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BMW 7er, Modell E32 |
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19.01.2004, 11:54
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#11
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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Zitat:
Original geschrieben von ReneausE
Hey Leute, macht ihn doch keine Angst !
Wenn Du kein Hänlder bist, wovon ich jetzt einfach mal ausgehe ... brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen !
Bei Verkauf von PRIVAT AN PRIVAT ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
Der Kaufvertrag ist bindent, "gekauft wie gesehen" ebenso.
Die Mängel am Spoiler sowie am Fahrwerk hätten bei der Probefahrt aufallen müssen ...
von einer "arglistigen Täuschung/Vortäuschen falscher Tatsachen" kann ja wohl nicht die Rede sein.
Zumal es bei einem 12 Jahre alten Auto nun,al vorkommtn, daa hier und dort der Zahn der Zeit nagt ...
Also, ganz ruhig und gelassen ...
ReneausE
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Also wenn der Gerichtstermin doch steht, dann ist doch was dran...sonst wäre es doch nicht so weit gekommen..oder?
Ausserdem auch wenn man privat verkauft, muss man doch ausdrücklich darauf hinweisen, dass es keine Garantie gibt!
Alle Mängel gehören in den Kaufvertrag!!!!! Wenn man die Mängel kenn und verheimlicht, finde ich das nicht gut!
Das kann schife gehen! Das ist genau so wenn man nicht drauf hinweist das es ein Re-Import oder Unfallauto ist!!
Ihr müsst auch mal die andere Seite sehen!
Gruß
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19.01.2004, 11:59
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#12
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nicht mehr dabei
Registriert seit: 12.05.2002
Ort:
Fahrzeug: keines
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Naja,
ganz so simpel wie der Sachverhalt jetzt dargestellt wir, ist er beiweitem nicht.
Selbstverständlich musst Du als Privatmann keine Garantie geben. Händler schon, so will es das (neue) Gesetz.
Selbstverständlich kannst Du im Kaufvertrag alles möglich ausschliessen. Ob das dann wirksam ist entscheiden sowieso die Gerichte (Stichwort Salvatorische Klausel).
Und der berühmte blöde Satz "Gekauft wie gesehen", über den lacht sowieso so ziemlich jeder Jurist.
Fakt ist, dass es an dem Kaufgegenstand einen ERHEBLICHEN Mangel gab, und damit meine ich nicht die Kratzer am Spoiler. Allein die Schadenshöhe in Relation zum Wert (Kaufsumme) würde mich auch zum RA treiben und definiert diesen Schaden/Mangel per se als erheblich.
Weiterhin ist Fakt, dass Du nicht auf diesen Schaden hingewiesen hast. Also wird der Käufer Dir versuchen Arglist (gibt es in Form von arglistiger Täuschung, aber auch arglistigem Verschweigen) anzuhängen. Und das muss er Dir ersteinmal beweisen.
Also geht es darum, ob Du von dem defekten EDC wusstest. Und so werden sich die Parteien darüber streiten, ob man annehmen muss, dass der "Normalbürger" es merken müsste, wenn in einem Wagen, den man doch fünf Monate gefahren hat, das EDC nicht funktioniert. Ich persönlich tendiere hier eher dazu zu sagen, ja, das merkt man schon. (Ist aber nur meine Meinung.)
Noch schlimmer wird es allerdings, wenn man Dir persönlich, besonderen Sachverstand (KFZ-Lehre, besondere technische Ausbildung oder Fachwissen etc...) nachweisen kann. Dann wird es schwer, den Richter davon zu überzeugen, dass Du sowas nicht gemerkt hast.
Ich hätte die 500 Steine gezahlt und Ruh wär gewesen.
(Versuche Dich doch auch mal in den Käufer zu versetzen. Der Kauft sich einen schönen Wagen und merkt dann gleich, dass Reparaturen von knapp 6kiloeuros anstehen. Sicher kein Grund zur Freude. Wie würdest Du da reagieren?)
Aber vor Gericht und auf See begibt man sich in Gottes Hand.
Nichtsdestotrotz drücke ich Dir die Daumen bei der Sache!
Gruß
David.
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19.01.2004, 12:37
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#13
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nicht mehr dabei
Registriert seit: 12.05.2002
Ort:
Fahrzeug: keines
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Noch was gesehen...
Zitat:
Original geschrieben von littleblue
... Hatte einem Monat zuvor den Wagen noch in der NL Essen um Keilriemen und den Großteil der Klimaanlage erneuern lassen 1284€.
