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BMW 7er, Modell E32 |
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- Anzeige -
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08.04.2007, 21:27
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#21
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Mitglied BMW7er-Club
Registriert seit: 18.06.2003
Ort: Edemissen
Fahrzeug: leider z.Zt. keinen 7er
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Zitat:
Zitat von haasep
@Andimp3
ehrlich gesagt verstehe ich Dein pubertäres Verhalten mit dieser Geschichte nicht. Lohnt es sich fast ein Jahr wegen einer unbefüllten Klimaanlage so aufzuregen?
Den originalen Thread hast Du vor fast einem Jahr geöffnet und Dich beschwert, das Du betrogen worden sein solltest.
Auch nach dem Gerichtsverfahren willst Du weiter kämpfen wegen einer lächerlichen Klimaanlage die angeblich nicht funktioniert. Wegen Leuten wie Dir sind die Gerichte mit Lappalien blockiert, dass wirkliche Straftäter nicht belangt werden.
Ein guter Rat: Akzeptier doch einfach dieses Urteil, reparier die Klimaanlage (wenn noch nicht geschehen) und entspann Dich. Es gibt wirklich Wichtigers im Leben.
Schöne Ostern,
Pete
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Die ist nicht unbefüllt, sondern hat ein Leck! Damit ist sie defekt, und da liegt der Hase im Pfeffer.
Gruß Norbert
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09.04.2007, 12:31
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#22
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7 the Best
Registriert seit: 01.02.2007
Ort: Eschborn
Fahrzeug: 735i - 03/1991 & Ford Escort Bj.05/1993 (Besseres Ersatzrad)
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Hi,
die nicht Betrogen wurden haben gut Reden ja...dann lass sie ganz machen und gut ist......nein eben nicht wenn ich ein Auto Kaufe (Gebraucht) und mir der Käufer zusagt es Funktioniert alles und ich stelle fest nein die Klima geht nicht fühle ich mich auch Betrogen......und dann iom Forum noch solche Treads zu Lesen schlägt dem fass den Boden aus!!!!!Das verstehen aber nur leute die Vielleicht schon mal was ähnliches erlebt haben!!!!
@Andimp, du hast Recht es ist und Bleibt Betrug!!!!!
allerdings hätte das Jungchen mit mir nicht zu lachen weil der dürfte sein Essen aus der Schnabbeltasse zu sich nehemen!!!!
Musst du wissen!!!!!
Viel Glück und mach weiter!!!!
Steve
__________________
Stau is nur hine Blöd,vorne Gehts!!!
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15.04.2007, 09:07
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#23
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Zitat:
Zitat von Raffael@735i
Tja....ist nur fraglich ob die Rechtschutzversicherung da mitmacht?? 
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Muss sie - sie kann die Kostenübernahme nur verweigern, wenn offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg besteht - das ist aber bei solchen Fällen nie der Fall. Im übrigen hab ich schon öfter mal in der 1. Instanz verloren, dann aber immer in der 2. Instanz gewonnen - nur in einem Fall gabs nen Vergleich wo dann die Versicherung was löhnen musste. Abgesehen davon hab ich meinen Rechtschutz seit mittlerweile 25 Jahren (hihi - wer außer mir schließt sowas schon mit 16 ab ?) bei der Allianz und daneben noch einige andere Versicherungen bei denen. Mein Betreuer ist ein Schulkollege meines Bruders und hat ne riesen Allianz-Agentur. Sollten die sich mal querstellen, kann der immer noch was für mich deichseln - weil guter Kunde usw. Die Agenturen haben da immer eine gewisse Summe im Jahr für solche Fälle zur Verfügung.
Zitat:
Zitat von Raffael@735i
Ich meine ... ich kann Dich schon verstehen, oder auch nicht ... zumindest versuche ich es ... aber ganz ehrlich... hast Du nichts besseres zu tun?
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Ist doch kein Aufwand für mich ! Muss ja nicht mal zur Anwältin hin. Zur Verhanldung gehe ich aber immer - auch wenn ich es nicht muss.
Zitat:
Zitat von Raffael@735i
Nunja ... wenn alle so wären, würde keiner mehr ein Gebrauchtfahrzeug verkaufen.
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Damit implizierst Du, dass ich Klage obwohl ich (nach normalem Menschenverstand betrachtet) nicht im Recht bin - darüber werde ich hier nicht erneut diskutieren - alten Thread lesen und verstehen - hat schon einigen geholfen.
Zitat:
Zitat von Raffael@735i
Gruß Raffael ... der die mittlerweile "ich laufe gleich zum Anwalt" Einstellung nicht mag....
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Diese Einstellung habe ich keineswegs... ich habe im Gegenteil dem Verkäufer einen klaren Kompromiss (hälfte der Reparaturkosten des Freundlichen) angeboten - auch dazu siehe den alten Thread.
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15.04.2007, 09:13
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#24
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Zitat:
Zitat von haasep
ehrlich gesagt verstehe ich Dein pubertäres Verhalten mit dieser Geschichte nicht.
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Was soll diese blöden Anmache ?
Zitat:
Zitat von haasep
Lohnt es sich fast ein Jahr wegen einer unbefüllten Klimaanlage so aufzuregen?
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Ich rege mich nicht über die Angelegenheit auf sondern bin ganz gelassen. Ich rege mich dann eher über Leute auf, die solche Betrüger ungeschoren davonkommen lassen, denn das trägt mit dazu bei, dass mehr Betrügereien stattfinden, weil die Herren Betrüger davon ausgehen, dass sie eh nicht belangt werden
Zitat:
Zitat von haasep
Auch nach dem Gerichtsverfahren willst Du weiter kämpfen wegen einer lächerlichen Klimaanlage die angeblich nicht funktioniert.
