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BMW 7er, Modell E32
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Alt 02.02.2008, 19:05   #1
FrankGo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von FrankGo
 
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
Standard

Ein Sachverständiger mit Ahnung kann sogar (legal) ein 08-15-Xenon-Umbau eintragen. Die Leute, die Ahnung haben von der Technik des BMW (DE-Lampe, also "mit" Linse und Schatten-Blech) die wissen, welches System zu Umrüsten möglich ist und was sie "erlauben".

Ein Fachkundiger Prüfer wird einen guten Umbau normalerweise akzeptieren.

Ein unwilliger Prüfer wird alles ablehnen.

Das beste, um es legal eingetragen zu bekommen ist noch immer mit dem Prüfer VORHER zu sprechen. Ganz unverbindlich sich beraten zu lassen.
__________________

Signatur:

Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
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Alt 02.02.2008, 19:27   #2
BMWHarald
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 26.06.2002
Ort: Fürth
Fahrzeug: BMW 735iA (11.89), BMW 750iL (12.91)
Standard

Zitat:
Zitat von FrankGo Beitrag anzeigen
Ein Sachverständiger mit Ahnung kann sogar (legal) ein 08-15-Xenon-Umbau eintragen.
Hallo Frank!

Das kann der Prüfer (mit Sachverstand) eben nicht!

Durch den Einbau eines Xenon-Brenners in einen Halogenscheinwerfer erlischt (wie in meinem vorherigen Beitrag bereits geschrieben) die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers.

Diese kann KEIN TÜV-Prüfer eigenmächtig wiedererteilen - dazu braucht man ein Gutachten eines lichttechnischen Institutes (z.B. Uni Karlsruhe), die den Scheinwerfer gemäß ECE R98 prüft und für unbedenklich erklärt. Damit wäre eine Eintragung möglich.

Mittlerweile wissen (zumindest in unserer Gegend) die meisten TÜV-Prüfer über den Sachverhalt bescheid und tragen solche Umbauten nicht mehr ein.


Viele Grüße

Sascha
BMWHarald ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2008, 19:31   #3
phhere
Gast
 
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Also meinem Vorgänger in der Mailliste fehlt wohl vollkommen die Ahnung. Die Xenon Nachrüstung ist ohne eine EG-Teilbetriebserlaubnis vollkommen illegal.
Da hift auch keine LWR oder SRA.
Vor allem muss in der Genehmigung nicht nur das Leuchtmittel sonder auch der Scheinwerfer genau genannt sein. Daran scheitert eine Eintragung immer.
Ich beschäftige mich mit solchen Dingen täglich, da ich in der Branche (TÜV) arbeite.
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Alt 02.02.2008, 19:45   #4
BMWHarald
Erfahrenes Mitglied
 
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Fahrzeug: BMW 735iA (11.89), BMW 750iL (12.91)
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Zitat:
Zitat von phhere Beitrag anzeigen
Also meinem Vorgänger in der Mailliste fehlt wohl vollkommen die Ahnung. Die Xenon Nachrüstung ist ohne eine EG-Teilbetriebserlaubnis vollkommen illegal.
Da hift auch keine LWR oder SRA.
Vor allem muss in der Genehmigung nicht nur das Leuchtmittel sonder auch der Scheinwerfer genau genannt sein. Daran scheitert eine Eintragung immer.
Ich beschäftige mich mit solchen Dingen täglich, da ich in der Branche (TÜV) arbeite.
Bin ich damit gemeint?
BMWHarald ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2008, 19:45   #5
Longrider
... auf Schleichfahrt
 
Benutzerbild von Longrider
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Wald Nähe Ettlingen
Fahrzeug: E32-750iLH (PD 02.92)
Frage

Zitat:
Zitat von phhere Beitrag anzeigen
Also meinem Vorgänger in der Mailliste fehlt wohl vollkommen die Ahnung. Die Xenon Nachrüstung ist ohne eine EG-Teilbetriebserlaubnis vollkommen illegal.
Da hift auch keine LWR oder SRA.
Vor allem muss in der Genehmigung nicht nur das Leuchtmittel sonder auch der Scheinwerfer genau genannt sein. Daran scheitert eine Eintragung immer.
Ich beschäftige mich mit solchen Dingen täglich, da ich in der Branche (TÜV) arbeite.
... prima, dann habe ich einen Sachkundigen gefunden

Ich brauche also eine ABE (ein Stück bedrucktes Papier), in der Leuchtmittel und Scheinwerfer genau festgelegt sind.

Diese ABE kommt (theoretisch) woher? Vom Scheinwerferhersteller? Vom Leuchtmittelhersteller? Vom Autohersteller?

