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BMW 7er, Modell E38 |
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27.02.2007, 11:24
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.09.2002
Ort: Karlsruhe
Fahrzeug: 750i FL, Individual // X5. 4,8 LPG
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Zitat:
Zitat von John McClane
Da der Herr die Leuchten gewerblich vertreibt, MÜSSEN sie zulässig sein  .
Vgl. 23 StVG
"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Fahrzeugteile, die in einer vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, gewerbsmäßig feilbietet, obwohl sie nicht mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind."
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Ausnahme natürlich, er hebt es hervor, dass die Leuchten ohne Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr sind und somit nur für z.B. Showzwecke geeignet.
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