Viele Grüße Andre
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DAS musst Du bei der Verhandlung unbedingt für Dich nutzen, evtl. den Meister als Zeugen laden.
Sicherlich ist mit Deinem FZ dort auch nach Abschluss der Arbeiten eine Probefahrt unternommen worden.
Ein defektes EDC hätte von den fachkundigen Mitarbeitern erkannt werden müssen!
Wenn nicht, kann man wohl auch schwerlich erwarten, dass einem "Laien" (und der MUSST Du unbedingt vor Gericht sein :zwink ) ein Defekt des Systems auffällt!
Sorry, wenn ich vielleicht im vorherigen Beitrag etwas schroff reagiert habe, fand' nur viele der Antworten nicht sehr produktiv, so nach dem Motto, ach mach' Dir mal keine Sorgen. Denn harmlos ist die Sache (jetzt) nicht (mehr).
Und ausserdem kann ich mich auch sehr gut in die Situation des Käufers versetzen.
Erstaunlich nur, dass er den Wagen dann nicht wieder hergeben möchte!?!
Gruß
David.
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19.01.2004, 12:49
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2003
Ort: Berg / Pfalz
Fahrzeug: E32 730i / 3.5R6
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@Chaabo
Zitat:
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Erstaunlich nur, dass er den Wagen dann nicht wieder hergeben möchte!?!
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Warum auch, wenn es doch sonst ein gutes Auto ist,
das er von vornherein sehr guenstig bekommen hat.
Dazu noch die Vorstellung (des Kaeufers), das er eventuell Geld zurueckbekommt
und noch dazu das Auto repariert wird !
Ein besseres Geschaeft kann er doch garnicht machen !
Gruss Manu
__________________
Heute ist der erste Tag vom Rest meines Lebens.
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19.01.2004, 13:31
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.01.2004
Ort: Kamp-Lintfort
Fahrzeug: 523 316 728 1/1999
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Hallo Andre, da ich von Beruf RA bin, kann ich dir zu Deinem Problem folgendes erklären: Nach dem Neuen Kaufrecht hat der Verkäufer dafür einzustehen, wenn er den Verkaufsgegenstand auch außerhalb des Kaufvertrages anpreist und der Käufer erwarten kann, daß diese in der Anpreisung erwähnte Eigenschaft auch vorhanden ist. Wenn Du also bei Mobile.de das Ausstattugsmerkmal EDC erwähnt hast, kann der normale Käufer davon ausgehen, daß der Wagen EDC hat und es auch funktioniert. Insoweit bist Du schon an die Beschreibung deiner Annonce gebunden. Der Kaufvertrag wird sozusagen durch Deine Annonce ergänzt. Das gilt auch für Privatleute. Das Problem besteht darin, daß man in Anpreisungen kleine falschen Erwartungen wecken soll, die beim Käufer falsche Vorstellungen von der Sache erzeugen..
Der Gewährleidtungausschluß des Vertrages kommt bezüglich des EDC wohl nur dann zum tragen, wenn Du nachweisen und beweisen ( Zeugen, Ehefrau oder so ) kannst, daß Du die Fehlfunktion des EDC nicht kanntest. Das wäre Sachverhaltsfrage. Da ich noch nie ein Auto mit EDC hatte, weiß ich nicht, ob und wie sich so eine Fehlfunktion zeigt. Eventuell kann ein Sachverständiger feststellen, ob man das bemerkt oder nicht.
Allerdings ist natürlich noch zu bewerten, ob der Defekt der EDC bei diesem B 12 eine Fehler im Rechtssinn ist oder nicht, da kommt es auf Laufleistung, Alter und Preis des B 12 an. 7.500 Euro ist wohl nicht so wenig Geld, daß der Wagen ohne Konsequenz großere Mängel haben dürfte, selbst wenn der Preis am unteren Rand angesiedelt ist. Hattest Du in der Annonce schon auf den Gewährleistungsausschluß hingewiesen ? Gruß weland
[Bearbeitet am 19.1.2004 um 14:41 von Schnupperboller]
[Bearbeitet am 19.1.2004 um 14:52 von Schnupperboller. Grund: Ergänzung ]
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19.01.2004, 13:47
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#16
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nicht mehr dabei
Registriert seit: 12.05.2002
Ort:
Fahrzeug: keines
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Zitat:
Original geschrieben von IMANUEL
Zitat:
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Erstaunlich nur, dass er den Wagen dann nicht wieder hergeben möchte!?!
