BMW 7er, Modell E38 |
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20.07.2006, 17:12
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#1
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BERLINER!!!
Registriert seit: 18.10.2004
Ort: Berlin
Fahrzeug: e39
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Unfall, Gutachten, Versicherung und MwSt.
Hallo,
hab mal eine kurze Frage, und zwar wenn man einen Unfall mit der Versicherung abrechnet auf Reperatur, also kein wirtschaftlicher Totalschaden, dann war das früher so, dass die Versicherung den Betrag ausgezahlt hat, aber ohne die 16% MwSt. Habe aber gehört das das BGH entschieden hat, dass die mit auszahlen müssen. Jetzt habe ich beim googln aber nicht richtiges gefunden.
Habt Ihr da was für mich, oder evtl. den Gerichtsbeschluß.
Danke
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20.07.2006, 17:19
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.09.2004
Ort:
Fahrzeug: Mercedes W22o S500
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stimmt nur bedingt, denn das müssen Sie nur wenn du eine Rechnung in voller höhe nachweisen kannst..... Was ja Quatsch wäre, denn wenn mann sich den Betrag auszahlen lässt macht mann das ja weil mann es für weniger reparieren lassen will.....
Gruß
Schulle
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20.07.2006, 17:21
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#3
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Neues Mitglied
Registriert seit: 22.06.2006
Ort: Spremberg
Fahrzeug: E38 730i (12.94)
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Die Mwst. bekommst du nur wenn sie wirklich angefallen ist, also bei Reparatur(mit Rechnung ;-)) oder du dir auf grund des Schadens ein anderes Auto kaufst.
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20.07.2006, 17:25
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: 540i E60 EX 728i E 38
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Mwst für die Teile ( bei eigener Instandsetzung ) kann man mit Abrechnen.
Gruß Lex
__________________
"Ich bin eine Mischung aus jung und erfahren, so etwas findet man sonst ja nur auf dem Straßenstrich." Stromberg
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20.07.2006, 17:29
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#5
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BERLINER!!!
Registriert seit: 18.10.2004
Ort: Berlin
Fahrzeug: e39
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okay, danke.
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20.07.2006, 18:27
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: rickenbach
Fahrzeug: 740,M62 BJ3/98,328itouring/95,Honda Fireblade CBR900RR(sc28)
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stimmt glaub nicht genau, wenn du es zb von privat rep. lässt und dir zb ein gutachter bestätigt das es fachgerecht ausgeführt ist, dann müssen sie auch den vollen betrag zahlen
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20.07.2006, 21:44
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.11.2004
Ort: Donaueschingen
Fahrzeug: 525tds E34 und 730D E38
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Zitat:
Zitat von huskimarc
stimmt glaub nicht genau, wenn du es zb von privat rep. lässt und dir zb ein gutachter bestätigt das es fachgerecht ausgeführt ist, dann müssen sie auch den vollen betrag zahlen
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Wieso sollte die Versicherung mehr bezahlen, als an Kosten und Aufwand angefallen ist?
Reparatur mit Rechnung -> Rep. und MWSt wird in der angefallenen Höhe bezahlt.
Abrechnung nach Gutachten -> Rep.wert nach Gutachten minus MWSt. wird ausbezahlt.
Ist ja auch gerecht. Man lässt sich den Bimmer ja nicht zum Geldverdienen verbiegen.
Gruß Reiner
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