BMW 7er, Modell E23 |
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25.05.2008, 18:04
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Leichlingen
Fahrzeug: BMW M5 F90, BMW 650iX F12
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Gutachten §23 STVZO für H-Kennzeichen, ab wann?
Hallo,
ich habe da einen BMW 633 CSi, der EZ 09/1978 hat. Ich würde den gerne ab 09/2008 mit dem H-Kennzeichen zulassen.
Nun benötige ich dazu ja ein Gutachten nach §23, das auch die HU beinhaltet.
Jetzt muß ich diesen Monat ohnehin zur HU/AU und dachte, ich mach den §23 gleich mit, dann habe ich es erledigt. Der TÜV sagt: Nada, geht nicht, erst ab dem Tag, an dem der 30 wird machen wir das Gutachten.
Jetzt muß ich im Mai zur HU und dann im September noch mal. Den Preis und den Weg für 2x HU würde ich mir gerne sparen....
Auf der Suche danach, auf welcher Grundlage der TÜV diese Aussage getroffen hat, findet sich im Netz leider nichts.
Wer ist schlauer als ich ?
Gruß und Dank
Jens
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25.05.2008, 18:11
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#2
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der weiße Riese
Registriert seit: 24.06.2002
Ort: mitten drin
Fahrzeug: 745i HL (E23), 750iL (E32), 750iL (E38 FL)
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naja, ich kann Dir dazu nur soviel sagen, dass ich einmal den Fall hatte, das im Oktober ein Vollgutachten nach §21 StvZO erstellt wurde und ein Monat später zur Beantragung des 07er Kennzeichens eine Prüfung nach §29 STvZO erforderlich war.
Begründung des Ingenieurs: Er habe sich selbst über den Zustand des Fahrzeuges zu informieren, da sei es nicht relevant, was ein Kollege eine Woche zuvor festgestellt habe!
Ich denke, Du wirst nicht umhin kommen, die Gebühr zweimal zu zahlen!
Gruss
12Zylinder
Geändert von 12Zylinder (25.05.2008 um 18:53 Uhr).
Grund: Fehlerteufel ausgemerzt
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25.05.2008, 18:36
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Leichlingen
Fahrzeug: BMW M5 F90, BMW 650iX F12
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OK, das kann ich ja noch verstehen, weil das zwei verschiedene Prüfungen sind. Bei mir wird die normale HU dann innerhalb von 4 Monaten zweimal gemacht, also praktisch nach 2-300 km nochmal.....
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25.05.2008, 18:45
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#4
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der weiße Riese
Registriert seit: 24.06.2002
Ort: mitten drin
Fahrzeug: 745i HL (E23), 750iL (E32), 750iL (E38 FL)
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Zitat:
Zitat von jensputzier
OK, das kann ich ja noch verstehen, weil das zwei verschiedene Prüfungen sind. Bei mir wird die normale HU dann innerhalb von 4 Monaten zweimal gemacht, also praktisch nach 2-300 km nochmal.....
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eben nicht, im Prinzip besteht zwischen den beiden Prüfungen kein Unterschied, da §21 den §29 im Grunde beinhaltet.
Fahrleistung zwischen den beiden Prüfungen waren ca. 50 KM!
Es bleibt dabei, Du wirst wohl zweimal zahlen müssen.
Gruss
12Zylinder
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25.05.2008, 18:50
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#5
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7er Restaurierer
Registriert seit: 07.01.2007
Ort: Diepholz
Fahrzeug: E38 735iA PD 06/97
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Das ist doch die normale Geldschneiderei schließlich beinhaltet die TÜV prüfung
ja auch nur den Zustand zum Zeitpunkt der Vorführung, wenn dir 200mtr vom TÜV die Bremsen versagen kannste den TÜV nicht haftbar machen weil du auf den 200 m ja was geändert haben könntest
Thomas
__________________
Noch einige Teile zu verkaufen:
Ölwannenschutz E38
Bei Interesse U2U an mich
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25.05.2008, 18:53
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Leichlingen
Fahrzeug: BMW M5 F90, BMW 650iX F12
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OK, wußte ich wohl nicht.
Bei mir geht es ja im Prinzip um die Frage, ab wann ich so ein §23 Gutachten überhaupt machen kann und wielange das dann gültig ist.
Sagen wir mal der TÜV darf das Gutachten erst machen, ab dem Tag wo das Auto 30 wird.
Wenn ich aber nach Erstellung des Gutachtens ein Jahr warte, bis ich zum Straßenverkehrsamt gehe wegen des H-Kennzeichens, ist dann das Gutachten noch gültig? Dazu findet sich irgendwie nichts in den Unterlagen....
