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15.08.2008, 23:29
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#1
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Tanken is doch geil!
Premium Mitglied
Registriert seit: 30.07.2006
Ort: Rosenheim
Fahrzeug: e46, Turbo
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Hey wow.
Ist das der B12 vom Udo (M3-Cabrio)? Davon weiß man ja schon etwas...
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16.08.2008, 10:17
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.12.2002
Ort: Bayern
Fahrzeug: Z4
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Zitat:
Zitat von ArnoNym
In der BMW-Werkstatt wurde festgestellt, dem Fahrzeug fehlen beide Endschalldämpfer.
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Wo die sind wissen wir vielleicht, die wurden wahrscheinlich über Ebay an skel@on verkauft.
Wäre naheliegend.
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15.09.2008, 01:47
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#3
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THE WORLD IS MINE!!!!
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Lünen
Fahrzeug: E38-735I A V8 11.99
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Hi Anonym,
also zur aller erst ist dein Fall richtig bemittleidenswert.
ABER
Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung Garantie bei Gebrauchtwaren vor, die bei Privatverkäufen allerdings ausgeschlossen werden kann, aber die gegnerische Seite zieht dieses EU-Gesetz in seinem Auktion nicht in Erwägung.
Daher mein Tipp gehe bitte zum Anwalt und lass dir dort weiterhelfen, weil selbst wenn der Verkäufer sagt, er sei kein Techniker, so heißt es aber noch lange nicht, dass der Kunde schrott bekommt. Diese Punkte muss man auseinander halten.
Du bkommst lediglich nach dem Gesetz eine prozentuale Leistung wieder zurück.
ALSO KOPF HOCH auch wenigstens etwas ist immer noch besser als garnichts.
Gruß, Der BODY2000
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15.09.2008, 01:51
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#4
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Aus Freude am Sparen
Registriert seit: 25.06.2007
Ort: Bonn
Fahrzeug: BMW 118i, F40
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15.09.2008, 05:59
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.04.2007
Ort: Rostock
Fahrzeug: F01 730d LCI
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Nachdem ich mich sachlich zu diesem Thema geäußert habe und dieses gelöscht wurde,werde ich mich aus diesem Forum zurückziehen! Schade drum,aber für mich gibt es nach dieser Aktion kein zurück mehr.
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15.09.2008, 08:29
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#6
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Gast
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Zitat:
Zitat von horst-dbr
Nachdem ich mich sachlich zu diesem Thema geäußert habe und dieses gelöscht wurde,werde ich mich aus diesem Forum zurückziehen! Schade drum,aber für mich gibt es nach dieser Aktion kein zurück mehr.
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Off Topic:
Reisende soll man nicht aufhalten...
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16.09.2008, 14:52
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.07.2008
Ort: Unterreichenbach
Fahrzeug: E31 BMW850Csi 06/93, E38 BMW750i 06/96, VW Passat 35i 2.0 GL FL, Fiat 500 Bj. 72, Honda CBX1000 CB1A
eBay-Name: arakis3459
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Fristablauf
Hallo Alle,
sorry, ich habe mich geirrt. Ich hatte gerade noch einmal des Schreiben meines RA in der Hand und habe meinen Irrtum festgestellt. Fristablauf ist am 18.09.2008.
Viele Grüße
Joachim
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29.08.2013, 18:52
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#8
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Neues Mitglied
Registriert seit: 26.12.2012
Ort: Erkelenz
Fahrzeug: E38-735il (09.96)
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Betrug
ich habe selber soetwas erlebt und die Chance auf Wandlung des Kaufvertrages ist gleich Null. Warum ?
1.Bei mir stand auch "irgendwelche Motorprobleme" daher Abholung nur mit Hänger!!
2. Verkauf an privat durch Privatverkauf , also keine garantie oder Rücknahme.
3.hätte man genauer in den Brief geschaut , dann wäre einem sicher aufgefallen , ober der Verkäufer eingetragen ist oder nicht und wenn wie lange.Hier war es nicht der Fall , also nur Wiederverkäufer.!! Wenn kein Urbrief vorhanden sondern nur der neue EU-Brief hätte man im Vorfeld über die letzten Halter Auskunft einholen können.
6.Anwälte wollen erstmal nur Geld verdienen.Eine ordentliche Rechtsberatung beim Anwalt kann klären ob die Sache eventuell Erfolg haben könnte.ein Gutachter klärte diesen Motoroschaden auf. Die kosten hierfür 2500€, die zahlen Sie erstmal selbst.Die gerichtskosten stehen noch außen vor. Summasumarum waren das noch mal 3000€. Anwaltskosten 1500€. Die Klage habe ich verloren!!! Begründung : Es kann jeder Privatmann ein Autoverkaufen,technische Sachkenntnisse ob eine Sache in Ordnung ist oder nicht , kann keiner stellen oder Darlegen weil eben nur LAIE!!! Ob ein Betrug vorliegt muß der Käufer beweisen hieb und stichfest. Daher gilt im Zweifel für den Angeklagten !!! Regel: bei jedem Autokauf ist ein Sachverständiger zu Rate zu ziehen wenn es schon Probleme mit dem Fahreug gibt. Wer sich dann darauf einlässt handelt mit groben Selbstverschulden.
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30.08.2013, 10:35
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#9
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
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@teslatouri
Irgendwie geht da aber viel durcheinander.
Hast Du nun einen Anspruch aus Sachmängelhaftung (eine der Möglichkeiten davon ist Wandlung) oder einen Anspruch aus unerlaubter Handlung (Betrug) geltend gemacht?
Wenn ein Fahrzeug als nicht fahrbereit wegen ungeklärten Motorproblemen angeboten wird, sollte demjenigen, der das so kauft, eigentlich klar sein, dass etwas ganz teures, gravierendes an der Kiste nicht stimmt.
Wenn er dann trotzdem kauft, warum soll dann der Verkäufer haften oder betrügen
Bei ArnoNym lag der Fall im Übrigen meines Wissens anders, was sich ja dann auch in einem Urteil zu seinen Gunsten ausgewirkt hat (vgl. Post 366 in diesem Thread). Nur hat der Verkäufer kein Geld, um ArnoNym zu bezahlen.
Geändert von Marks (30.08.2013 um 17:04 Uhr).
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30.08.2013, 12:41
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#10
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Aus Freude am Fahren
Registriert seit: 07.05.2012
Ort: Herrenberg
Fahrzeug: alles mögliche
eBay-Name: jogi1168
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Also wer den ganzen Threast gelesen hat "hat ja auch nur 3 Std gedauert"    dem ist schon klar das da ein paar Sachen im Vorfeld gelaufen sind, die mehr als Link und Merkwürdig sind. Und da ist der Motortausch das komischte. Was mich aber immer noch wundert ist das das Ding trotz festgefressen oder was auch immer noch gelaufen ist.
Zeigt halt das das ein spitzen Triebwerk ist  
Meine Meinung so was macht man nicht.   Punkt. Da war ganz klar kriminelle Energie im Spiel um so viel wie möglich an einem Dummen zu verdienen, der dann letzendlich auch gefunden wurde.   Meine Meinung,
gruß
Arnd
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