Blauäugig und ahnungslos frage ich mal in den Raum hinein: "Was muß ich tun, damit der Umbau in Deutschland legal ist?" - Rein theoretisch und losgelöst von wirtschaftlichen Überlegungen und Bewertung der Machbarkeit. Mich interessiert hier nur der Vorgang als solcher.

Vielen Dank in voraus

Mit freundlichen Grüßen

der Longrider
__________________
Je länger um so lieber und je öfter um so besser - Aus Freude am Fahren
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Alt 02.02.2008, 20:00   #6
phhere
Gast
 
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Nein, ich dachte an FrankGo.

Die gewünschte ABE oder wie du sie auch nennen willst, gibt es nirgendswo.
Du kannst zwar die ganze technische Einheit im Lichttechnischen Institut in Karlsruhe oder Berlin prüfen lassen, allerdings werden diese Sachverständigen vermutlich viel zu viele Streu- und Blendanteile messen.
Ist ja auch klar, denn der Birnenbrennpunkt ist in keinster Weise in der richtigen Einbaulage wie die guten H1 Birnen.
Wenn es eine legale Möglichkeit gäbe, würden diese Umbausätze bestimmt von Hella oder Bosch angeboten werden.
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Alt 02.02.2008, 21:08   #7
FrankGo
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 14.04.2002
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Standard

Zitat:
Zitat von phhere Beitrag anzeigen
Nein, ich dachte an FrankGo.

Die gewünschte ABE oder wie du sie auch nennen willst, gibt es nirgendswo.
Du kannst zwar die ganze technische Einheit im Lichttechnischen Institut in Karlsruhe oder Berlin prüfen lassen, allerdings werden diese Sachverständigen vermutlich viel zu viele Streu- und Blendanteile messen.
Ist ja auch klar, denn der Birnenbrennpunkt ist in keinster Weise in der richtigen Einbaulage wie die guten H1 Birnen.
Wenn es eine legale Möglichkeit gäbe, würden diese Umbausätze bestimmt von Hella oder Bosch angeboten werden.
Sorry, aber genau damit schreibst Du, dass Du keine Ahnung von der DE-Technik hast. Die Linsentechnik macht genau dies unmöglich -selbst bei absichtlich verändertem Brennpunkt der Lichtquelle-.

Wenn man den Brennpunkt woanders hin legt bedeutet das, dass weniger Licht raus geht oder es an Stellen heller wird, die bisher weniger Lichtintensität abbekommen haben (aber auf jeden Fall gewollt welche abbekommen haben).

Daher denke ich, dass ein Prüfer mit Sach-Verstand das weis und den Umbau -wenn er will- unter gewissen Voraussetzungen abnehmen kann.


Des weitere gibt es noch einige andere Details, die gebetsartig immer falsch wiedergegeben werden.

Folgende Aussage ist falsch / ungenau:
"Durch den Einbau eines Xenon-Brenners in einen Halogenscheinwerfer erlischt die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers."

Wenn das so wäre würde ich durch die Veränderung meiner Scheinwerfer die Bauartgenehmigung (welche wohl bei BMW im Archiv liegt) für alle Scheinwerfer dieses Typ töten, was zur Folge hat, dass bei BMW das Stück Papier wertlos wäre und alle (auch die nicht veränderten) Scheinwerfer diese Typ nun illegal wären.
Bei Veränderung am Scheinwerfer entspricht dieser Scheinwerfer im schlimmsten Fall nicht mehr der Bauartgenehmigung, aber die Genehmigung als solche wird davon keinen Schaden davontragen.


Folgende Aussage ist falsch / ungenau:
"Die Bauartgenehmigung kann KEIN TÜV-Prüfer eigenmächtig wiedererteilen - dazu braucht man ein Gutachten eines lichttechnischen Institutes (z.B. Uni Karlsruhe), die den Scheinwerfer gemäß ECE R98 prüft und für unbedenklich erklärt. Damit wäre eine Eintragung möglich."
Sehr sehr ungenau.
Das Genehmigungsverfahren eines Scheinwerfers geht nur "ganz grob" so, wie beschrieben. Und ein Gutachten eines lichttechn. Institut ist letztendlich "nur" als Sachverständigen-Gutachten anzusehen und ein Sachverständigen-Gutachten kann auch ein TÜV-Sachverständiger erstellen.
Wenn dem sachkundigen Prüfer dies wg. offensichtlicher Unbedenklichkeit persönlich reicht KANN er die Sache eintragen.
Oder alternativ sagen, dass er keine Ahnung von der Sache hat und einen anderen Gutachter (das lichttechn. Institut z.B.) vorschlagen, dessen Gutachten er evtl. auch anerkennt.
FrankGo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2008, 22:25   #8
BMWHarald
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Registriert seit: 26.06.2002
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Fahrzeug: BMW 735iA (11.89), BMW 750iL (12.91)
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Zitat:
Zitat von FrankGo Beitrag anzeigen
Sorry, aber genau damit schreibst Du, dass Du keine Ahnung von der DE-Technik hast. Die Linsentechnik macht genau dies unmöglich -selbst bei absichtlich verändertem Brennpunkt der Lichtquelle-.

