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		|  11.06.2007, 18:43 | #1 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 05.12.2005 
				
Ort: rickenbach 
Fahrzeug: 740,M62 BJ3/98,328itouring/95,Honda Fireblade CBR900RR(sc28)
				
				
				
				
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 der gute man hat wohl keine ahnung, du darfst auf jedem rad ein anderen reifen fahren (wenn gleiche bauart also zb. radial..) das andere war früher mal.. 
				__________________     |  
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		|  11.06.2007, 19:30 | #2 |  
	| the real freak since 2002 
				 
				Registriert seit: 11.06.2002 
				
Ort: Hamburg 
Fahrzeug: E65 740D DIESEL V8 BITURBO POWER
				
				
				
				
				      | 
				  
 
	So einfach ist das nicht - es dürfen nur Achsweise ein anderes Profil bzw. Hersteller verbaut sein - auf 4 Felgen 4 verscheidene Hersteler bzw. Profil, ist nicht zulässig ...Zitat: 
	
		| 
					Zitat von huskimarc  der gute man hat wohl keine ahnung, du darfst auf jedem rad ein anderen reifen fahren (wenn gleiche bauart also zb. radial..) das andere war früher mal.. |  
 Auch wenn eine Herstellerbindung bzw. Profilbindung gesetzlich nicht mehr gibt, muss aber der im Gutachten angegebene Hersteller und Profil, bei einer neu Eintragung verbaut sein, weil zur Zeiten der Abnahme der Rad/Reifenkombi besondere Anforderungen erfüllt werden mussten ...
 
 Wie schon @Swordfisher geschrieben hat, kann die Hersteller/Profilbindung umgangen werden, in dem man(n) zu aktuellen Reifen eine Freigabe hat ... Bei der Freigabe wird vom Hersteller bestätigt, das die besonderen Anforderungen erfüllt sind ...
 
 
 @commander.1977 ...
 
 
 Sei mir nicht böse, aber du hattes wirklich auf der Hinterachse sehr wenig Profil - die Verschleißgrenze war eindeutig erreicht - wir haben uns ja zum Wochenende beim Auspuffumbau gesehen und ich kann mich erinnern, das ich dir das auch mit den Reifen gesagt hatte ...
 
 Wenn du für die Hinterachse die Dunlop gekauft hast und immernoch das Problem mit der Eintragung hast, komm ein Freitag wieder nach HH - ich lass dir dann die Rad/Reifenkombi per §19 bzw. §21 eintragen ...
 
 
 
 
 
	Eine Kopie von einem X Eintrag ist nicht für den Prüfer bindend, für Ihn ist nur Bindend, was Er in seinen Unterlagen als Vorgabe bzw. Mustergutachten findet ...Zitat: 
	
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					Zitat von commander.1977
					
				 Die Kopie der Tüveitragung vom Vorbesitzer habe ich hier liegen.
 Da ist keine Reifenmarke mit eingetragen!Sonst würde da ja zb drinstehen...BBS LM RAd 10x20 ET 24 mit 275/35 20 (nur in Verbinung mit Michelin sx)
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 Ich hoffe, du bist mit dem Umbau zufrieden und deine Nachbarn haben dich noch lieb
      
 
 Gruß ...
 @freak
 
				 Geändert von freak (11.06.2007 um 19:36 Uhr).
					
					
						Grund: Nachtrag :
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		|  11.06.2007, 19:41 | #3 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 18.05.2007 
				
Ort: Rinteln 
Fahrzeug: E38-740 (03/96)
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von freak  So einfach ist das nicht - es dürfen nur Achsweise ein anderes Profil bzw. Hersteller verbaut sein - auf 4 Felgen 4 verscheidene Hersteler bzw. Profil, ist nicht zulässig ... 
 Auch wenn eine Herstellerbindung bzw. Profilbindung gesetzlich nicht mehr gibt, muss aber der im Gutachten angegebene Hersteller und Profil, bei einer neu Eintragung verbaut sein, weil zur Zeiten der Abnahme der Rad/Reifenkombi besondere Anforderungen erfüllt werden mussten ...
 
 Wie schon @Swordfisher geschrieben hat, kann die Hersteller/Profilbindung umgangen werden, in dem man(n) zu aktuellen Reifen eine Freigabe hat ... Bei der Freigabe wird vom Hersteller bestätigt, das die besonderen Anforderungen erfüllt sind ...
 
 
 @commander.1977 ...
 
 
 Sei mir nicht böse, aber du hattes wirklich auf der Hinterachse sehr wenig Profil - die Verschleißgrenze war eindeutig erreicht - wir haben uns ja zum Wochenende beim Auspuffumbau gesehen und ich kann mich erinnern, das ich dir das auch mit den Reifen gesagt hatte ...
 
 Wenn du für die Hinterachse die Dunlop gekauft hast und immernoch das Problem mit der Eintragung hast, komm ein Freitag wieder nach HH - ich lass dir dann die Rad/Reifenkombi per §19 bzw. §21 eintragen ...
 
