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BMW 7er, Modell E32 |
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18.03.2005, 01:25
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#11
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U2U Geheimhalter
Registriert seit: 30.01.2003
Ort: Dorsten
Fahrzeug: E34 Touring 520 M50 Bj.05/1996
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@Anatol
Hallo,
wenn du schon keine Rechtschutz hast. Vielleicht bist du im ADAC oder anderen Automobilclub da kannst du zumindest eine Rechtsauskunft bekommen.
__________________
Gandalf
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18.03.2005, 08:05
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#12
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Mitglied
Registriert seit: 17.06.2004
Ort:
Fahrzeug: G12-750iLX 08.2016
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Anwalt
Mein letzter Unfall ist schon einige Jahre her, aber damals galt, wer unschuldig ist kann einen Anwalt zur Abwicklung aller Belange beauftragen. Zahlen mußte den die gegnerische Versicherung. Hat auch alles prima funktioniiert damals. Allerdings gibt es da neuerdings anscheinend eine Bagatellgrenze bezüglich der Schadenshöhe. ADAC fragen ist jetzt auf jeden Fall anzuraten.
Erwin
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18.03.2005, 10:01
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 07.03.2004
Ort: R
Fahrzeug: i7 xdrive60 06/23, 997 TT Cabrio 08/08
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Zitat:
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Zitat von DVD-Rookie
@ Anatol
Wieso Abzug wegen stehens im HAlteerbot? Wo ist der Unterschied, wenn Du verkehrsbedingt anhalten mußt un an gleicher Stelle stehst?
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ich glaube auch nicht, daß die Versicherung deswegen was in Abzug bringen darf - aber sie probiert's halt trotzdem...
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18.03.2005, 10:30
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 23.02.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW Z4 3.0 Bj. 04, Jaguar XK 120 FHC Bj. 53, Opel Kadett-B-Coupe Bj 68, Hudson Pacemaker Bj 52
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Anwalt
Bin Versicherungskaufmann, und glaub, daß ich dazu auch was beitragen kann.
VORSICHT!!!
Du kannst einen Anwalt beauftragen, den die gegnerische Versicherung bezahlen muß, soweit richtig. Jedoch natürlich nicht ganz, wenn Du Teilschuld aufgrund von Halteverbot, oder so, hast. Dann würdest Du auf 20 % der Kosten zur Abwicklung sitzen bleiben.
Wenn es weiter darum geht, daß die Teilschuld angefochten wird, und es zur Verhandlung kommt, wenn Du NICHT gewinnst, mußt Du den Anwalt selbst bezahlen. Auch z. B. bei einem Vergleich.  Und zu dem kommt es meistens.
Die Versicherung rechnet ja eine Teilschuld nicht mit P mal Daumen an. Die haben da Riesenwälzer an Fallbeispielen, wie sich eine Teilschuld aufbaut. Und die sind bereits von Anwälten und Richtern geprüft. Und in einem Halteverbot hast Du immer a bisserl schlechte Karten, da der oder diejenige, der dir ans Auto fährt, nicht umbedingt damit rechnen muß, daß an dieser Stelle ein Auto parkt. Klingt komisch, is aber so... Ich sage nicht, daß Du keine Chancen hast, aber ich denke auch nicht besonders gute.
Und noch was: Das mit MwSt ist richtig. Nur die tatsächlich angefallene und anhand von Rechnungen nachgewiesene MwSt wird bezahlt. Nutzungsausfall bzw. Mietwagen auch erst dann, wenn Reparatur z. B. anhand von Fotos nachgewiesen. 
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18.03.2005, 16:48
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.07.2003
Ort: Heilbronn
Fahrzeug: BMW E38-750iA (01.1999)
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Eure Ratschläge sind sehr informativ.
Bei ADAC zu fragen ist eine gute Idee, werde ich machen. Danke.
Ich werde berichten, was sich ergeben wird.
Anatol
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27.03.2005, 12:27
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.07.2003
Ort: Heilbronn
Fahrzeug: BMW E38-750iA (01.1999)
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Die Auskunft des Anwaltes
Hallo, Forumler.
Nun möchte ich Euch über die Auskunft des ADAC-Anwaltes informieren, mit dem ich gesprochen habe.
1. Da mein Fahrzeug im Halteverbot stand, kann die gegnerische Versicherung nur eine Teilschuld ihres Versicherten anerkennen. In diesem Fall nur 80% der Schuld. Der Unfallverursacher könnte sogar von mir 20% seines Unfallschadens verlangen.
Das könnte zu einem Problem führen. Die gute Frau hat nicht sofort nach den erster Berührung angehalten, sondern hat ihren Einparkvorgang, begleitet von einem unüberhörbaren schleifenden Geräusch, unbeirrt fortgesetzt.  Dadurch wurde die rechte Seite ihres Fahrzeug fast auf voller Länge zerkratzt.
