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BMW 7er, Modell E32 |
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20.12.2020, 14:37
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 01.08.2020
Ort: Rhein-Main und Mainfranken
Fahrzeug: E32 730i M60 5-Gang
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Danke! Diese Unterlagen habe ich gesucht! Es sit allerdings von Anhängerfederung als Voraussetzung für eine Anhängelasterhöhung die Rede. Weiß hier jemand mehr? Wie sind diese Federn gekennzeichnet?
Geändert von Bunthund (20.12.2020 um 14:42 Uhr).
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20.12.2020, 15:16
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#2
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Gesperrt
Registriert seit: 13.05.2011
Ort: Brokstedt
Fahrzeug: 120d
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Das sind verstärkte Federn, welche die Serienmäßigen ersetzen.
Codierung nur aufs Fahrzeug und nur mit Federnkatalog machbar.
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20.12.2020, 15:21
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 17.05.2020
Ort: Bad Oeynhausen
Fahrzeug: 640ix GT / E24 - 635-/-79
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Wird dann die Stützlast auch mit erhöht oder wofür soll das gut sein?
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20.12.2020, 15:25
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 09.09.2006
Ort: Leipzig
Fahrzeug: E32-730i R6 (Prod.-Datum 1991-10-31) Schalter / K.A.W. / Zenec Rückfahrkamera / Victor 32,5er Sportlenkrad / Tempomat nachgerüstet / AHK nachgerüstet
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Ich habe hinten Bilstein-Dämpfer in Verbindung mit KAW Tieferlegungsfedern drin.
War extra in meiner Werksatt als der TÜV-Mann da war.
Angeblich soll das kein Problem sein, ich muss nur darauf achten das ich die Stützlast nicht überschreite die in den Papieren steht (ich glaube 50KG) die ich sowieso nie erreiche da ich nur einen Anhänger mit max 750kg fahren darf.
Die AHK selbst ist sogar für 75kg ausgelgt.
Und wegen der Tieferlegung war nur wichtig das der Anhänger gerade steht. Und das macht er auch.
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20.12.2020, 15:30
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#5
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Gesperrt
Registriert seit: 13.05.2011
Ort: Brokstedt
Fahrzeug: 120d
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Müsste bei meinem mal schauen was drin steht ( 750il logischerweise Niveauregulierung) an Stützlast.
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20.12.2020, 16:17
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 17.05.2020
Ort: Bad Oeynhausen
Fahrzeug: 640ix GT / E24 - 635-/-79
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Wenn du die 50 Kg Stützlast bei behälst brauchst du keine anderen Federn. Die alleinige Anhängelasterhöhung beinhaltet aber nicht die Stützlasterhöhung auf 75 Kg.
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20.12.2020, 16:19
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#7
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Gesperrt
Registriert seit: 13.05.2011
Ort: Brokstedt
Fahrzeug: 120d
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50KG Stützlast und 2100Kg bis 8%Steigung sind vermerkt bei meinem.
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20.12.2020, 17:13
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#8
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Mitglied
Registriert seit: 01.08.2020
Ort: Rhein-Main und Mainfranken
Fahrzeug: E32 730i M60 5-Gang
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Du hast also die Änderungsabnahme erreicht, ohne die Federn ändern zu müssen? Brauchtest du eine Fahrgestellnummer-bezogene Herstellerbescheinigung, oder hast du einen Ausdruck des Umrüstkataloges von BMW vorgelegt? Die Einbauanleitung von ORIS, wo das mit den verstärkten Federn zur Erlangung der erhöhten Anhängelast drin steht, hast du nicht vorgelegt?
50 kg Stützlast reichen mir. In der ORIS-Anbauanleitung steht auch hier eine klare Aussage: 50 kg. 75 kg nur wenn SA Anhängerfederung oder Niveauregulierung. Und laut dieser Montageanleitung ist eine herstellerseitige Anhängelasterhöhung eben auch nur mit dieser SA möglich - der BMW Umrüstkatalog schweigt dazu.
Ich hoffe, dass wenn ich BMW wegen einer Fahrgestellnummer-bezogenen Herstellerbescheinigung anschreibe, die das nicht in die Bescheinigung mit rein schreiben.
Jetzt fällt mir noch etwas ein, ich habe in Erinnerung, dass mir mal jemand gesagt hat, die Stützlast würde - sollte ich auf die Waage müssen - noch zusätzlich erlaubt sein zu den 2.100 kg - ist das tatsächlich so?
Geändert von Bunthund (20.12.2020 um 17:24 Uhr).
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20.12.2020, 17:38
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.11.2014
Ort: Bad Fallingbostel
Fahrzeug: E32-730iA (11.1991); E39-528iA(04.1998); MB CLS 350 CGI(10.2006)
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Anhängelast 730iA
Moin,
ich habe ebenfalls einen 730/6-Zylinder Bj. 1991.
Außerdem ebenfalls nachgerüstete AHK von ORTIS.
In meinen Unterlagen steht 1.600 Kg, bis 8% Steigung 2.000 Kg.
Mindeststützlast 50 Kg.
Für die "Anhängelast-Erhöhung" auf 2.000 Kg ( Achtung, nur bis 8%-Steigung !) brauchst Du keine Änderung, die steht so in den Papieren drin...
Falls Du Referenz(en) brauchst, melde Dich gerne per U2U.
Keine geänderten Federn oder ähnliches drin, ich hätte sogar 17"-Alu's
drauf und durfte damit Anhänger ziehen.
(Siehe Bilder im Album..)
Viele Grüße
Andree
Geändert von DA21999 (20.12.2020 um 17:49 Uhr).
Grund: Ergänzung
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20.12.2020, 17:48
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#10
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Gesperrt
Registriert seit: 13.05.2011
Ort: Brokstedt
Fahrzeug: 120d
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Mal ganz ruhig....
1tens:
Ist meiner ein 750IL, somit von Werk aus Niveauregulierung.
2tens:
Der Vorbesitzer hat sich drum gekümmert, somit gehe ich von verstärkten Federn aus:
3tens:
Die Federn bei BMW sind immer! SA/Fahrzeug gebunden. Je nach Ausstattung gibt der Federnkatalog 5-6(bis 8 hab ich schon gesehen) Federn aus, die mit jeder SA mehr weniger werden.
4tens:
Wird dir BMW mit Sicherheit nicht bestätigen, das du ohne Wechsel der Federn mitenmang 2100KG ziehen darfst. Der TÜV muss das ganze ja noch absegnen.
5tens:
Ja theoretisch darf der Anhänger 2150KG wiegen. Natürlich entsprechenden Führerschein vorrausgesetzt(BE bzw Klasse 3) dann noch bummelig 10 bzw 20% Überladung ohne das man abladen muss(PRIVAT!!), landet man bei 2570KG Anhängelast-> Das willst du aber gar nicht machen, da dann der Anhänger mit dem Auto spielt!!
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