Wenn man den Brennpunkt woanders hin legt bedeutet das, dass weniger Licht raus geht oder es an Stellen heller wird, die bisher weniger Lichtintensität abbekommen haben (aber auf jeden Fall gewollt welche abbekommen haben).

Daher denke ich, dass ein Prüfer mit Sach-Verstand das weis und den Umbau -wenn er will- unter gewissen Voraussetzungen abnehmen kann.[/b]
Hast Du Dir Linse und Blende eines Xenon-Scheinwerfer überhaupt mal näher angesehen und mit denen eines H1 Scheinwerfers verglichen? Wohl eher nicht, sonst hättest Du festgestellt, dass die Form der Blende sowie die Beschaffenheit der Linse deutliche Unterschiede aufweisen, die großen Einfluss auf die Lichtverteilung haben. Auch bei DE-Scheinwerfern gibt es große Unterschiede!


Zitat:
Zitat von FrankGo Beitrag anzeigen
Des weitere gibt es noch einige andere Details, die gebetsartig immer falsch wiedergegeben werden.

Folgende Aussage ist falsch / ungenau:
"Durch den Einbau eines Xenon-Brenners in einen Halogenscheinwerfer erlischt die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers."

Wenn das so wäre würde ich durch die Veränderung meiner Scheinwerfer die Bauartgenehmigung (welche wohl bei BMW im Archiv liegt) für alle Scheinwerfer dieses Typ töten, was zur Folge hat, dass bei BMW das Stück Papier wertlos wäre und alle (auch die nicht veränderten) Scheinwerfer diese Typ nun illegal wären.
Bei Veränderung am Scheinwerfer entspricht dieser Scheinwerfer im schlimmsten Fall nicht mehr der Bauartgenehmigung, aber die Genehmigung als solche wird davon keinen Schaden davontragen.[/b]
Das KBA benutzt dieselbe Formulierung...
Fakt ist nun mal, dass ein mit Xenon-Leuchtmitteln bestückter Halogenscheinwerfer keine Betriebserlaubnis mehr hat und die auch kein TÜV Prüfer ohne lichttechnisches Gutachten wiedererteilen kann!

Erklär mir mal bitte, wie ein TÜV-Prüfer die in der ECE R98 genannten, unumgänglichen Vorschriften für Xenon-Scheinwerfer auf ihre Einhaltung überprüfen soll! Das kann er nicht, da ihm dazu die techn. Möglichkeiten (sprich Prüfapparaturen) fehlen.

Nicht umsonst hat das KBA Rundschreiben rausgegeben, in denen darauf hingewiesen wird, dass eine Xenon-Nachrüstung nur mit Bauartgenehmigten Scheinwerfern zulässig ist und die hier beschriebenen "Basteleien" mit Adaptern nicht genehmigungsfähig sind (vgl. KBA-Schreiben 412-598).


Sollte doch eigentlich eindeutig sein, oder?


Viele Grüße

Sascha
BMWHarald ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2008, 22:55   #9
peterpaul
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Benutzerbild von peterpaul
 
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Standard

Zitat:
Zitat von BMWHarald Beitrag anzeigen
........
...
Nicht umsonst hat das KBA Rundschreiben rausgegeben, in denen darauf hingewiesen wird, dass eine Xenon-Nachrüstung nur mit Bauartgenehmigten Scheinwerfern zulässig ist und die hier beschriebenen "Basteleien" mit Adaptern nicht genehmigungsfähig sind (vgl. KBA-Schreiben 412-598).


Sollte doch eigentlich eindeutig sein, oder?


Viele Grüße

Sascha
Hallo Harld!
Kannst Du dieses Schreiben mal als Anhang hier rein stellen?
Am besten als pdf-Datei ...

mfg
peter
peterpaul ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2008, 01:05   #10
WINGSTUDY87
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Ort: Süddeutschland
Fahrzeug: BMW 750iL, 740i, 535i, 525i, Audi 100 2.3, 80 TD
Standard

aber jetzt mal ehrlich: wird das ernsthaft kontrolliert?

mal ne frage zum technischen. ist es kompliziert auf Xenon umzubauen?
WINGSTUDY87 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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