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Hy Asrael,
Du das mit den Doppel-T Trägern war nicht ernst gemeint, das macht auch kein Tüvprüfer mit (Knautschzone). Du würdest bei einem Unfall das andere Fahrzeug aufspießen !!!
Und na ja den Hit finde ich das viertürige Cabrio nicht, das Coupe ist von den Abmessungen einfach stimmiger und schöner. Das Problem ist, wie auch bei diesem das Cabrioverdeck, es ist ein reines Notverdeck, wenn Regnet wirst Du nass.
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Wer niemals vom Weg abkommt, bleibt auf der Strecke!
Ort: Unterammergau
Fahrzeug: E32 735iA, BJ 5.1992, EZ 8/92, Nissan Patrol 2,8 TD EZ 01/92, Ford Transit 2,4 TDE
Zitat:
Zitat von oetti
Hy Asrael,
Du das mit den Doppel-T Trägern war nicht ernst gemeint, das macht auch kein Tüvprüfer mit (Knautschzone).
Und na ja den Hit finde ich das viertürige Cabrio nicht, das Coupe ist von den Abmessungen einfach stimmiger und schöner. Das Problem ist, wie auch bei diesem das Cabrioverdeck, es ist ein reines Notverdeck,
die Grundidee mit den Trägern ist glaube ich gar nichtmal so dumm. Die Frage wäre wahrscheinlich wo genau und über welche Länge, aber über die möglichkeiten rede ich am Dienstag mit dem TÜVer.
Das es Gegebenenfalls nur ein Notverdeck wäre, würde mich nicht stören. Ich denke das würde seinen Zweck erfüllen. Aber auch das versuche ich nächste Woche abzuklären, bei mir in der Nähe ist ein sehr guter Autosattler, zu dem ich auch noch Beziehungen hätte.
Im Endeffekt geht es darum wieviel der Umbau kosten würde und was noch wichtiger ist, wie es mit dem TÜV ausschaut.
Momentan muss ich es selber noch als Spinnerei, auf der Suche nach einem Auto das wirklich selten und bezahlbar ist, abtun.
Wenn ich in etwa weiß was es ungefähr kostet und mit welchem Aufwand es sich realisieren lässt, dann sehe ich weiter.
Also ... wie oft würdest du so was fahren, da könnte man genau so gut Kurzzeit Kennzeichen beantragen. Ausserdem bist du doch im KFZ Gewerbe tätig, da kannst du vielleicht Händlerkennzeichen bekommen ?
Doof ist nur, dass das Fahrzeug mit 04er oder 06er Kennzeichen nur zur Probe und Überführungsfahrten benutzt werden darf und darüberhinaus vorschriftsmäßig sein muss...Sowas.
§ 16 FZV, Sonderform der Zulassung und so, § 31 StVZO etc.
Ich nehm an, dass Du ein Spässele gemacht hast, Laafer .
Edit: Die Prüfungsfahrten habe ich rausgelassen, weil die nur von einem PI oder aaSoP durchgeführt werden dürfen.
Geändert von John McClane (25.03.2012 um 19:02 Uhr).
Doof ist nur, dass das Fahrzeug mit 04er oder 06er Kennzeichen nur zur Probe und Überführungsfahrten benutzt werden darf und darüberhinaus vorschriftsmäßig sein muss...Sowas.
§ 16 FZV, Sonderform der Zulassung und so, § 31 StVZO etc.
Ich nehm an, dass Du ein Spässele gemacht hast, Laafer .
Edit: Die Prüfungsfahrten habe ich rausgelassen, weil die nur von einem PI oder aaSoP durchgeführt werden dürfen.
Das wahre ist das nicht ist klar. Ich habe aber schon trottel kennengelernt, die ihre Autos so "vertunt" haben dass kein TÜV die abnimmt. Aber sie fahren regelmäßig mit Kurzzeitkennzeichen auf Tuning treffen damit