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BMW 7er, Modell E38 |
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01.03.2007, 18:54
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 13.08.2006
Ort:
Fahrzeug: E38 728iA LPG (Bj.06/2000)
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Ist das mit der el. LWR nicht erst ab 01/2001 vorgeschrieben. Bei meinem BMW gab es beim codieren sogar extra eine Option mit "Xenon ohne el.LWR"
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01.03.2007, 19:37
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#2
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Gast
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Zitat:
Zitat von Wolverine
Ist das mit der el. LWR nicht erst ab 01/2001 vorgeschrieben. Bei meinem BMW gab es beim codieren sogar extra eine Option mit "Xenon ohne el.LWR"
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Nein. Das meinen immer viele, weil diese Falschmeldungen durch's Internet geistern.
Wurde das Fahrzeug damals ohne aLWR und SWRA ausgeliefert, so wurde für DIESES Fahrzeug eine BE erteilt.
Wird das ganze nachgerüstet, muß entweder a) anschließend eine neue BE erteilt werden oder b)muß eine SWRA und eine aLWR vorhanden sein.
Für ALLE Fahrzeuge gilt daher seit in Kraft treten der o.g. Paragraf.
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02.03.2007, 11:52
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#3
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Mitglied
Registriert seit: 02.01.2007
Ort: Pohlitz
Fahrzeug: E38 735i (99), E46 Cabrio(2002) MB S204 (2009)
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Na gut,
aber jedes Fahrzeug hat doch ne BE,steht doch im
Fahrzeugschein drin.
Mal unter uns,wenns Org.-Teile sind wer will denn dann
wissen ob das nachgerüstet ist oder schon drin war,bei
unseren "alten" Autos.
Grüße seventhirty!
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02.03.2007, 12:40
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#4
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Gast
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Zitat:
Zitat von seventhirty
Na gut,
aber jedes Fahrzeug hat doch ne BE,steht doch im
Fahrzeugschein drin.
Mal unter uns,wenns Org.-Teile sind wer will denn dann
wissen ob das nachgerüstet ist oder schon drin war,bei
unseren "alten" Autos.Grüße seventhirty!
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Das ist ja nun ganz einfach: Lass Dir mal bei BMW die Auslieferungsliste für Dein Fzg. ausdrucken, da steht dann für jeden lesbar was der Wagen hatte und dann kann man auch wissen was nachgerüstet ist. Bau mal alles ein und dann lass es mal Scheppern.... Deine Versicherung, wenn es raus kommt, freut sich ..... Immer wieder die gleichen Diskussionen. Ist ja verständlich das Du diese Technik haben willst, aber warum machst es dann nicht richtig?... Ich verstehe diese Diskussionen nicht .... Ende ...
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02.03.2007, 15:20
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#5
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Gast
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Zitat:
Zitat von seventhirty
Na gut,
aber jedes Fahrzeug hat doch ne BE,steht doch im
Fahrzeugschein drin.
Mal unter uns,wenns Org.-Teile sind wer will denn dann
wissen ob das nachgerüstet ist oder schon drin war,bei
unseren "alten" Autos.
Grüße seventhirty!
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Du hast das nicht verstanden. Ich weiß allerdings auch nicht, wie ich es noch einfacher erklären soll/kann.
Die BE (=Betriebserlaubnis) bezieht sich in diesem Fall auf das Fahrzeug, wie es serienmäßig ist.
Wird ein Teil ausgetauscht, müßen alle anderen Erfordernisse ebenfalls efüllt werden.
Wurde ein 750i (E32) seinerzeit mit Xenon OHNE aLWR ausgeliefert, dann hat er dafür eine BE.
Rüstest DU das an Deinem 730 nach, erlischt die erteilte BE, da für Dich § 50 (10) StVZO gilt.
Nun besser zu verstehen??
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