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BMW 7er, Modell E38 |
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10.01.2011, 21:00
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#1
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Neues Mitglied
Registriert seit: 30.07.2006
Ort: Allgäu
Fahrzeug: E38 750iL (Bj.96) DH39168
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@Andrzej: Du hast völlig recht. Ob es sich um solche Kleinigkeiten handelt oder eben nicht, würde ich sehr gerne vor weiteren Schritten rausfinden. Deshalb werde ich versuchen morgen den Fehlerspeicher auslesen zu lassen, um eine Diagnose zu erhalten.
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10.01.2011, 22:03
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
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Zitat:
Zitat von fuffiefrau
@Andrzej: Du hast völlig recht. Ob es sich um solche Kleinigkeiten handelt oder eben nicht, würde ich sehr gerne vor weiteren Schritten rausfinden. Deshalb werde ich versuchen morgen den Fehlerspeicher auslesen zu lassen, um eine Diagnose zu erhalten.
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Das ist auch eine sinnvolle Vorgehensweise! Oft kann man auch einige Dinge vorab gut prüfen. Gerade so Dinge wie Boardspannung etc. sind ja mal so nebenbei geprüft - haben aber schon die verrücktesten Auswirkungen auf die Elektronik.
Neben dem Fehlerspeicherauslesen, könnte man auch mal der Geschichte mit dem Wasserverlust auf die Spur gehen. Einfach mal abdrücken lassen und ggf. einen Test machen machen.
Drücke Dir die Daumen
Gruß
Frank
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10.01.2011, 22:08
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#3
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Freude am gleiten
Registriert seit: 30.08.2005
Ort: Mannheim
Fahrzeug: 750i Special Edition Exclusive XD3 (LPG Prins) BJ 05.2007 (e65)
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das Zebra müsstest du erstmal zahlen. Wenn dich der ADAC zu BMW schleppt wird es wohl nichts kosten.
Mir fehlt im Mom. immer noch die Antwort, ob der Verkäufer in dem von dir erstellen Kaufvertrag (finde ich bei nem Autohändler eh komisch) als Privatperson oder als Firma genannt ist. Solange wir diese Antwort nicht haben, kannst du die ganzen Antworten zur Garantie vergessen.
__________________
e38
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10.01.2011, 22:14
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#4
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Spritvernichter
Registriert seit: 17.12.2009
Ort: Burgdorf
Fahrzeug: E53 X5 4,8is
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Die Diagnose und die Anfahrt vom Zebra ist kostenlos!
Gruß Frieda
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10.01.2011, 22:34
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#5
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Sledge Hammer
Registriert seit: 24.11.2010
Ort: lembeck
Fahrzeug: E38 750i Fliegender Teppich
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moin,
Zitat:
Warum sofort die dicksten gesetzlichen Kanonen ausstellen? Es koennten nur Kleinigkeiten sein, die am alten und lang stehenden Wagen immer auftretten koennten...
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ganz einfach : BEVOR irgendwas an dem auto gemacht wird MUß das dem verkäufer gemeldet werden da er das nachbesserungsrecht/pflicht hat.
wenn es irgendeine kleinigkeit ist kann man immer noch überlegen was man DANN macht.
und da der verkäufer in diesem fall schon sehr unkooperativ war würde ich überhaupt gar nicht weiter über irgendwelche nettigkeiten nachdenken.
@ christiane,
Zitat:
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Das was ich von dem VK bekommen habe, ist eine Rechnung. In dieser schreibt er, dass er mir das laut verbindlicher Bestellung (mein gefaxter Kaufvertrag) Fahrzeug liefert, wie besichtigt, ohne Garnatie und Gewährleistung.
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damit ist die sache rechtlich klar. wie frank ja schon so schön ausgeführt hat :
Zitat:
Damit (Rechnung) ist die Sache klar.
Der Händler möchte keine Gewährleistung geben und schreibt das auch so auf die Rechnung.
Der Gesetzgeber sagt dazu: "illegal" und "von vorne herrein unwirksam".
Die Folge: Der Händler hat dadurch die volle gesetzliche Standard-Gewährleistung zu bringen. Also volle 2 Jahre.
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guido
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11.01.2011, 02:07
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#6
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Neues Mitglied
Registriert seit: 30.07.2006
Ort: Allgäu
Fahrzeug: E38 750iL (Bj.96) DH39168
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@FrankGo: es beruhigt mich nun doch, dass der Händler unter der Gewährleistungspflicht steht. Als ich das Auto übernahm hatte er laut BC noch Benzin für 22 km..... Also war meine 1. Handlung das Volltanken.
Ich glaube nicht, dass ein neuer Kühler vor kurzer Zeit verbaut wurde. Die Batterie macht auch keinen schwachen Eindruck, aber dass muss wohl eher gemessen werden. Laut Händler sei diese in Ordnung und wurde lediglich geladen. Ich kann mir vorstellen, dass das auch so stimmt.
Mit der Fehlerspeicherauslesung denke ich, mache ich NICHTS falsch, da das der Händler selber in dem Telefongespräch auch so wollte. Dadurch erhoffe ich mir neue Ergebnise und als Folge eine klarere Linie in der weiteren Vorgehensweise.
Natürlich werde ich weiter berichten!
@Mr. Evil: der gefaxte Vertrag ging an Automobile xxxxxxx mit Firmenadresse. Die erhaltene Rechnung hat ebenfalls den Briefkopf von Automobile xxxxxxxx.
@guido: noch mal vielen Dank !
LG Christiane
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11.01.2011, 05:02
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Zitat:
Zitat von Mr. Evil
Mir fehlt im Mom. immer noch die Antwort, ob der Verkäufer in dem von dir erstellen Kaufvertrag (finde ich bei nem Autohändler eh komisch) als Privatperson oder als Firma genannt ist. Solange wir diese Antwort nicht haben, kannst du die ganzen Antworten zur Garantie vergessen.
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Selbst das wäre meines Wissens egal, denn ein Gewerbtreibender (bei Verkauf an Privat) muss immer die gesetzliche Gewährleistung geben. Selbst wenn es sich um seinen wirklich privaten eigenen Wagen handeln würde, den z.B. lahrelang seine Frau gefahren hat.
Damit wollte der Gesetzgeber alle Lücken schließen, da "Verkauf von privat ohne Gewährleistung" von vielen Händlern über den Umweg "eintägige selbstnutzung" zum Nachteil der Kunden benutzt wurde.
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Signatur:
Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
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