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25.05.2008, 18:57
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#7
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der weiße Riese
Registriert seit: 24.06.2002
Ort: mitten drin
Fahrzeug: 745i HL (E23), 750iL (E32), 750iL (E38 FL)
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Zitat:
Zitat von jensputzier
Wenn ich aber nach Erstellung des Gutachtens ein Jahr warte, bis ich zum Straßenverkehrsamt gehe wegen des H-Kennzeichens, ist dann das Gutachten noch gültig? Dazu findet sich irgendwie nichts in den Unterlagen....
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da würde ich sagen, dass liegt im "Wohlwollen" des jeweiligen Sachbearbeiters. Er kann es anerkennen, muss es aber nicht....
Glaube aber nicht, dass so ein Fall an der Tagesordnung ist!
Tja, und was ist, wenn Du in dem Jahr das Fahrzeug derart umgebaut hast, dass es die Kriterien des §23 nicht mehr erfüllt?
Gruss
12Zylinder
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25.05.2008, 19:11
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Leichlingen
Fahrzeug: BMW M5 F90, BMW 650iX F12
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Eben, der Typ vom TÜV sagte, daß ich das Gutachten nicht jetzt schon bekommen könnte, weil ich ja bis zum September noch alles umbauen könnte.
Also sollte doch so ein Gutachten grundsätzlich irgendeine Gültigkeit haben....
Ich meine, wer rennt denn schon vom TÜV direkt zum Straßenverkehrsamt?
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25.05.2008, 19:17
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#9
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der weiße Riese
Registriert seit: 24.06.2002
Ort: mitten drin
Fahrzeug: 745i HL (E23), 750iL (E32), 750iL (E38 FL)
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Zitat:
Zitat von jensputzier
Eben, der Typ vom TÜV sagte, daß ich das Gutachten nicht jetzt schon bekommen könnte, weil ich ja bis zum September noch alles umbauen könnte.
Also sollte doch so ein Gutachten grundsätzlich irgendeine Gültigkeit haben....
Ich meine, wer rennt denn schon vom TÜV direkt zum Straßenverkehrsamt?
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Als Straßenverkehrsamt würde ich auch so argumentieren. Und wenn die Zulassung auf das H-Kennzeichen erfolgt ist, dann bist DU dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug auch zukünftig den Auflagen des §23 entspricht! Gleiches gilt beim 07er Kennzeichen. Nach Abnahme nach §29 bist DU für den verkehrssicheren Zustand Deines Fahrzeuges verantwortlich!
Und wenn man das Gutachten hat, was hält einen davon ab, als nächstes zum Straßenverkehrsamt zu marschieren???
Kann Dir da momentan nicht so ganz folgen.
Gruss
12Zylinder
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25.05.2008, 19:59
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Leichlingen
Fahrzeug: BMW M5 F90, BMW 650iX F12
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Zitat:
Zitat von 12Zylinder
Als Straßenverkehrsamt würde ich auch so argumentieren. Und wenn die Zulassung auf das H-Kennzeichen erfolgt ist, dann bist DU dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug auch zukünftig den Auflagen des §23 entspricht! Gleiches gilt beim 07er Kennzeichen. Nach Abnahme nach §29 bist DU für den verkehrssicheren Zustand Deines Fahrzeuges verantwortlich!
Und wenn man das Gutachten hat, was hält einen davon ab, als nächstes zum Straßenverkehrsamt zu marschieren???
Kann Dir da momentan nicht so ganz folgen.
Gruss
12Zylinder
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Ich habe zum Beispiel in 2006 einen Alfa beim Händler gekauft, der hat mir die ganzen Sachen mit deutschen Papieren und Gutachten etc. pp. und unter anderem auch das Gutachten zum H-Kennzeichen erledigt. Der hat mir dann irgendwann den Wagen gebracht und ich habe ihn zugelassen, als ich Zeit hatte. Das einzige, was damals eine Gültigkeitsdauer hatte, war diese Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Flensburg.
Hier lag sicher ein Monat zwischen §23 und Zulassung. Das Auto war damals 40 Jahre alt.
Klar bin ich für die dauerhafte Einhaltung der Kriterien selber verantwortlich, aber ich kann den Zustand nach der §23 Untersuchung in 4 Stunden verändern oder in vier Monaten oder garnicht, wenn ich will, das ist halt für mich kein Argument. Ich kann auch auf dem direkten Weg vom TÜV zum Straßenverkehrsamt eine große Beule reinfahren, damit dürfte ich normalerweise das H-Kennzeichen dann auch nicht mehr bekommen....
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