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BMW 7er, Modell E32 |
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06.03.2009, 22:46
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#1
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Alpinator
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
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Zitat:
Zitat von RS744
So hat das nicht "immer", sondern noch nie geheißen.
Und hier -> http://www.7-forum.com/forum/1074415-post10.html
kannst Du es präzise nachlesen.
Der BR hat übrigens jetzt grünes Licht gegeben, auch für die Übertragung der Ertragshoheit von den Ländern auf den Bund.
Näheres hier (für die, die es genau wissen wollen).
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?????
Versteh gerade nicht, was du willst?!?
Bei deinem Link steht es doch auch!
Die Tagesschau meldete damals wörtlich: "Die neue Fahrzeugsteuer gilt zunächst nur für Neuwagen. Ältere Pkw werden erst ab dem Jahr 2013 auf die neue Formel umgestellt." (Bei heute, n24 und anderen Nachrichtensendungen war der Wortlaut nur minimal abgewandelt.) Offen ist bisher, wie die Umstellung gestaltet werden soll - das wissen die wohl selbst noch nicht!
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06.03.2009, 23:13
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.02.2009
Ort: zwischen KA und MA
Fahrzeug: E32 740iA PD 11/92, EZ 03/93 black/black, Shadowline,Doppelglas, Chip(Rottaler/Erich)
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Na hoffentlich sind die heutigen Trottel dann nicht mehr dran.
Wir haben größere Probleme als diesen Mist.
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06.03.2009, 23:39
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.02.2012
Ort: DK
Fahrzeug: Mercedes W203, 1,8 Kompressor Coupe +Honda Magna 750V4
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Die sind dann nicht mehr da,dann kommen die Sozis und die Gruenen,und dann faehrst Du nur noch Fahrrad
Gruss Dansker
__________________
Es ist schon erstaunlich, wie der Mensch an seinem Leben hängt, obwohl er es so hasst.
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07.03.2009, 13:40
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von Sheriff
?????
Versteh gerade nicht, was du willst?!? Bei deinem Link steht es doch auch!
... Offen ist bisher, wie die Umstellung gestaltet werden soll - das wissen die wohl selbst noch nicht!
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Eigentlich wollte ich nur darauf hinweisen (was bei Dir anders rüberkam), daß von Anfang an klar war: für Bestandsfahrzeuge folgt eine Regelung nach. Und der Auftrag dazu ist schon im jetzt beschlossenen Gesetz wie folgt formuliert:
Artikel 4 Auftrag zur Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Personenkraftwagen, die bis zum 30. Juni 2009 erstmals zugelassen worden sind und ..., werden ab dem 1. Januar 2013 in die Systematik der Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes überführt.
Wie diese "Überführung" aussehen wird? Ich denke, da ist erst mal wichtig, daß die Ertragshoheit jetzt beim Bund ist, also der BR nicht mehr gefragt werden muß. Also ergeben sich größere Handlungsspielräume, z.B. auch endlich für eine Abschaffung der KfzSt mit Umlegung auf die EnergieSt.
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