Zweimal zu schnell droht ein Fahrverbot!!!
Zweimal zu schnell droht ein Fahrverbot!!!
FÜR ERSTTÄTER egal wie lange der Führerscheinbesitzer fährt, sieht der Bußgeldkatalog bestimmte Regelsätze vor. Bei Wiederholten Pflichtverletzungen kann aber das Bußgeld erhöht werden, oder auch ein Fahrverbot verhängt werden.
Das ist auch der Fall wenn Sie mit mehr als 26 km/h zwei mal innerhalb eines Jahr aufgefallen sind! (§ 4 Abs. 2)
dd-mf666
maik
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