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Das "angeblich nicht funktioniert" ist eine absolute Frechheit von Dir ! Du unterstellst mir hiermit, dass ich einen Schaden geltend mache, der gar nicht besteht - was glaubst Du eigentlich wer Du bist ?
Zitat:
Zitat von haasep
Wegen Leuten wie Dir sind die Gerichte mit Lappalien blockiert, dass wirkliche Straftäter nicht belangt werden.
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Wenn für Dich Großkotz 1350 € (mittlerweile ca. 1385 € wegen der Mwst-Erhöhung) eine Lappalie sind, dann geb ich Dir gern meine Kontonummer und Du überweist mir den Betrag. Ist doch ein Klacks für Dich.
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15.04.2007, 09:16
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#25
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Hi Steve !
Zitat:
Zitat von Steve0710
allerdings hätte das Jungchen mit mir nicht zu lachen weil der dürfte sein Essen aus der Schnabbeltasse zu sich nehemen!!!! 
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Yo... in jüngeren Jahren hätte ich auch einfach die Kohle aus dem rausgeklopft - aber heute lasse ich meine Energien lieber an meiner neuen Freundin aus
Und wehe jetzt denkt einer ich verdresche die 
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15.04.2007, 16:59
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#26
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Neues Mitglied
Registriert seit: 13.04.2007
Ort:
Fahrzeug:
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habe die geschichte grade mit entsetzten gelesen
mir ist es auch schon passiert, obwohl ich offensichtlich im recht war. leider hatte ich damals noch keinen rechtschutz...
zieh das ding durch, solches vorgehen von verkäufern darf keine schule machen!
ich drück dir die daumen für sie 2. runde.
gruß
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15.04.2007, 17:30
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#27
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.06.2005
Ort: Schaafheim
Fahrzeug: BMW 735 i (E32), Schalter, EML, ASC, Bj. 07/88 - Citroen Xsara Picasso Chrono, 1.8i, EZ 08/02
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Hi!
Laß Dich nicht ins Bockshorn jagen und tu vor allem das, was DU für richtig hälst!
Gruß
Frank
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15.04.2007, 18:32
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#28
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 23.01.2005
Ort:
Fahrzeug: Fahrrad
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naja-die Frage ist eben, wurde in diesem Termin nur "arglistige Täuschung" verhandelt ?
Prozeßrecht ist kleinlicher "Krust" - das wird nur das verhandelt, was zur Diskussion steht.
Man braucht eben auch einen Anwalt der was kann-es gibt wirklich einen ganzen Haufen unmotivierter .......
Da gibts Typen-die wenden sogar noch das alte Schuldrecht an und erscheinen mit ihren Gesetzestexten von 2000 zum Termin !
Geändert von ralfstuttgart (15.04.2007 um 18:57 Uhr).
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15.04.2007, 19:00
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#29
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† 2023
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Zitat:
Zitat von Andimp3
Da der Verkäufer sie nicht benutzt habe, hätte er evtl. zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht gewusst, dass sie noch immer oder wieder defekt seit und daher sei der Tatbestand der arglistigen Täschung nicht erfüllt und die Klage abzuweisen.
Hallo ? Gehts noch - der hat in seiner Ebay-Anzeige geschrieben "alles funktioniert" -
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Tja.... Das ist der Punkt, wo die Richterin irrt und was die Basis für eine
zweite erfolgreiche Verhandlung wäre.
Wenn der Verkäufer sich entschließt, in einer Verkaufsofferte zu schreiben,
daß alles funktioniert, muss er auch alles vorher sorgfältig prüfen.
(Im Rahmen seiner Fähigkeiten und Kenntnise als Benutzer eines Fahrzeugs.
Die Funktionsprüfung einer Klimaanlage kann auch von einem Laien geprüft werden.Geht, geht nicht...)
Unterlässt er diese Prüfung und schreibt dennoch, daß alles funktioniert,
ist er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen und das Ganze gerät
in den Bereich der Täuschung. Arglist kann man ihm nicht unterstellen.
Aber Fahrlässigkeit, die in der Quintessenz zu Deinem (des Käufers) Nachteil ausfällt.
Und dafür wird man (der Verkäufer) in der Regel in Regress genommen.
Was vor neun Monaten war, spielt dann absolut keine Rolle.
Denn es zählt der Zeitpunkt der Übergabe und seine zeitlich gleiche Aussage : "..alles funktioniert" ;im Rahmen von zugesicherten Eigenschaften.
Gruß
Knuffel
Geändert von knuffel (15.04.2007 um 19:08 Uhr).
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21.04.2007, 09:03
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#30
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Zitat:
Zitat von knuffel
Wenn der Verkäufer sich entschließt, in einer Verkaufsofferte zu schreiben,daß alles funktioniert, muss er auch alles vorher sorgfältig prüfen. (Im Rahmen seiner Fähigkeiten und Kenntnise als Benutzer eines Fahrzeugs. Die Funktionsprüfung einer Klimaanlage kann auch von einem Laien geprüft werden.Geht, geht nicht...)
Unterlässt er diese Prüfung und schreibt dennoch, daß alles funktioniert, ist er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen und das Ganze gerät in den Bereich der Täuschung. Arglist kann man ihm nicht unterstellen. Aber Fahrlässigkeit, die in der Quintessenz zu Deinem (des Käufers) Nachteil ausfällt. Und dafür wird man (der Verkäufer) in der Regel in Regress genommen.
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Genau das ist auch jetzt mein Ansatzpunkt, der mir sofort nach Studium der Urteilsbegründung durch den Kopf schoss.
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