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BMW 7er, Modell E38 |
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10.01.2011, 16:38
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.04.2006
Ort: Freudenstadt
Fahrzeug: E38-740iA(09.94) 7/G
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Fzg vom Verkäufer abholen lassen, und das Geld zurückfordern.
Wenn eine rechtschutzversicherung vorhanden ist, die auch mit einschalten, wenn der verkäufer rumzickt!!
Bei solchen mängeln nicht lange überlegen,und das fzg abgeben.
Oder: Ein forums-mitglied wohnt in der nähe, und schaut das fzg mal durch.
Gruss
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10.01.2011, 16:41
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#2
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
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Zitat:
Zitat von achimle
Fzg vom Verkäufer abholen lassen, und das Geld zurückfordern.
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Der Käufer hat dazu kein Recht
Man muss immer Nachbesserungen zulassen bis man Wandeln kann...durch solche Aktionen macht man sich eher ein Verhältnis kaputt.
Erstmal freundlich, aber bestimmt bleiben!
__________________
Viele Grüße
Sebastian
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