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BMW 7er, Modell E38
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Alt 16.08.2005, 11:59   #1
A.J.
Saxmann
 
Benutzerbild von A.J.
 
Registriert seit: 11.01.2005
Ort: Hennef
Fahrzeug: BMW 728i (E38)
Standard Tatsächliches Produktionsdatum versus EZ

Hallo zusammen,

jetzt brauche ich nochmal Eure Hilfe/Erfahrungen.

Dieses Thema wurde schon in einem anderen Thread angesprochen (Ab wann waren Kopfairbags Serie) hat aber nichts mit diesem Thread zu tun, so dass ich jetzt einen eigenen Thread darüber verfasse.

Es geht um den Tag der ersten Zulassung und dem tatsächlichen Produktionsdatum des Fahrzeugs.

Mein Bimmer ist EZ 3/2000, dass tatsächliche Produktionsdatum ist jedoch 9/98 (lt. VIN Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.bmw-z1.com/VIN/VINdecode-e.cgi ).

Ich habe den Bimmer im Juni 2004 als Gebrauchtwagen von einem BMW Händler für ca. 20.000 € erworben. Der Preis erschien mir damals angemessen, da der Bimmer erst 54.000 km drauf hatte und reichlich Ausstattung hat.

Hätte ich natürlich gewusst, dass der Bimmer schon 9/98 produziert worden wäre, hätte ich mit Sicherheit diesen Preis nicht bezahlt.

Eingefügt habe ich auch ein Gerichtsurteil vom 15.10.2003, welches sich aber auf den Neuwagenverkauf bezieht.

Gerichtsurteil:

Neuwagen ist nur zwölf Monate fabrikneu
Autohändler dürfen Autos, die zwölf Monate nach ihrer Herstellung nicht verkauft wurden, nicht mehr als Neuwagen anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Die Richter gaben einem Käufer Recht, der einen Neuwagen, der bereits 19 Monate im Autohaus stand, reklamiert hatte.
In der Urteilsbegründung heißt es, durch die lange Standdauer werde der Wert des Autos gemindert. Es komme zu Materialermüdung, Oxydation und physikalischen Veränderungen. Deshalb könne man nach mehr als zwölf Monaten in der Regel nicht mehr von einem fabrikneuen Wagen sprechen. Voraussetzung für ein fabrikneues Fahrzeug ist außerdem, dass das Modell noch unverändert hergestellt wird und es durch die Standzeit keine Mängel aufweist.
Im konkreten Fall hatte ein Mann im Juni 2000 ein Auto für mehr als 53.000 Mark bestellt und sechs Wochen später auch erhalten. Allerdings war das Fahrzeug bereits anderthalb Jahre vorher, im November 1998, hergestellt worden. Aufgefallen war ihm das, weil bei seinem Auto bestimmte Kleinigkeiten wie Radio oder Sitzbezüge anders waren als in neueren Wagen desselben Modells. Der Mann kann den Vertrag jetzt rückgängig machen.
(Az. BGH VIII ZR 227/02 Urteil vom 15. Oktober 2003)


Dazu jetzt meine Frage:

Ist es auch möglich dieses Urteil auf den Gebrauchtwagenkauf zu übertragen, oder muss ich mich jetzt damit abfinden mit einem Fahrzeug zu fahren welches schon 1,5 Jahre älter ist als der Tag der ersten Zulassung?
Es geht mir nicht darum den Bimmer zurückzugeben, aber eine Anfechtung des Vertrags in Bezug auf den Kaufpreis erscheint mir gar nicht so abwägig, oder irre ich mich da?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe und

viele Grüße,

Alex
A.J. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2005, 12:07   #2
The Stig
Some say...
 
Benutzerbild von The Stig
 
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
Standard

Ich denke, die Sache ist recht einfach.
In Deinem Kaufvertrag müsste das Baujahr oder die Erstzulassung stehen.

Wenn Du den Wagen mit EZ 2000 gekauft hast, dann kannst Du nichts machen, das stimmt ja.
Sollte irgendwo das Baujahr als 2000 angegeben sein, dann kannst Du dagegen vorgehen. Bedenke immer, dass der Händler das umständehalber auch nicht gewusst hat (wer checkt schon alle Autos per VIN Decoder?).
Du hast direkt bei BMW gekauft, denen hätte das allerdings IMHO auffallen sollen.

Ist ja auch für die Garantiefähigkeit des Wagens nicht unerheblich, wann er gebaut wurde.

Beim Neuwagenurteil ging es im speziellen um den Begriff "Neuwagen".
Das ist rechtlich nicht mit Deiner Situation vergleichbar, da ein Gebrauchtwagen immer ein Gebrauchtwagen ist, sobald er einen eingetragenen Halter hat, bzw. eben über 12 Monate alt ist.
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) BMW Classic Allgäu
The Stig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2005, 12:11   #3
A.J.
Saxmann
 
Benutzerbild von A.J.
 
Registriert seit: 11.01.2005
Ort: Hennef
Fahrzeug: BMW 728i (E38)
Standard

@ Red. Dragon

Vielen Dank für die rasche Antwort, ich werde zu Hause mal den Kaufvertrag checken ob das Baujahr oder die EZ angegeben ist. Aber ist schon blöd, oder?

Viele Grüße,

Alex
A.J. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2005, 12:14   #4
The Stig
Some say...
 
