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					Zitat von immeranders  Wenn du bei der Kiste ASC haben willst, dann kannst du an der Stelle abbrechen. Eintragung wird auch nicht sein, wie vorher schon geschrieben steht dem die falsche Abgasnorm im Weg.
 
 Gruss immeranders
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 Wieso Abgasnorm! nen 1999 728i hat Euro 2 oder D3, und der M60 kann mit KLR oder Umschlüsselung auf das gleiche Level umgeschlüsselt werden soger im Zuge der Eintragung! Ich persönlich würde den M62 deshalb vorziehen. Aber das ist meine Meinung. Bremsen müssten nicht umbedingt geändert werden! Natürlich ist es zu empfehlen!
Wird bei einem bereits zugelassenen Fahrzeug nachträglich ein anderer Motortyp eingebaut
und ist dieser in der ABE bzw. EG-TG des zu begutachtenden Fahrzeugtyps
aufgeführt, dann kann auf die in Abschnitt 5 ff. genannten Nachweise weitgehend verzichtet
werden, wenn alle serienmäßig zugehörigen Bauteile so eingebaut wurden, dass
ein serienmäßiger Rüstzustand hergestellt wird (Getriebe- u. Achsübersetzung, Bremsanlage,
Fahrwerksfedern, Räder u. Reifen, Lenkung).
Bremse!
Ob eine Anpassung der Bremsanlage an die gestiegenen Fahrleistungen erforderlich ist,
muss im Einzelfall, nach Prüfung folgender Kriterien, entschieden werden :
Wenn ein Motor einer leistungsstärkeren Fahrzeugausführung verwendet wird und zu
dieser serienmäßig eine leistungsfähigere Bremsanlage gehört, dann ist die Übernahme
der Bremsanlage dieser Ausführung zu fordern.
Nach der RL 71/320/EWG soll die Prüfung der Wirksamkeit der Bremsanlagen von M1-
Fahrzeugen bei 80 % der Höchstgeschwindigkeit, aber maximal mit 160 km/h erfolgen.
Wenn ein Fahrzeug bereits vor der Motoränderung eine Höchstgeschwindigkeit von 200
km/h oder mehr erreichte und das Leergewicht des Fahrzeugs sich durch den Umbau
nicht um mehr als 5 % erhöht hat, dann wäre eine erneute Prüfung der Bremswirkung
nicht sinnvoll.Neben der Wirkungsprüfung ist besonderes Augenmerk auf die Überprüfung der Blockierreihenfolge
der Räder an Vorder- und Hinterachse zu legen. Gleiches gilt für unterschiedliche
Aufbauausführungen oder Radstände.
Fahrwerk!
Bei der Begutachtung ist zu prüfen, ob die Mehrleistung vom umgerüsteten Fahrzeug
noch verkraftet wird. Häufig werden parallel zur Leistungssteigerung breitere Räder und
Reifen, Sportfahrwerke, Federbeindomstreben, Querlenkerabstützungen oder dickere
Stabilisatoren an- bzw. eingebaut. Nicht immer führen solche Modifikationen auch wirklich
zu einer Verbesserung des Fahrverhaltens. Hier muss durch Testfahrten
mit unterschiedlichen Beladungszuständen geprüft werden, ob das Fahrzeug auch im
Grenzbereich noch sicher beherrschbar bleibt. (vom TÜV oder DEKRA)
also dann mal los!