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Alt 05.06.2020, 16:47   #1
BMW-Willy
V8-Narr
 
Registriert seit: 29.06.2018
Ort: Nord-Ost-Oberfranken
Fahrzeug: E38-735i Bj.97
Standard

Zitat:
Zitat von opa12 Beitrag anzeigen
Eine Regressforderung der Versicherung hat auch bei euch in DE den Grundsatz der Kausalität.
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.financescout24.de/wissen...er-kausalitaet
Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass durch das nicht Vorhandensein vom Tankdeckelbändchen oder dem abgeflachten Lenkrad (mit originalem Kranz) ein "der Unfall wäre mit vermeidbar gewesen" konstruiert werden kann.
Nebenbei ist in der KFZ Haftpflicht der Regress mit 5000.- begrenzt.

Lg Franz
Danke für diesen Beitrag!!

Genauso ist es, eine Versicherung kann nicht einfach wegen "irgend etwas" die Leistung verweigern oder Regress fordern.
Selbst wenn der TÜV überzogen wurde und ein Unfall passiert ist das nicht so einfach. Da müsste schon ein Schaden nachgewiesen werden, der den Unfall verursacht hat und bei der Hauptuntersuchung entdeckt worden wäre. Dann liegt das anders.

Es ist halt im Blut des Deutschen, das er für alles Vorschriften, Gesetzte, Regelwerke, Normen und sonst welche Anweisungen benötigt.
Liegen diese für eine bestimmte Sache nicht vor, dann wird zwischen den Zeilen gelesen, interpretiert und Worst-Case-Szenarios abgebildet.

Ich habe mal ein paar Jahre für einen französischen Konzern gearbeitet. Die tun sich mit ihrer Mentalität viel leichter.

Wenn ich von einer (eigentlich zwei) renomierten Firmen die solche Lenkräder beziehen und verkaufen bestätigt bekomme, dass das in Ordung ist, anschließend vom TÜV durchgewunken werde, dann ist das für mich mehr als OK, auch in dieser Sache nach meinen Verstand für Technik und Sicherheit.
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Stichworte
multifunktionslenkrad, sportlenkrad


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