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Warum auch, wenn es doch sonst ein gutes Auto ist,
das er von vornherein sehr guenstig bekommen hat.
Dazu noch die Vorstellung (des Kaeufers), das er eventuell Geld zurueckbekommt
und noch dazu das Auto repariert wird !
Ein besseres Geschaeft kann er doch garnicht machen !
Gruss Manu
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@ Manu
Der Käufer bekommt (wenn überhaupt) nur Geld zurück nicht auch noch eine Reparatur.
Und mein Satzt sollte lediglich ausdrücken, dass ich mir schon vorstellen kann, dass der Käufer weiss, dass er einen Schnappen gemacht hat, und nun nur versucht, sich wieder etwas von seinem "Einsatz" zurückzuholen.
Denn wenn alles soo schlimm wäre, wie er jetzt tut, wäre er ja auch damit einverstanden, den Wagen zurückzugeben, also den Vertrag zu wandeln. Das will er aber offensichtlich nicht.
Gruß
David.
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19.01.2004, 14:02
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#17
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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1. Ich hatte auch ein Fahrzeug mit EDC und habe NICHT gleich bemerkt das es defekt ist. Nur das eben kein Unterschied war zwischen den Einstellungen.
2. Es muß dem Verkäufer nachgewiesen werden, das der Mangel auch zur Zeit des Verkaufes schon bestand. Könnte nämlich ebenso bei der Heimreise des Käufers ist defekt geworden sein!
3. Einem Kfz-Händler kann unterstellt werden, das er weiß was EDC ist und ob es funktioniert. Einem Privatman nicht.
4. Es muß ein erheblicher Mangel sein. Hierbei kann man sich streiten beim EDC, in meinem Fall war das so, da ich einen Kostenvoranschlag über 3000DM beigelegt hatte...
5. Nur aufgrund der Nichtfunktion des EDC kann das Fahrzeug NICHT zurückgegeben werden bei "gekauft wie gesehen", selbst beim Händler nicht! (Achtung! Rechtssprechung vor 2 Jahren)
Soweit Auszüge aus meinem Urteil damals.
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19.01.2004, 15:07
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.12.2003
Ort: Havelland
Fahrzeug: E 34, 525 i (M20), Automatik, Sonderanfertigung
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H@llo ??
Ich wundere mich doch sehr über die letzten Einträge ... vorallem über -Chaabo- !
Man sollte hier nicht vergessen das es um einen Wagen geht, der immerhin 12 oder waren es gar 13 Jahre alt ist ... !! Das ist kein Jahreswagen !
Das e-Fahrwerk zählt noch immer - mehr oder weniger jedenfalls - zu den Verschleißteilen !
Eine Probefahrt hätte den Zustand ja für JEDEN erkennen lassen können !
Also: Entweder war es bereits defekt, und der Käuft hat es selber nicht gemerkt ! (Wie soll es da der Verkäufer merken ... )
Oder, es war ok, und ist erst danach kaputt gegangen ... dann kann der Verkäufer eh nix dafür.
Für mich ist die Sachlage damit klar und deutlich ... mal ganz adavon abgesehen, was soll die Geschichte mit dem 500 Euro dann ?? Für 500 Euro bekommt man das Fahrwerk ja nicht wieder neu.
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19.01.2004, 16:32
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 31.05.2002
Ort: Erftstadt
Fahrzeug: 740iA
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Wenn der Verkäufer selbständig ist, (Arzt, Rechtsanwalt, Apotheker usw.) muss er wohl haften.
Nachzulesen beim ADAC unter neues Vertragsrecht.
Grüsse
Efeukiller
www.adac.de, dort unter Recht und Rat, weiter auf Rechtsberatung klicken und hier das Icon 'Noch Fragen' klicken
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19.01.2004, 17:06
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#20
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.03.2003
Ort: Heidelberg
Fahrzeug: E39 V8 19.3 l/100 km & AUDI
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Zitat:
Original geschrieben von JB740
ein grundsätzlicher Tipp:
wer privat ein auto kauft oder verkauft sollte sich einen Kaufvertrag des ADAC runterladen, dann macht man keine Fehler.
Für Fragen steht ADAC-Migliedern die Rechtsabteilung hilfreich zur Seite.
gruss jürgen
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Oder den hier (warum muss man hier immer alles 5 mal posten?)
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