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BMW 7er, Modell E38 |
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07.07.2004, 19:06
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.07.2004
Ort: Stockach
Fahrzeug: 740iA 4.0l E38 (leider verstorben) ;735iA E32 (Pflegewägelchen); E39 540i Touring
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Zitat:
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Zitat von Eagle 1
soweit mir bekannt ist, Alarmton auf- und abschwellend max 3 Minuten..... 
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180 Sekunden, also drei Minuten gehen bei der Viper auch einzustellen, es wird aber halt ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das nicht erlaubt ist. Ich denke nicht, dass einer der größten Alarmanlagenhersteller da falsche Angaben macht?!
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07.07.2004, 19:57
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#12
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iss schon Frühling ?!?
Registriert seit: 03.09.2003
Ort: mierlo
Fahrzeug: kein 735er mehr,nun Buell 1125R
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gilt nur für die CH weiz.....
falsch gedacht
da hab ich doch noch was gefunden...seht hier....
Warnsignal des FAS
Art. 86
1 Das FAS muss bei Einwirkungen am oder im Fahrzeug ein akustisches Warnsignal abgeben. Zusätzlich sind optische Signale (Beleuchtungseinrichtungen) oder Funksignale möglich. Ebenfalls zulässig sind Warnsignale, die aus einer Kombination von zwei oder allen drei Signalarten bestehen.
2 Nach jeder Auslösung des Warnsignals muss sich das System selbständig wieder in die Ausgangsstellung bringen. Anschliessend darf das Warnsignal nur bei andauernder oder wiederholter Manipulation am Fahrzeug wieder einsetzen. Zwischen den Alarmphasen muss ein Unterbruch von mindestens 10 Sekunden Dauer sein.
3 Die akustische Warnvorrichtung des FAS muss ein gut hörbares Signal abgeben, das sich von den übrigen Signalen im Strassenverkehr merklich unterscheidet. Das akustische Signal muss mindestens 25 Sekunden dauern und darf 30 Sekunden Dauer nicht überschreiten. Das Signal darf als Dauerton, als auf- und abschwellender Ton oder als intermittierender Ton abgegeben werden. Die Lautstärke, die Frequenzen sowie die Messbedingungen richten sich nach Anhang 11.
4 Das optische Warnsignal darf über die Richtungsblinker und/oder über die Innenbeleuchtung des Fahrzeugs (einschliesslich aller Lichter des selben Stromkreises) geschaltet sein. Es muss mindestens 25 Sekunden und höchstens 5 Minuten dauern. Wird die Anlage entschärft, so muss gleichzeitig das optische Signal unterbrochen werden. Ist das FAS mit einer akustischen Warnvorrichtung und einem optischen Warnsignal ausgerüstet, so dürfen die optischen Signale alternierend zu den akustischen Signalen abgegeben werden.
5 Das FAS darf mit einem durch Funk betätigten Warnsignal ausgerüstet sein. Vorbehalten bleibt die Zulassung durch das BAKOM
Geändert von Eagle 1 (07.07.2004 um 20:05 Uhr).
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07.07.2004, 20:07
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#13
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iss schon Frühling ?!?
Registriert seit: 03.09.2003
Ort: mierlo
Fahrzeug: kein 735er mehr,nun Buell 1125R
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so hier ist jetzt der richtige Text...
TEXT Deutschland
ich glaub da steht mehr drin als man wissen will....
Grüße Ralle
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