Sie sind nicht angemeldet! Jetzt kostenlos im Forum registrieren, weniger Werbung sehen, aktiv teilnehmen und weitere Vorteile nutzen! Diese Website nutzt Cookies. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.
ich bin neu hier und komme auch mit einem etwas anderen Anliegen um die Ecke als wahrscheinlich die Meisten.
Wir bauen aktuell einen BMW Z3 auf M60B40 mit S5D 320Z Getriebe um. Für die Eintragung muss ich zum Schluss nachweisen, dass sich die Übersetzung zum ursprünglichen Fahrzeug nicht maßgeblich verändert hat und zudem die Euro 2 erfüllen (Z3 hat Euro 2 und darf daher nicht schlechter werden). Um diesen Beweis zu führen, benötige ich eine Kopie von einem Fahrzeugschein bspw. eines E38 mit Schaltgetriebe mit Euro 2. Alternativ dazu wäre ein E34, da der auch ein 5 Gang hatte (ich glaube den E38 gab es nur mit 6 Gang?). Aber da die Übersetzungen von 5 und 6 sich nur im sechsten Gang unterscheiden und ich hoffe, dass niemand auf die Idee kommt, dass der NEDC ja eine andere Gangschalttabelle hat, mit einem Gang mehr, könnte ich so eine Argumentation/Rechtfertigung aufbauen. Ansonsten müsste ich ein Abgasgutachten erstellen lassen.
Über eine Rückmeldung auch gerne per PN würde ich mich sehr freuen.
Und damit ihr mich nur für halb verrückt haltet habe ich euch noch ein paar Bilder in den Anhang gepackt. Leider weiß ich nur zu gut, dass es immer wieder Traumtänzer in den Foren gibt.
Bei den M60B40 musst Du aufpassen. Es gibt diverse die zwar mit dem Vermerk Schadstoffarm E2 ausgeliefert wurden, aber eine Euro 1 Schlüsselnummer hatten. Das lag daran, daß es damals noch keine eigenen Schlüsselnummern für Euro 2 gab.
Man konnte das dann nachträglich mit einem Wisch von BMW beim Straßenverkehrsamt korrigieren lassen, denn nur der Eintrag "Schadstoffarm E2" reichte nicht aus um die Schlüsselnummer zu korrigieren.
Der Unterschied ist allerdings erheblich:
4l Euro 1: 605€
4l Euro 2: 294€
Der M60B40 ist IMMER - im 5er E34, im 8er E31 und natürlich auch im E38 - mit einem Sechsgang-Schaltgetriebe verbaut worden.
Fünf Gänge haben nur die kleinen V8.
Welche HA-Übersetzung soll denn in den Z3? Das Getriebe und seine Gangabstufungen sind doch nur die halbe Miete?
Sofern das Abgasverhalten "im höchsten Gang" gemessen wird oder relevant ist, dürfte Deine "Beweisführung" nicht mehr ausreichend sein. 6 sind halt mehr als 5 und das Drehzahlniveau (und damit der Schadstoffausstoß) ist entsprechend völlig anders.
Das "E" im alten "schadstoffarm E2" steht nicht für Euro, sondern ist eine alphanummerische Aufzählung: A, B, C, D...
Doch. Das "Schadstoffarm E2" sollte Schadstoffarm Euro 2 heissen. Da es aber damals 1994/95 noch keine eigenen Schlüsselnummern für Euro 2 gab, hat man eben das in die Papiere geschrieben. Wer diesen Eintrag hatte, der entsprach der Euro 2 Norm, was aber die Schlüsselnummer nicht hergegeben hat. Das war gemäß der Schlüsselnummer dann nur Euro 1.
Glaube mir - ich hatte das damals beim E38 730i mit dem M60B30 Motor so. Das war einer der ersten der aber ab Werk bereits Euro 2 hatte.
Was ich im ETK gefunden habe, gab es den E34 auch mit 5 Gang aber kann sein, dass er dann nur Euro 1 hat.
Sei es drum, sicher habe ich das Differential mit berücksichtigt und auch die Radgröße bzw. den Abrollumfang. Das M-Forum stellt da einen schönen Kalkulator zur Verfügung. Für das Vorhaben wird nun extra ein Diff mit 2.93 oder evtl 2.79 aufgebaut. Für die Interessierten, im 188er Gehäuse mit den "kleinen" 86mm Flanschen. Auch beim Getriebeausgang bauen wir auf den kleinen glaub 72mm Flansch. Und ja das S5D 320Z ist nur auf 320nm Drehmoment ausgelegt wäre damit unterdimensioniert.
Nun bitte wieder zurück zum Topic, ich suche Immer noch einen Fahrzeugschein