Ich hoffe, daß die Unfallverursacherin keine Anspruche gegen mich erheben wird.
2. Bei einer fiktiven Abrechnung (der geschädigte läßt sein Fahrzeug nicht reparieren, sondern möchte das Geld in bar erhalten) könnte die Versicherung einen anderen Kostenvoranschlag als Abrechnungsbasis verwenden. In diesem Fall hat die Versicherung in ihrem Kostenvoranschlag durchschnittlichen Werkstattlohnkosten berücksichtigt, und nicht die Lohnkosten der BMW-Niederlassung Stuttgart.
Jedoch gibt es einen Gerichtsurteil, in dem ein Geschädigter in der Klage auf Erstattung der Reparaturkosten in voller Höhe recht bekommen hat. Er hat aber das Fahrzeug auch tatsächlich in einer Werkstatt reparieren lassen. Der Anwalt meinte, ich solle einen Brief an die Versicherung schreiben, in dem ich auf dieses Urteil hinweisen soll. Vielleicht lenkt die Versicherung ein.
Die Rechtsprechung fällt für mich in diesem konkreten Schadensfall sehr dämlich aus.
Gruß,
Anatol, der jetzt eine Rechtschutzversicherung abschließen wird.
Geändert von DasPhantom (27.03.2005 um 13:27 Uhr).
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28.03.2005, 17:11
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#17
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SEMPER FI
Registriert seit: 17.10.2004
Ort: Germanien
Fahrzeug: BMW 735iA (E32) ~457xxx km Bj.11/1989 VIN:DA41416
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Zitat:
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Zitat von Anatol
Gruß,
Anatol, der jetzt eine Rechtschutzversicherung abschließen wird.
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Machs gleich beim ADAC, hat bei mir bisher immer anstandslos funktioniert
und ist auch für reine Verkehrsrechtsschutz am günstigsten !
Gruß Rico
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28.03.2005, 17:37
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#18
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08/15 Typ
Registriert seit: 18.01.2005
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: AMG C55, HD-FXDB,
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Wenn da Halteverbot ist, warum wollte Sie dann da Einparken?
Wollte Sie nur deinen Bimmer bewundern oder ist das nur eine billige anmache?
Halt uns mal auf dem laufenden und viel Recht auf deiner Seite. 
__________________
errare humanum est.
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28.03.2005, 18:17
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#19
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 17.01.2005
Ort: Dabrauchemergarnetdrübberredde
Fahrzeug: 730i R6
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Hi,
vorsicht mit der Rechtsschutzversicherung !
Die zahlt auch nicht immer !.
Die Prüfen in der Regel den Fall vorher und wenn sie der meinung sind das sie verlieren werden dann übernehmen die das erst gar nicht.
Und bei Teilschuld wird es auch eng. Das sagen die es war Vorsatz und bei Vorsatz lehnen die auch das ganze ab.
( Ich hatte das schon mal erlebt, hat mich 3000,- DM aus eigener Tasche gekostet !!! )
Fazit, schön wenn man sie hat, aber sie zahlt nicht immer, und wenn sie bezahlt dann brauch ich auch keine Rechtschutz denn ich komme ja auch so zu mein Recht. Dann kann ich mir auch die 50 Euro ( oder mehr ) im Jahr sparen
Doug
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29.03.2005, 09:55
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#20
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SEMPER FI
Registriert seit: 17.10.2004
Ort: Germanien
Fahrzeug: BMW 735iA (E32) ~457xxx km Bj.11/1989 VIN:DA41416
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Zitat:
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Zitat von Doug
vorsicht mit der Rechtsschutzversicherung !
Die zahlt auch nicht immer !.
Die Prüfen in der Regel den Fall vorher und wenn sie der meinung sind das sie verlieren werden dann übernehmen die das erst gar nicht.
Fazit, schön wenn man sie hat, aber sie zahlt nicht immer, und wenn sie bezahlt dann brauch ich auch keine Rechtschutz denn ich komme ja auch so zu mein Recht. Dann kann ich mir auch die 50 Euro ( oder mehr ) im Jahr sparen
Doug
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Jede Versicherung prüft vorher, muß aber bei Ablehnung auch
Begründen warum nicht gezahlt wird. Meist zahlen sie aber.
Naja wenn du einen Anwalt beauftragst zum Beispiel bei einem Bußgeldverfahren und er für die ein paar Briefe schreibt, oder wenn
du eine Teilschuld erstreiten willst, dann zahlt die schon und selbst
wenn du Recht bekommst bsp. Bußgeld müßtest du ohne selbst zahlen.
Aber egal ich kann es nur empfehlen, und 50 € im Jahr
das ist ja nun wirklich nicht nennenswert !
Gruß Rico
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