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Alt 05.05.2014, 14:41   #21
DanoreyV12
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Dass scheinbar kein Betrug vorliegt, weil noch niemand geschädigt wurde, ist nachvollziehbar. Das Manipulieren des Kilometerstands allein wird doch aber sicherlich auch schon ein Straftatbestand sein. Wenn man also nachweisen könnte, z.B. mit Kaufvertrag zwischen Vorbesitzer und aktuellem Händler, dass der aktuelle Kilometerstand einen Misfit ggü. dem Kaufvertrag ausweist, wäre doch ein Anzeigen dessen letztlich denkbar.

Um das vorwegzunehmen: Ich will damit keine Position beziehen sondern nur zwischen Euch beiden schlichten

Edit

Wie ich es mir gedacht habe:

Seit dem 19.08.2005 besteht ein Gesetz, welches die Tachomanipulation unter Strafe stellt. Wer die Messdaten an seinem Kilometerzähler verfälscht, muss mit einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Tachomanipulation nur in jenen Fällen verboten, in denen eine betrügerische Absicht dahintersteckte.

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Tachomanipulation / Tachojustierung: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Neues Gesetz gegen Tachomanipulation - Illegale Zeitmaschine - autobild.de

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) StVG - Einzelnorm

Insofern beziehe ich dann doch Stellung
Erklärt mir jetzt bitte nicht die Widrigkeiten diesen Vorwurf zu beweisen...

Geändert von DanoreyV12 (05.05.2014 um 14:50 Uhr).
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