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BMW 7er, Modell E38 |
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17.06.2011, 13:36
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#1
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Der erste Marrakeshbraune
Registriert seit: 12.10.2009
Ort: Land der Könige LDK
Fahrzeug: E38 730iA (09.94) / F36 420dA Gran Coupé LCI M-Paket LED Navi Prof Soundsy / Audi A5 B9 FL Sportback S-Line -Laser - Massage - Pano ...... voll Bj.23
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2. Xenon in ein Fahrzeig verbauen ohne ALWR führt zum erlöschen der Betriebserlaubnis.
Das sehe ich und der TÜV ein bisschen anders aber darüber werde ich jetzt hier nt diskutieren.Man lese den Gesetzes Text dazu.
Für den Rest spar ich mir jetzt mein Kommentar.
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"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen."
15 Jahre Forum 12.10.2009 - 12.10.2024
15 Jahre meinen 7er 15.11.2009 - 15.11.2024
OO (|||)(|||) OO
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17.06.2011, 13:46
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Na dann mach mal...
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17.06.2011, 14:45
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#3
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schraubt mit Leidenschaft
Registriert seit: 07.05.2009
Ort: Kelkheim
Fahrzeug: e38-750i (06.95)
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Für 94er Modelle ist keine Scheinwerfereinigungsanlage vorgeschrieben, wohl aber eine ALWR oder alternativ eine Niveauregulierung, siehe E32 mit Xenon.
mit manueller LWR, NICHT zulässig.
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17.06.2011, 16:27
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Zitat:
Zitat von allesschrauber
Für 94er Modelle ist keine Scheinwerfereinigungsanlage vorgeschrieben, wohl aber eine ALWR oder alternativ eine Niveauregulierung, siehe E32 mit Xenon.
mit manueller LWR, NICHT zulässig.
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Und wenn er Niveau drin hätte, dann wäre keine manuelle LWR verbaut.
Zumindest hab ich noch keinen gesehen der (ohne Xenon) ab Werk die Kombination Niveau UND manuelle LWR hat. Bei meinem 1994er E32 war es schonmal nicht so
Und wenn ich mich nicht ganz irre gelten bei einer Nachrüstung von Xenon auch die jeweils aktuell dafür geltenden Bestimmungen und nicht die aus der Zeit wo das Fahrzeug hergestellt wurde.
Das bedeutet: wenn bei nem 94er Baujahr 2011 Xenon nachgerüstet wird muss auch ALWR + SWRA (kürzt man das so ab ?) verbaut werden.
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18.06.2011, 00:25
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#5
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Der erste Marrakeshbraune
Registriert seit: 12.10.2009
Ort: Land der Könige LDK
Fahrzeug: E38 730iA (09.94) / F36 420dA Gran Coupé LCI M-Paket LED Navi Prof Soundsy / Audi A5 B9 FL Sportback S-Line -Laser - Massage - Pano ...... voll Bj.23
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Zitat:
Zitat von Andimp3
Das bedeutet: wenn bei nem 94er Baujahr 2011 Xenon nachgerüstet wird muss auch ALWR + SWRA (kürzt man das so ab ?) verbaut werden.
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Richtig und wenn ich in meinem 94er Xenonscheinwerfer von 96 drinn habe muss mir einer nachweisen das ich es 2011 eingebaut habe und für die Fahrzeuge vor 2000 galten andere regeln.
Da es aber nicht das thema ist hier,wie man vielleicht in den ersten beiträgen lesen kann könnt ihr es einfach lassen und euch weitere kommentare sparen es geht um die codierungen.
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18.06.2011, 01:02
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.11.2005
Ort: Trier
Fahrzeug: E63 645 CI
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bevor was mit codierungen geht, würde ich erstmal auf LCM 3 und ein grundmodul,mindestens aus nem FL umbauen.mit dem 94er kram ist so gut wie nix möglich.das alte LM mit separatem check control kann man vergessen.
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BMW E38 730iA,Bj 3.95, INDIVIDUAL Nachtblau Met.,Vollleder Montana Sandbeige Bicolor mit Marineblau,elek.Rückbank,Rollos,SA345 Chromline,Navi MK3 16:9,BM24 TMC,Doppelverglasung,Xenon,Hydraulische Heckklappe, Sprachsteuerung,Regensensor,Sternspeiche 95,LCM III und viele Nachrüstungen
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18.06.2011, 11:24
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Zitat:
Zitat von Ralle735iV8
Richtig und wenn ich in meinem 94er Xenonscheinwerfer von 96 drinn habe muss mir einer nachweisen das ich es 2011 eingebaut habe und für die Fahrzeuge vor 2000 galten andere regeln.
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Auch wieder falsch ! Da bei Deinem Fahrzeug Xenon nicht bei Herstellung verbaut war muss die Nachrüstung vom TÜV abgenommen und in die Fahzeugpapiere eingetragen werden.
Der Zeitpunkt der Eintragung ist maßgeblich dafür welche Vorschriften anzuwenden sind. Und selbstverständlich ist dieser Zeitpunkt, wenn Dir der Prüfer eine "Gefälligkeitsabnahme" macht und die Zulassungsstelle gepennt hat, jederzeit nachprüfbar und dann ggf. die Eintragung rückwirkend ungültig.
Soviel zur rechtlichen Seite.
Wenn Dir das egal ist, dann nur zu... hoffentlich hast Du nie nen Unfall und nen findigen Sachverständigen von der Versicherung  Denn in dem Fall bist Du dann mit einem Fahrzeug unterwegs gewesen das nicht der STVZO entspricht unterwegs und hast mal nett geloost 
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