Benutzerbild von The Stig
 
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
Standard

Ja, ist echt blöd.
Beim Wiederverkauf macht das ne ganze Menge aus, schliesslich sind das 2 Jahre Unterschied im Bj.
Würde ich auch nicht so ohne weiteres hinnehmen...
The Stig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2005, 12:19   #5
warp735
Mr. Diesel
 
Benutzerbild von warp735
 
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
Standard

Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Ja, ist echt blöd.
Beim Wiederverkauf macht das ne ganze Menge aus, schliesslich sind das 2 Jahre Unterschied im Bj.
Würde ich auch nicht so ohne weiteres hinnehmen...
waru? er brauch ja beim wiederverkauf auch nur die EZ nennen..

mfg Benni
warp735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2005, 12:22   #6
A.J.
Saxmann
 
Benutzerbild von A.J.
 
Registriert seit: 11.01.2005
Ort: Hennef
Fahrzeug: BMW 728i (E38)
Standard

Zitat:
Zitat von warp735
waru? er brauch ja beim wiederverkauf auch nur die EZ nennen..

mfg Benni

Stimmt schon, aber ich will ja eigentlich nur nachträglich den bezahlten Kaufpreis mindern.

Viele Grüße,

Alex
A.J. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2005, 12:25   #7
The Stig
Some say...
 
Benutzerbild von The Stig
 
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
Standard

Zitat:
Zitat von warp735
waru? er brauch ja beim wiederverkauf auch nur die EZ nennen..

mfg Benni
Und dann versucht der Käufer hinterher genau das Gleiche mit Ihm, was er jetzt mit dem BMW Autohaus probieren will.....sehr sinnvoll...
The Stig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2005, 14:13   #8
Britney
Mitglied
 
Benutzerbild von Britney
 
Registriert seit: 10.08.2005
Ort: Grasberg
Fahrzeug: E38 728i
Standard

Zitat:
Zitat von A.J.
Hallo zusammen,

jetzt brauche ich nochmal Eure Hilfe/Erfahrungen.

Dieses Thema wurde schon in einem anderen Thread angesprochen (Ab wann waren Kopfairbags Serie) hat aber nichts mit diesem Thread zu tun, so dass ich jetzt einen eigenen Thread darüber verfasse.

Es geht um den Tag der ersten Zulassung und dem tatsächlichen Produktionsdatum des Fahrzeugs.

Mein Bimmer ist EZ 3/2000, dass tatsächliche Produktionsdatum ist jedoch 9/98 (lt. VIN Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.bmw-z1.com/VIN/VINdecode-e.cgi ).

Ich habe den Bimmer im Juni 2004 als Gebrauchtwagen von einem BMW Händler für ca. 20.000 € erworben. Der Preis erschien mir damals angemessen, da der Bimmer erst 54.000 km drauf hatte und reichlich Ausstattung hat.

Hätte ich natürlich gewusst, dass der Bimmer schon 9/98 produziert worden wäre, hätte ich mit Sicherheit diesen Preis nicht bezahlt.

Eingefügt habe ich auch ein Gerichtsurteil vom 15.10.2003, welches sich aber auf den Neuwagenverkauf bezieht.

Gerichtsurteil:

Neuwagen ist nur zwölf Monate fabrikneu
Autohändler dürfen Autos, die zwölf Monate nach ihrer Herstellung nicht verkauft wurden, nicht mehr als Neuwagen anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Die Richter gaben einem Käufer Recht, der einen Neuwagen, der bereits 19 Monate im Autohaus stand, reklamiert hatte.
In der Urteilsbegründung heißt es, durch die lange Standdauer werde der Wert des Autos gemindert. Es komme zu Materialermüdung, Oxydation und physikalischen Veränderungen. Deshalb könne man nach mehr als zwölf Monaten in der Regel nicht mehr von einem fabrikneuen Wagen sprechen. Voraussetzung für ein fabrikneues Fahrzeug ist außerdem, dass das Modell noch unverändert hergestellt wird und es durch die Standzeit keine Mängel aufweist.
Im konkreten Fall hatte ein Mann im Juni 2000 ein Auto für mehr als 53.000 Mark bestellt und sechs Wochen später auch erhalten. Allerdings war das Fahrzeug bereits anderthalb Jahre vorher, im November 1998, hergestellt worden. Aufgefallen war ihm das, weil bei seinem Auto bestimmte Kleinigkeiten wie Radio oder Sitzbezüge anders waren als in neueren Wagen desselben Modells. Der Mann kann den Vertrag jetzt rückgängig machen.
(Az. BGH VIII ZR 227/02 Urteil vom 15. Oktober 2003)


Dazu jetzt meine Frage:

Ist es auch möglich dieses Urteil auf den Gebrauchtwagenkauf zu übertragen, oder muss ich mich jetzt damit abfinden mit einem Fahrzeug zu fahren welches schon 1,5 Jahre älter ist als der Tag der ersten Zulassung?
Es geht mir nicht darum den Bimmer zurückzugeben, aber eine Anfechtung des Vertrags in Bezug auf den Kaufpreis erscheint mir gar nicht so abwägig, oder irre ich mich da?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe und

viele Grüße,

Alex
HI.Hab grad mal versucht meine Fahrgestellnr. einzugeben, klappt nicht. Ich geb die mal durch vielleicht mach ich was falsch. WBAGJ 81070DL07146/ 4 Mfg. B.S
Britney ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2005, 14:15   #9
warp735
Mr. Diesel
 
Benutzerbild von warp735
 
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
Standard

du darfst nur das "DL07146" eingeben, dann gehts auch

mfg Benni
warp735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2005, 14:19   #10
Britney
Mitglied
 
Benutzerbild von Britney
 
Registriert seit: 10.08.2005
Ort: Grasberg
Fahrzeug: E38 728i
Standard

Ah so! Dacht schon die hätten mir statt n 7er nen 5er Bj84 verkauft
Britney ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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