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BMW 7er, Modell E32 |
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17.11.2005, 22:39
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#11
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Ich halt mich `raus...
Registriert seit: 24.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 535i E34
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Markenbindungen gibt es sowieso nicht mehr, da gab es eine Gesetzesänderung.
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17.11.2005, 22:42
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#12
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Aus Freude am Originalen
Premium Mitglied
Registriert seit: 25.01.2004
Ort: Westmittelfranken
Fahrzeug: E32 M60 4/93 und 5/94; E32 M30 4/89 sowie diverse E39
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Zitat:
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Zitat von bagwa
Markenbindungen gibt es sowieso nicht mehr, da gab es eine Gesetzesänderung.
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Stimmt!
Aber inzwischen gibt es ja auch schon W-reifen und Y-Reifen...
Ich denke (ich weiß es nicht!  ), dass die damals noch nicht gebräuchlichen Hochgeschwindigkeitsreifen-Bezeichnungen die Markenbindung erforderten.
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17.11.2005, 22:55
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#13
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Standheizer
Registriert seit: 01.04.2003
Ort: Oberbayern
Fahrzeug: 750i e65 LCI 320d e93 LCI X5 e53
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V reifen = bis 240km/h
VR Reifen > 210km/h (also über 210km/h, so war die alte Bezeichnung)
Das R steht halt nicht immer für die Radialbauweise ist bei dem ZR Reifen ja auch so.
Meine ZX-12 hat auch W (270km/h) Reifen ist aber mit über 300km/h angegeben. Habe aber feste Bindung (Typ und Hersteller)
Denn die Reifenbindung wurde bei Motorrädern nie durch die EU aufgehoben.
__________________
Gruß Holger
Geändert von Holger-ZX12 (17.11.2005 um 23:09 Uhr).
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18.11.2005, 06:11
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#14
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Neues Mitglied
Registriert seit: 26.04.2005
Ort: Bottrop
Fahrzeug: 535i E34
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270 Km/h und VR
Moin ,
mein Bruder hatte damals einen Porsche 928 S4 Bj. um 88 89 der war mit 270 km/h angegeben und hatte auch VR Reifen Serie.
Waren wohl früher die Schnellsten, dann gabs ZR und jetzt gibt es ja noch W und Y. Und bald gehts wohl weiter.
Grüsse
Christian
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18.11.2005, 07:06
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#15
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Ich halt mich `raus...
Registriert seit: 24.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 535i E34
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Zitat:
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Zitat von Holger-ZX12
Meine ZX-12 hat auch W (270km/h) Reifen ist aber mit über 300km/h angegeben. Habe aber feste Bindung (Typ und Hersteller)
Denn die Reifenbindung wurde bei Motorrädern nie durch die EU aufgehoben.
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Das ist auch wieder so ein Gummi-§! Bei PKW`s fällt die Bindung weg, bei Motorrädern bleibt sie im Prinzip bestehen.
Bei Motorrädern fällt die Bindung jedoch auch weg, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des jeweiligen Reifenherstellers, der nicht im Brief eingetragen ist, vorliegt.
Obendrein gibt es auch die Möglichkeit, diese Reifenbindung austragen zu lassen. Aber recht hast du trotzdem, vom Wegfall der Reifenbindung bei Motorrädern kann man nicht sprechen.
Habe noch mal etwas gegoogelt: Beispiel
Geändert von bagwa (18.11.2005 um 08:00 Uhr).
Grund: Link hinzugefügt
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18.11.2005, 19:04
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#16
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Ich halt mich `raus...
Registriert seit: 24.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 535i E34
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Ich muß mich mal selbst korrigieren in Bezug auf die Reifenbindung. Ich habe heute mit einem Sachverständigen der Dekra gesprochen, mit folgendem Ergebnis:
Die Aufhebung der Reifenbindung gilt nur für 2-spurige Fahrzeuge. Eine Ausnahme gibt es auch da, denn bei Z-Reifen gilt die Reifenbindung immer noch.
