BMW 7er, Modell E38 |
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14.04.2015, 17:11
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.04.2004
Ort: Hamburg
Fahrzeug: BMW E38, 728i, Bj. 1996, 450.000Km
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Moin, moin....
kurz vor Ostern ist beim Sturm ein Baum auf mein Auto im hinteren Bereich auf's Auto gefallen. Außer das er Beulen auf dem Dach und Kofferraumklappe hat, macht mir etwas anderes Sorge. Das Hinterrad (Beifahrerseite) steht schief, unterm Auto lag ein abgebrochenes Teil. Das Auto ist jetzt in der Werkstatt. Da die Werkstatt voller Termine ist kann es bis zu 3 Tage dauern bevor sie das begutachten und mir sagen was passiert ist und es kostet. Ich müsste diesen Schaden selbst zahlen weil nur Haftpflicht und keine Teilkasko habe und das seit 15 Jahren.
Meine Frage an euch, könnt ihr euch mal das abgebrochene Teil anschauen und mir jemand sagen was es ist? Es müsste von der Hinterachse/Radaufhängung kommen.
Hier das Teil was unter dem Auto lag.
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14.04.2015, 17:28
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Norderstedt
Fahrzeug: E38-750i (11.95), Lada Niva (03.03)
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Das ist die Schraube vom Kugelgelenk des Querlenkers.
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14.04.2015, 17:30
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.04.2004
Ort: Hamburg
Fahrzeug: BMW E38, 728i, Bj. 1996, 450.000Km
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Ich danke dir, das gibt mir Hoffnung das es nicht so teuer wird, oder?
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14.04.2015, 17:36
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Norderstedt
Fahrzeug: E38-750i (11.95), Lada Niva (03.03)
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Der Querlenker kostet bei BMW so 200,- bis 230,- € (je nach dem welcher es ist), im Zubehör weniger als die Hälfte.
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14.04.2015, 17:38
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.04.2004
Ort: Hamburg
Fahrzeug: BMW E38, 728i, Bj. 1996, 450.000Km
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Danke euch, mal schauen was da auf mich zu kommt... :-(
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14.04.2015, 17:54
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#6
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Mitglied
Registriert seit: 25.01.2015
Ort: Magdeburg
Fahrzeug: E38 735i (2001)
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Also ich würde dann auch überlegen, ob der Wagen nicht gegen einen anderen 7er getauscht werden kann oder ähnliches. Es ist ärgerlich, wenn du an deinem soliden und zuverlässigen Wagen gehangen hast (was ich voll und ganz nachvollziehen kann) aber wirtschaftlich ist ein Wiederaufbau in keinem Fall bei den Fahrzeugdaten
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14.04.2015, 18:01
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#7
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Gesperrt
Registriert seit: 13.05.2011
Ort: Brokstedt
Fahrzeug: 120d
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Erstmal mein Beileid
So nu kommts aber: Der Eigentümer des Baumes kann haftbar gemacht werden,sofern nachgewisen werden kann, das der Baum gefährdet war!!! Dies ist im Normalfall bei Birken ab dem ~50 Standjahr... einige füher andere später...
Ich ,,beseitige,, die Teile teilweise selber daher kenne ich den ,,Kram,,. Wir müssen immer Fotos machen wenn wir die Dinger wegräumen... Feuerwehr/Poliztei macht das (Teilweise) auch
https://www.test.de/Sturmschaeden-We...gen-4276391-0/
Schäden an Fahrzeugen
Zitat:
Sturmschäden an Autos und Motorrädern begleicht die Teilkasko – wobei mindestens Windstärke acht die Voraussetzung ist. Besser haben es Autofahrer mit einer Vollkaskoversicherung: Hier sind auch windbedingte Schäden unter Windstärke 8 mitversichert. Der Versicherer ersetzt bei Teil- wie Vollkasko auch Schäden durch herumfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste. Wer allerdings wegen des Sturms einen Unfall verursacht, braucht schon eine Kfz-Vollkasko, um den Schaden ersetzt zu bekommen. Bei Voll- und Teilkaskoversicherung müssen Betroffene Schäden bis zu der gewählten Höhe ihrer Selbstbeteiligung jedoch selbst tragen. Zurückgestuft werden Geschädigte aber nur nach selbst verschuldeten Schäden.
Zunächst aber kann der Autobesitzer sich an den Grundstückseigentümer wenden, wenn Dachziegel, Äste oder Bäume von dessen Grund aufs Auto gefallen sind. Der Grundeigentümer muss aber nur Schadenersatz zahlen, wenn ihn auch eine Schuld trifft. Das heißt er muss seine „Verkehrssicherungspflicht“ verletzt haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Baum ganz offensichtlich morsch oder ein Dachstuhl ohnehin marode war. Ähnlich sieht es aus, wenn ein Verkehrsschild aufs Auto stürzt. Wenn es sauber verankert und in Ordnung war, muss die Stadt keinen Schadenersatz leisten, denn auf extreme Wetterlagen müssen Schilder nicht ausgelegt sein (OLG Koblenz, Az. 12 U 11/03).
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14.04.2015, 18:06
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.04.2004
Ort: Hamburg
Fahrzeug: BMW E38, 728i, Bj. 1996, 450.000Km
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Also wie gesagt eine Teilkasko hatte ich nie und es hat sich gezeigt in 15 Jahren ist nichts passiert.
Der Baum wurde sehr schnell zerlegt und wegtransportiert. Eine Nachricht vom Grundstück Besitzer oder Polizei habe ich nicht erhalten.
Wie soll man dann etwas beweisen?
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14.04.2015, 18:06
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Norderstedt
Fahrzeug: E38-750i (11.95), Lada Niva (03.03)
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Na ja, so morsch sieht der Baum nicht aus, ist ja in einem Stück umgefallen.
Ich glaub das wird schwierig da was rauszuleiern.
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14.04.2015, 18:10
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.07.2013
Ort:
Fahrzeug: E32-750iA (PD.27.03.1990, EZ 30.03.1990)
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Zitat:
Zitat von Ich e32
So nu kommts aber: Der Eigentümer des Baumes kann haftbar gemacht werden,sofern nachgewisen werden kann, das der Baum gefährdet war!!! Dies ist im Normalfall bei Birken ab dem ~50 Standjahr... einige füher andere später...
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Diese Birke ist aber erst ca. 30 Jahre alt, plus minus 3 Jahre.
Bei Wind ist jeder Baum gefährdet.
M f G
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