e65 Bekommen mit folgender bereifung. 245/50 R18 100W.
Passen dir auf meinen e38 ohne probleme?
Muss ich die eintragen?
MFG
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03.09.2007, 14:33
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.11.2002
Ort: Rheinhessen
Fahrzeug: E30-325i (02.87) E32-730i M30 (05.90) E38-750i (09.95) E39-523i Touring (08.97) E53-3,0D (2004) E65-730D (12.2003)
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Hallo!
Eintragung ist auf jeden Fall erforderlich!
Gruß
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03.09.2007, 19:29
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 23.09.2004
Ort: Dormagen / Neckarsulm
Fahrzeug: 745iA Prins2 (12/01), Skoda Superb 2023, Ranger Wildtrak, GSX-1400 (8/04), Fendt700 Diamant, Puccini620
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Nach der EU Regelung reicht eine Freigabe Bestätigung des Herstellers , auch in Deutschland. Nur wenn sie nicht erteilt wird ist eine Einzelabnahme erforderlich.
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Gruß Jörg - Christel
& Jessie
( die Rückkehrer )
Ich leb, und weiß nicht wie lang. Ich sterb, und weiß nicht wann.
Ich fahr, und weiß nicht wohin, mich wundert`s das ich so fröhlich bin.
"Wenn es im Himmel keinen Rock'n'Roll gibt, dann möchte ich dort nicht hin." (Bon Scott)
"Wenn Du was Intelligentes mit Message hören willst, leg R.E.M. auf. Aber wenn du deinen Schw... hart haben willst, hör' AC/DC."
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03.09.2007, 21:26
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#4
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Gast
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Zitat:
Zitat von GSX-Heizer
Nach der EU Regelung reicht eine Freigabe Bestätigung des Herstellers , auch in Deutschland. Nur wenn sie nicht erteilt wird ist eine Einzelabnahme erforderlich.
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was erzählst Du für ein quatsch! Erstmal darf der Abrollumfang der Bereifung nicht +/-3% betragen, und dann gibt es keinerlei Gutachten für diese Felgen i.V.m. dem Anbau auf nem E38, also braucht man einen Abnahme nach §21. Aber das ist auch nicht nicht das Thema!
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03.09.2007, 21:29
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#5
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Gast
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und das wären 1,42% also kein Thema!
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03.09.2007, 21:55
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 23.09.2004
Ort: Dormagen / Neckarsulm
Fahrzeug: 745iA Prins2 (12/01), Skoda Superb 2023, Ranger Wildtrak, GSX-1400 (8/04), Fendt700 Diamant, Puccini620
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Zitat:
Zitat von daywalker740i
was erzählst Du für ein quatsch! Erstmal darf der Abrollumfang der Bereifung nicht +/-3% betragen, und dann gibt es keinerlei Gutachten für diese Felgen i.V.m. dem Anbau auf nem E38, also braucht man einen Abnahme nach §21. Aber das ist auch nicht nicht das Thema!
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Hab ich was vom Abrollumfang geschrieben ? ( das weiß ich selbst , weil schon mal machen müssen beim ADAC , wegen Gutachten)
Und woher sollte ich wissen das es kein Gutachten gibt , darum habe ich ja geschrieben das eine Freigabe vom Hersteller nötig ist.
Und nach §21 ist es keine Einzelabnahme ?????? klär mich auf
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