Bei Motorrädern gilt die Reifenbindung nach wie vor, es besteht aber die Möglichkeit die eingetragenen Fabrikate im Einzelfall austragen zu lassen. Die Austragung der Reifen liegt damit im Ermessen des Sachverständigen und wird bei schnellen Motorrädern damit so gut wie unmöglich.
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18.11.2005, 19:12
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#17
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Im siebten Himmel
Registriert seit: 30.09.2005
Ort: Flensburg
Fahrzeug: Hyundai Grandeur 3,3 Liter V6 . Prins Gasanlage
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Zitat:
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Zitat von bagwa
Ich muß mich mal selbst korrigieren in Bezug auf die Reifenbindung. Ich habe heute mit einem Sachverständigen der Dekra gesprochen, mit folgendem Ergebnis:
Die Aufhebung der Reifenbindung gilt nur für 2-spurige Fahrzeuge. Eine Ausnahme gibt es auch da, denn bei Z-Reifen gilt die Reifenbindung immer noch.
Bei Motorrädern gilt die Reifenbindung nach wie vor, es besteht aber die Möglichkeit die eingetragenen Fabrikate im Einzelfall austragen zu lassen. Die Austragung der Reifen liegt damit im Ermessen des Sachverständigen und wird bei schnellen Motorrädern damit so gut wie unmöglich.
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Möchte ich dir wegen der Reifenbindung bei Z wiedersprechen .
Hab im September ohne Probleme neuen TÜV bekommen , obwohl ich Z-Reifen einer nicht eingetragenen Marke drauf habe . Der TÜV-Heini hat sich Reifen und Felgen besonders genau angesehen , weiß auch nicht warum .
Gruß Donnerer
Mitglied im Club
der alten Säcke

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Wer einen Zwölfzylinder kauft , schätzt mehr als die messbaren Fahrleistungen (die ohnehin über alle Zweifel erhaben sind) die besondere Art der Kraftentfaltung . Der Zwölfzylinder verbindet Sanftmut und Ungestüm wie ein verliebter Bär , er ist in jedem Gang gehorsam , Schütteln und Rütteln kennt er nicht , seine Kraft ist abrufbar wie der Degen eines Musketiers : Allzeit bereit.
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18.11.2005, 19:56
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#18
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Standheizer
Registriert seit: 01.04.2003
Ort: Oberbayern
Fahrzeug: 750i e65 LCI 320d e93 LCI X5 e53
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Zitat:
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Zitat von bagwa
Bei Motorrädern gilt die Reifenbindung nach wie vor, es besteht aber die Möglichkeit die eingetragenen Fabrikate im Einzelfall austragen zu lassen. Die Austragung der Reifen liegt damit im Ermessen des Sachverständigen und wird bei schnellen Motorrädern damit so gut wie unmöglich.
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Das ist doch Käse!
Ich muß doch nichts austragen lassen wenn ich auf der anderen Seite etwas zusätzlich eintragen lassen. Wenn ich z.B., eine Freigabe für einen Reifen habe, können doch auch noch andere Reifen im Schein stehen, die muß ich doch nicht austragen!
Meine beiden Reifen die ich im Schein stehen habe gibt es beide nicht mehr.
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18.11.2005, 20:07
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#19
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Ich halt mich `raus...
Registriert seit: 24.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 535i E34
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Es steht ja im Brief irgend etwas von "Ziffer 20 -bis 23 nur in Verbindung mit Reifen sowieso", das muß geändert bzw. gestrichen werden, um Reifen gleicher Größe anderer Hersteller fahren zu können. So wurde es mir zumindest heute erklärt. Wobei es auch egal ist ob etwas ausgetragen oder eingetragen werden muß, entscheidend ist ja nur, das es in Einzelfällen nun möglich ist, auch bei Krädern diese Bindung zu umgehen. Früher ging es ja nur mit Gutachten der Reifenhersteller, heute scheint es ja zumindest etwas einfacher geworden zu sein.
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