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Alt 06.08.2013, 21:46   #1
Dodgeram
Mitglied
 
Benutzerbild von Dodgeram
 
Registriert seit: 04.01.2007
Ort: Lübbecke
Fahrzeug: E38 735i FL 11/99
Standard

Zitat:
Zitat von derCasper Beitrag anzeigen
Wenn ich beim Händler einen z.b. 2 Jahreswagen sehe, kann ich den dann über dieses abkommen kaufen? oder gilt das dann wirklich nur für tageszulassungen bzw neuwagen?!

danke
casper
Sorry,hatte den letzten Satz irgendwie überlesen:
Ein Vorführwagen muss nicht zwingend nur eine Tageszulassung haben.
Ein Vorführwagen ist im Regelfall mehrere Monate alt,da viele Hersteller eine bestimmte "Haltedauer" des Fahrzeugs durch den Händler fordern,um ihm seinen Sonderrabatt zu gewähren.
Ein 2-Jahreswagen oder auch ein Jahreswagen ist im Regelfall ein Gebrauchtwagen im eigentlichen Sinne --- der,Deiner Beschreibung nach nicht unter die Bedingungen des Abkommens fällt,da dieses nur Neuwagen,Vorführer und Lagerfahrzeuge umfasst.
Das Einfachste wäre aber mit dem Händler direkt zu schnacken,was er bereit ist zu machen.Vielleicht hat er ja sogar Dein Wunschfahrzeug als Neuwagen auf dem Hof stehen und erklärt sich bereit daraus einen Vorführer zu machen und gewährt Dir dann den entsprechenden Rabatt....
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