Ich das trifft für geeichete Geräte wie in LKW oder gewerblich genutzten KFZ - TAXI zB zu, aber nicht für die Peileisen in unseren Privatkarossen.
Die dazu nötige Software/deren Verwendung ist grundsätzlich erlaubt, solange keine betrügerische Absicht dahinter steht, das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2005 auch so bestätigt.
Das Bundesverfassungsgericht
Es ist also durchaus zulässig den Tachostand zu ändern, nur darf sich dadurch niemand einen Vorteil erschleichen. Wenn es ihm also gefällt mit einem "Neuwagen" rumzufahren....er kann den richtigen Stand beim Verkauf ja wieder herstellen.
Also bitte nicht gleich "FALSCH" schreien!
Ah, sehe gerade das der von dir angeführte Link die aktualisierte Version des 22b vom 07.02.09 wiedergibt. Da wird sicher jemand Einspruch gegen erheben. Schließlich kann es ja mal vorkommen das ein Tacho repariert werden muss - und das kann man ja nicht gleich ahnden...