Zitat:
Zitat von ArmerStudent:(
also da hast dir ja eine ganz schöne krücke gekauft.
ich schätze mal der anwalt bringt dir da wenig-steht ja drinnen, dass er ein bastlerauto ist. und dafür sind auch 3000€ noch wesentlich zu hoch.
wünsch dir natürlich trotzdem dass es alles mit möglichst wenig ärger behoben werden kann und du freude mit dem auto hast 
aber dieser verkäufer....nicht mal richtig deutsch schreiben kann er....von sojemandem würd ich mir nie ein auto kaufen-wenn möglich immer aus erster hand, privat und älterer herr und scheckheft...zahlt sich meistens aus.
grüsse
max
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Erstmal danke fürs Kompliment :-):-)
Die Rechtssprechung sieht das etwas anders. Übrigens vielleicht auch interessant für die jenigen die ein "bastlerfahrzeug" verkaufen wollen. Denn es gilt folgendes: ein bastlerfahrzeug kann nur als bastlerfahrzeug verkauft werden wenn man den demrntsprechenden preis verlangt. Sprich schrottwert. Damit ist die klausel bastlerfahrzeug in diesem Fall hinfällig.....
Ja ich hoffe auch das ich noch Spaß mit dem haben werde..... Sicher war ich naiv zu glauben von So jemanden die Wahrheit zu erfahren.........aber ich glaube manchmal das die dat wirklich glauben.das es ein sehr guter Zustand ist..
Übrigens sorry für Fehler im Text....schreibe mit dem Handy gerade