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BMW 7er, Modell E38
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Alt 13.06.2009, 01:14   #1
Chevyman
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Registriert seit: 14.07.2007
Ort: Ergoldsbach
Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
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Das "Ändern" des Tachostandes an sich ist nicht strafbar. Erst wenn er das Fz verkauft und das arglistig verschweigt gibts Probleme. Und das will er ja nicht - lt seiner Aussage.
Ich frag mich dann nur immer - Warum eigentlich???? (neuen Tacho eingebaut?) Oder in einem halben Jahr verkaufen und dann zufällig vergessen zu erwähnen??
__________________
Wenn ich dir Recht gebe, liegen wir beide falsch - und das möchtest du doch nicht, oder?
Ein Achtzylinder ist billiger als rauchen - nur nicht so ungesund
Chevyman ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.06.2009, 01:19   #2
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
Standard

Zitat:
Zitat von Chevyman Beitrag anzeigen
Das "Ändern" des Tachostandes an sich ist nicht strafbar.
falsch!
seit 2005 ist das verfälschen von tachoständen verboten... egal ob ein verkauf folgt oder nicht...
das hat einfach zu sehr überhand genommen udn der gesetzgeber musste einschreiten

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) StVG §22b: Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.123recht.net/article.asp?a=16676&ccheck=1

Gruß,
Kai
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.06.2009, 01:22   #3
Schwedenkreuz
Gesperrt
 
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Registriert seit: 16.02.2008
Ort: bei Frau Geil
Fahrzeug: B12 '01, 740iA '01, E-Type V12 '74, S350 '11 (Alltag), Charger R/T 5.7 Hemi '10 (Frauchen), Up! '12 (Einkaufswagen) + Suche W140 500 & 600 Mopf II
Standard

Zitat:
gut- jetzt kams an...
wie gesagt, es ist späääät
Schwedenkreuz ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.06.2009, 01:28   #4
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
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Zitat:
Zitat von Schwedenkreuz Beitrag anzeigen
wie gesagt, es ist späääät
jaja, wollt schon lang in der heia sein.....

Zitat:
Zitat von rogerluft Beitrag anzeigen
es geht nur um steuer.
versteh ich zwar auch nicht, was der tachostand mit der steuer zu tun hat.... abe rist auch unerheblich, tut nichts zur sache, bleibt verboten

Gruß,
Kai
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.06.2009, 01:34   #5
Chevyman
Mit links Bremser
 
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Registriert seit: 14.07.2007
Ort: Ergoldsbach
Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
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Ich das trifft für geeichete Geräte wie in LKW oder gewerblich genutzten KFZ - TAXI zB zu, aber nicht für die Peileisen in unseren Privatkarossen.
Die dazu nötige Software/deren Verwendung ist grundsätzlich erlaubt, solange keine betrügerische Absicht dahinter steht, das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2005 auch so bestätigt.
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Das Bundesverfassungsgericht

Es ist also durchaus zulässig den Tachostand zu ändern, nur darf sich dadurch niemand einen Vorteil erschleichen. Wenn es ihm also gefällt mit einem "Neuwagen" rumzufahren....er kann den richtigen Stand beim Verkauf ja wieder herstellen.

Also bitte nicht gleich "FALSCH" schreien!

Ah, sehe gerade das der von dir angeführte Link die aktualisierte Version des 22b vom 07.02.09 wiedergibt. Da wird sicher jemand Einspruch gegen erheben. Schließlich kann es ja mal vorkommen das ein Tacho repariert werden muss - und das kann man ja nicht gleich ahnden...

Geändert von Chevyman (13.06.2009 um 01:40 Uhr).
Chevyman ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.06.2009, 01:38   #6
rogerluft
† 18.02.2023
 
Registriert seit: 30.05.2006
Ort: Sankt Augustin
Fahrzeug: G12-740EL (10.2018)
Standard Zitat von Chevyman

oh, du kennst dich aber gut aus,
rogerluft ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.06.2009, 01:42   #7
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von KaiMüller
 
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Zitat:
Zitat von rogerluft Beitrag anzeigen
oh, du kennst dich aber gut aus,
naja... nicht so ganz..

das vollständige urteil ist z.b. hier nachzulesen und soll insbesondere die hersteller der software/geräte etc. schützen und hat damit lücken geschaffen... die verwender sind dadurch nicht abgedeckt (also der tachomann)

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) hrr-strafrecht.de - BVerfG 2 BvR 1589/05 - 9. Mai 2006 (-) [ = HRRS 2006 Nr. 493 ]

nichtdestotrotz gilt der §22b selbstverständlich auch für unsere tacho (also in pkw) und nicht nur für geeichte geräte..
und eine betrügerische absicht beim "verfälschen" (wortsinn siehe urteilstext) wird in der regel angenommen...weils sonst wenig vernünftige gründe gibt, dafür geld auszugeben

gruß,
Kai

Geändert von KaiMüller (13.06.2009 um 01:49 Uhr).
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.06.2009, 01:23   #8
rogerluft
† 18.02.2023
 
Registriert seit: 30.05.2006
Ort: Sankt Augustin
Fahrzeug: G12-740EL (10.2018)
Standard

es geht nur um steuer.
rogerluft ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.06.2009, 01:26   #9
derotsoH
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
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Zitat:
Zitat von rogerluft Beitrag anzeigen
es geht nur um steuer.
dann ists net so schlimm, steuerhinterziehung wird in D so gut wie gar net bestraft...
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Alt 13.06.2009, 01:29   #10
Schwedenkreuz
Gesperrt
 
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hab ich mehr verständniss für, als wenn die karre irgendnem unwissenden angedreht wird, der sich nachher wundert was er da gekauft hat.
Schwedenkreuz ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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