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Alt 20.07.2006, 17:12   #1
MikeLorey
BERLINER!!!
 
Benutzerbild von MikeLorey
 
Registriert seit: 18.10.2004
Ort: Berlin
Fahrzeug: e39
Standard Unfall, Gutachten, Versicherung und MwSt.

Hallo,

hab mal eine kurze Frage, und zwar wenn man einen Unfall mit der Versicherung abrechnet auf Reperatur, also kein wirtschaftlicher Totalschaden, dann war das früher so, dass die Versicherung den Betrag ausgezahlt hat, aber ohne die 16% MwSt. Habe aber gehört das das BGH entschieden hat, dass die mit auszahlen müssen. Jetzt habe ich beim googln aber nicht richtiges gefunden.

Habt Ihr da was für mich, oder evtl. den Gerichtsbeschluß.

Danke
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Ketten raus, Kragen hoch [Bass Sultan Hengzt]

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Alt 20.07.2006, 17:19   #2
Schulle
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Schulle
 
Registriert seit: 06.09.2004
Ort:
Fahrzeug: Mercedes W22o S500
Standard

stimmt nur bedingt, denn das müssen Sie nur wenn du eine Rechnung in voller höhe nachweisen kannst..... Was ja Quatsch wäre, denn wenn mann sich den Betrag auszahlen lässt macht mann das ja weil mann es für weniger reparieren lassen will.....



Gruß
Schulle
Schulle ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2006, 17:21   #3
Torti
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 22.06.2006
Ort: Spremberg
Fahrzeug: E38 730i (12.94)
Standard

Die Mwst. bekommst du nur wenn sie wirklich angefallen ist, also bei Reparatur(mit Rechnung ;-)) oder du dir auf grund des Schadens ein anderes Auto kaufst.
Torti ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2006, 17:25   #4
Lex
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: 540i E60 EX 728i E 38
Standard

Mwst für die Teile ( bei eigener Instandsetzung ) kann man mit Abrechnen.


Gruß Lex
__________________
"Ich bin eine Mischung aus jung und erfahren, so etwas findet man sonst ja nur auf dem Straßenstrich." Stromberg
Lex ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2006, 17:29   #5
MikeLorey
BERLINER!!!
 
Benutzerbild von MikeLorey
 
Registriert seit: 18.10.2004
Ort: Berlin
Fahrzeug: e39
Standard

okay, danke.
MikeLorey ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2006, 18:27   #6
huskimarc
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von huskimarc
 
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: rickenbach
Fahrzeug: 740,M62 BJ3/98,328itouring/95,Honda Fireblade CBR900RR(sc28)
Standard

stimmt glaub nicht genau, wenn du es zb von privat rep. lässt und dir zb ein gutachter bestätigt das es fachgerecht ausgeführt ist, dann müssen sie auch den vollen betrag zahlen
__________________
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huskimarc ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2006, 21:44   #7
dieselspaß
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von dieselspaß
 
Registriert seit: 08.11.2004
Ort: Donaueschingen
Fahrzeug: 525tds E34 und 730D E38
Standard

Zitat:
Zitat von huskimarc
stimmt glaub nicht genau, wenn du es zb von privat rep. lässt und dir zb ein gutachter bestätigt das es fachgerecht ausgeführt ist, dann müssen sie auch den vollen betrag zahlen
Wieso sollte die Versicherung mehr bezahlen, als an Kosten und Aufwand angefallen ist?

Reparatur mit Rechnung -> Rep. und MWSt wird in der angefallenen Höhe bezahlt.

Abrechnung nach Gutachten -> Rep.wert nach Gutachten minus MWSt. wird ausbezahlt.

Ist ja auch gerecht. Man lässt sich den Bimmer ja nicht zum Geldverdienen verbiegen.

Gruß Reiner
dieselspaß ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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