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| BMW 7er, Modell E32 |   | 
 
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		|  13.03.2004, 19:32 | #16 |  
	| LOW4LYF 
				 
				Registriert seit: 17.07.2002 
				
Ort: Silicon Valley 
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
		| Original geschrieben von John McClane 
 
	Da steht u.a. IN den Scheinwerfer und Leuchten, sprich die Leuchtmittel. Kaufst Du z.B. die Ringe aus dem 5er, sind die von der Art und Weise her und auf Grund der Leuchtkraft zulässig.Zitat: 
	
		| Original geschrieben von ReneausE Also passt auf Leute ...
 
 Es ist ja so, daß jede bauliche Veränderung am einem Fahrzeug genehmigungspflichtig ist ... sei es durch ABE oder durch ein Teilegutachten mit Anbauabnahme ... (z.B. Anhängerkupllung ... ) oder ein E-Prüfzeichen ...
 
 Ähnlich ist es doch hier auch ... die Lichter werden baulich verändert ... das ist ja unstrittig, oder ??
 
 Es sagt ja (noch) niemand das die Lichter negativ beeinflusst werden ... aber zumindestens baulich verändert werden sie ja.
 Und um eine negative Beeinflussung auszuschließen, muß dieses entsprechend geprüft werden.
 
 Durch: ABE (was ja nix anderes ist als eine Bestätigung, das nix negativ beeinflusst wird)
 
 oder durch ein Teilgutachten mit Anbauabnahme (heisst: das Teil ansich ist ok, nur der ordnungsgemäße Einbau muß geprüft ... vielmehr begutachtet werden ... z.B. bei Fahrwerkstieferlegungen )
 
 
 Und jetzt mal ehrlich ... die Gefahr bei Selbstbastlern ... (ich rede nicht von Mitgliedern aus diesem Forum ... aber denkt doch mal an die Möchtgern-Tunern mit ihren GTI`s z.B.  ...) besteht doch ohne Zweifel, daß das was schief geht ... Hitze ... und Blendwirkung bei falschen Einbau ...
 
 Nur darum geht es doch !
 
 Als rechtliche Quelle dürfte hier der §49a (Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze) StvZO in Betracht kommen.
 
 Insbesondere der Absatz 1, 3, 6
 
 
  Quelle |  
 also um das Ganze zusammenzufassen: Wer auf Nummer sicher gehen will, geht mit den Dinger zum TÜV/DEKRA wo hin auch immer und läßt sich das Ganze vorher bestätigen.
 |  Nein sind Sie eben nicht....da kein E Prüfzeichen. Es wurden nicht die Ringe abgenommen, sondern der komplette Scheinwerfer, daher trägt auch nur der Scheinwerfer das E Prüfzeichen. Werden diese Ringe in ein anderes Fahrzeug verbaut, erlischt die Betriebserlaubnis vorerst! 
 
Jedoch.....wo kein Kläger da kein Richter!
 
Gruß |  
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