 
 
 
 
 Eine Kopie von einem X Eintrag ist nicht für den Prüfer bindend, für Ihn ist nur Bindend, was Er in seinen Unterlagen als Vorgabe bzw. Mustergutachten findet ...
 
 
 Ich hoffe, du bist mit dem Umbau zufrieden und deine Nachbarn haben dich noch lieb
      
 
 Gruß ...
 @freak
  |  Hi Freak!
 
Will der Prüfer den Du hast ne Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller!?
 
Was kostet die Eintragung?
 
Meine nachbarn sind noch ganz entspannt...Nur die rennleitung hat gestern nen langen Hals gemacht...kamen aber nicht hinterher!
 
Bin super zufrieden.Ist nicht zu laut und die Optik ist bombe!
 
Setze die Tage Fotos rein!
 
gruß
 
Sascha |  
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		|  11.06.2007, 20:03 | #4 |  
	| the real freak since 2002 
				 
				Registriert seit: 11.06.2002 
				
Ort: Hamburg 
Fahrzeug: E65 740D DIESEL V8 BITURBO POWER
				
				
				
				
				      | 
 
	Zitat: 
	
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					Zitat von commander.1977  Will der Prüfer den Du hast ne Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller!?
 
 Was kostet die Eintragung?
 
 
 |  Hallo, Sascha ...
 
 Ja, die Freigabe vom Reifenhersteller muss eingeholt werden - dies beschleunigt die Abnahme der Rad/Reifenkombi - die Freigabe kannst Du einholen, oder aber auch Ich für Dich, wenn du mir einige Daten von deinem Fahrzeug gibst - die Abnahme nach §19 bzw. 21 kostet ca. 160€ - in dem Zusammenhang können Wir auch gleich die Endrohre bzw. Auspuffanlage eintragen lassen - der Eintrag der Endrohre kostet unwesendlich mehr, da du für die Endrohre eine ABE hast und so keine Einzelabnahme erforderlich ist ...
 
 
 Gruß ...
 @freak
   |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	
		|  11.06.2007, 20:24 | #5 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
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				      | 
 
	Zitat: 
	
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					Zitat von freak  Hallo, Sascha ...
 
 Ja, die Freigabe vom Reifenhersteller muss eingeholt werden - dies beschleunigt die Abnahme der Rad/Reifenkombi - die Freigabe kannst Du einholen, oder aber auch Ich für Dich, wenn du mir einige Daten von deinem Fahrzeug gibst - die Abnahme nach §19 bzw. 21 kostet ca. 160€ - in dem Zusammenhang können Wir auch gleich die Endrohre bzw. Auspuffanlage eintragen lassen - der Eintrag der Endrohre kostet unwesendlich mehr, da du für die Endrohre eine ABE hast und so keine Einzelabnahme erforderlich ist ...
 
 
 Gruß ...
 @freak
   |  Ich gucke erst noch mal bei dem Prüfer von heute vorbei,sobald ich die Reifen habe. 
Schließlich hat er ja gut 90.- euro von mir kassiert! 
Melde mich nochmal bei Dir wenns nicht klappt und der Prüfer weiter Faxen macht.
 
@all ... für welchen Fahtzeugtyp ist die Felge in der Größe mit der Reifenkombi eigentlich gedacht!?
 
Für den E 65!?Das wollte er auch noch wissen,wenn ich zur Nachuntersuchung komme!
 
Gruß
 
Commander |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	
		|  11.06.2007, 20:29 | #6 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
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Ort: Rinteln 
Fahrzeug: E38-740 (03/96)
				
				
				
				
				      | 
 Ne Frage zur Traglast...Brauche eigentlich welche mit 98 Y.
 Mir wurden eben welche mit 102 Y angeboten.
 
 Ist das auch okay?
 
 Gruß
 
 Commander
 |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	
		|  11.06.2007, 20:39 | #7 |  
	| the real freak since 2002 
				 
				Registriert seit: 11.06.2002 
				
Ort: Hamburg 
Fahrzeug: E65 740D DIESEL V8 BITURBO POWER
				
				
				
				
				      | 
 
	Die Rad/Reifenkombination, Kreuzspeiche 101 in 9jx20 ET24 und 10jx20 ET24 mit 245/40 ZR20 und 275/35 ZR 20, ist vom E65/66 ...Zitat: 
	
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					Zitat von commander.1977  @all ... für welchen Fahtzeugtyp ist die Felge in der Größe mit der Reifenkombi eigentlich gedacht!?
 Für den E 65!?
 
 |  
	Ist auch OK. - je gößer die Traglast, das to besser ist esZitat: 
	
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					Zitat von commander.1977  Ne Frage zur Traglast...Brauche eigentlich welche mit 98 Y.
 Mir wurden eben welche mit 102 Y angeboten.
 
 Ist das auch okay?
 
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 Gruß ...
 @freak
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