


|
BMW 7er, Modell E38 |
 |
|
|
Varianten |
|
|
|
Detail-Infos |
|
|
|
Interaktiv |
|
|

- Anzeige -
|
 |

|
|
|
|

|
 |
|
30.07.2009, 20:50
|
#1
|
|
Jedem das Seine
Registriert seit: 17.09.2002
Ort: Mittelfranken
Fahrzeug: 740xD G11, Bentley Flying Spur W12, Maserati QP5, Viano 3,0CDI, etc.
|
hi
also 98% aller 94er bj haben bei xenon auch die LWR,und der rest könnte ja nachgerüstet haben und gibt das dann halt auch in der anzeige an, aber gut,ich weiß es auch nicht 100%sicher,...
|
|
|
30.07.2009, 21:22
|
#2
|
|
Forschung goes Future!
Registriert seit: 09.07.2003
Ort: Köthen/Anhalt
Fahrzeug: Audi A8 4E; VW Polo 9N; Smart ForTwo Passion EZ 2000; Mountainbike GT 3.0 Avalanche Disc :-)
|
12/95 ist meiner, und auch keine Reinigungsdüsen. Finde die "Höcker" eh häßlich. Dachte beim Kauf meines Panzers, dass das Xenon nachgerüstet ist, aber dank unseres schönen Forums bin ich ja schlauer, war zum Glück damals noch nicht Pflicht!
__________________
MfG André
730iA E38 12/95 arktisgrau-metallic,Xenon,Navi+TV (frei),Aux-In hinten,Telefon,Schiebedach,PDC,Klimaautomatik,Alar m,Spiegelpaket,18"-Doppelspeiche Styling 93 (E65), getönte Scheiben, weiße Blinker rundum,2x90mm Edelstahl-Endrohre, 12/09 Tank neu,FL-Aktivsitze Leder sandbeige mit Memory
Meine Homepage http://www.afb-bahn.npage.de, mit Infos über meinen E38, meiner TT-Bahn, B6n-Infos...
Kleine innovative Kartonmodellbausätze: www.epoche5store.de
|
|
|
30.07.2009, 21:38
|
#3
|
|
Gesperrt
Registriert seit: 22.06.2007
Ort: salzwedel
Fahrzeug: Vw sharan TDI,vw Golf 7 Blue Motion
|
Meiner war 10/95 und hatte es auch nicht.War erst ab 96 Pflicht...
mfg mario
|
|
|
01.08.2009, 07:09
|
#4
|
|
Schiffschaukelbremser
Registriert seit: 24.02.2005
Ort: Rheinhessen
Fahrzeug: 740i 03/93 740i 08/94 325i 10/93
|
Neigungssensoren
Muß jetzt doch nochmal nachfragen:
Die Spritzdüsen hat meiner, das ist nicht das Problem.
Jedoch stellt sich für mich die Frage, ob ich diese Neigungssensoren benötige um legal unterwegs zu sein?!
|
|
|
01.08.2009, 07:20
|
#5
|
|
Gast
|
Die benötigst Du auf jeden Fall.
Alles andere kannst Du im § 50 (10) StVZO nachlesen.
War Dein Fahrzeug nicht von Anfang an mit Xenonleuchten ausgerüstet, wirst Du beides, also aLWR und SWRA nachrüsten müssen.
Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit dem 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).
|
|
|
|
01.08.2009, 09:37
|
#6
|
|
Nichts geht über Hubraum!
Registriert seit: 14.07.2009
Ort: Bern (Schweiz)
Fahrzeug: 730i Jg 96 E38
|
Also ich hätt hier noch ne Frage zu zwar folgenden:
H1 55W oder 35W was ist Orginal Drin ich hab bei meinem 55W jetzt wollt ich aus china so n HID Kit kommen lassen , meiner meinung nach H1 55W und (H7 35W fernlicht) stimmt das jetzt so!? Und welche Farbtemperatur dachte so an 8000K sollte schon deutlich sichtbar sein das es XENON ist wenn ihr wisst was ich meine  
|
|
|
01.08.2009, 11:54
|
#7
|
|
Gesperrt
Registriert seit: 15.04.2006
Ort:
Fahrzeug: suche e39 M54
|
forummum:
Du gehtst mir auch grad auf´n Sack, weil du nicht die Suche nutz, kein Handbuch lesen kannst und meinst du Lusche darfst das, oer was
Kaufe dir 6.000er und für deine Schachtel braucht für´s Fernlicht H7 und für die Nebler HB3 (H3).
Das nächste mal lernen wir eine Frage richtig zu formulieren, oder gab es nur Führerscheine für dich: "Hauptsach der iss wech!"...
ps
Österreicher hab ich grad sowas von und die Sch§$% au bald...
|
|
|
01.08.2009, 12:09
|
#8
|
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.11.2005
Ort: Trier
Fahrzeug: E63 645 CI
|
Zitat:
Zitat von John McClane
Die benötigst Du auf jeden Fall.
Alles andere kannst Du im § 50 (10) StVZO nachlesen.
War Dein Fahrzeug nicht von Anfang an mit Xenonleuchten ausgerüstet, wirst Du beides, also aLWR und SWRA nachrüsten müssen.
Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit dem 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).
|
genau so ist es und so hab ich es auch gemacht,wo ich alles nachgerüstet hab.
es gibt noch eine ausnahme.wer niveauregulierung hat brauch keine ALWRaber lss dir das lieber nochmal bestätigen
gruß
benny
__________________
BMW E38 730iA,Bj 3.95, INDIVIDUAL Nachtblau Met.,Vollleder Montana Sandbeige Bicolor mit Marineblau,elek.Rückbank,Rollos,SA345 Chromline,Navi MK3 16:9,BM24 TMC,Doppelverglasung,Xenon,Hydraulische Heckklappe, Sprachsteuerung,Regensensor,Sternspeiche 95,LCM III und viele Nachrüstungen
|
|
|
01.08.2009, 17:21
|
#9
|
|
Erfahrenes (Mit)Glied
Registriert seit: 20.11.2003
Ort: Hamm
Fahrzeug: /323ti Bj.00 , E60 530i Bj.09
|
Zitat:
Zitat von John McClane
Die benötigst Du auf jeden Fall.
Alles andere kannst Du im § 50 (10) StVZO nachlesen.
War Dein Fahrzeug nicht von Anfang an mit Xenonleuchten ausgerüstet, wirst Du beides, also aLWR und SWRA nachrüsten müssen.
Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit dem 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).
|
Vielleicht hast du recht , doch kein Ars.. wird Ihn beweisen , das er nicht vom Anfang an Xenon hatte.
Gruß
Arrif70
__________________
Für immer die 7!
|
|
|
02.08.2009, 12:04
|
#10
|
|
Gast
|
Zitat:
Zitat von arrif70
Vielleicht hast du recht , doch kein Ars.. wird Ihn beweisen , das er nicht vom Anfang an Xenon hatte.
Gruß
Arrif70
|
Ich kann  .
Gute Beziehungen.... Also verlaß Dich nicht drauf  .
|
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|