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Alt 05.02.2009, 10:19   #28
Angelusbuddy
Bomberpilot
 
Registriert seit: 26.01.2009
Ort: Grenzach-Wyhlen
Fahrzeug: E32- 735iA (Bj.12.87) M30B34, Automatik, Klimaautomatik, EML, ASC, Saloon
Standard

Hi Leute ich habe eure Disskussion verfolgt und mich schlau gemacht. Bei Wikipedia wurde ich fündig... Und wenn ich das richtig verstanden habe dann ist das so das wenn ein E in einem Kreis steht mit irgend einer Zahl dahinter, darf es in Deutschland und in Österreich gefahren werden ohnen zusätzlichen Prüfungen oder weiss der Geier noch was...


Hier der Auschnitt von Wiki

Grundlage für das ECE-Prüfzeichen [Bearbeiten]
Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.

Es gibt keine E-Kennzeichnung ohne nachfolgende Nummer, welche dem „E“ folgt. Die Kennzeichnung ist eine Typgenehmigung und basiert nicht auf einer Herstellererklärung, sondern wird z. B. vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf Antrag zusammen mit einer Typgenehmigungsnummer erteilt. Der Aufbau und die Anbringung dieser Kennzeichnung ist in der jeweiligen ECE-Richtlinie beschrieben.


Ausführung und Form [Bearbeiten]
Das Prüfzeichen besteht aus einem Kreis, in dessen Innern sich der Buchstabe „E“ und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben „R“ und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen.


Verwendung [Bearbeiten]
Das Prüfzeichen darf nur auf Fahrzeugteilen oder Ausrüstungsteilen angebracht werden, die auch den Bestimmungen der Genehmigung entsprechen. Ein Zeichen, das aufgrund ähnlichem Aussehen zu Verwechslungen mit dem ECE-Prüfzeichen führen kann, darf nicht auf Fahrzeugteilen zu finden sein. Bei Betrieb von Geräten, die ohne „e“- oder „E“-Kennzeichnung in einem Kraftfahrzeug betrieben werden, können unter gewissen Umständen die Betriebserlaubnis und auch der Versicherungsschutz erlöschen



Ich hoffe ich konnte Licht ins Dunkel bringen


Gruss Chris
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