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Alt 13.08.2011, 21:50   #1
Widowmaker
Stauanführer
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Widowmaker
 
Registriert seit: 14.02.2007
Ort: Bochum
Fahrzeug: E65-750i (08.06)/ F21 116i (06.13)
Standard

Zitat:
Zitat von Saeppel Beitrag anzeigen
beide teilschuld haben, ich hab nicht aufgepasst beim Vorbeiharen und die Dame beim Rückwärtsfahren nicht...

Gruß Sebastian
Habe ich auch noch nicht gehört!
Wenn die alte Dame also rückwärts einen Fussgänger umnietet, hat der Fussgänger dann auch Teilschuld oder wie
Da ist aber ordentlich Bonus verteilt worden, normalerweise gilt auf den meisten Parkplätzen auch die StVO!
Drückt die Polizei mittlerweile ein Auge zu, wenn sich Personen altersbedingt nicht mehr umdrehen (können) ?
Die Fälle häufen sich mittlerweile ohne Ende (trifft wohl immer einen E32), hoffentlich können die Beamten später auch damit leben, wenn bei der nächsten Aktion jemand verletzt wird oder gar stirbt!

Sorry fürs leichte OT

Geändert von Widowmaker (13.08.2011 um 22:02 Uhr). Grund: Nachtrag
Widowmaker ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2011, 21:58   #2
dansker
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von dansker
 
Registriert seit: 22.02.2012
Ort: DK
Fahrzeug: Mercedes W203, 1,8 Kompressor Coupe +Honda Magna 750V4
Standard

Genau so einen Unfall hatte meine Frau auch hier in "DK". Sie kommt am Parkstreifen vorbei, da fährt einer mit nem Focos aus der Parkbucht Rückwärts heraus. Bei unserem Peugoet die ganze Rechte Seite "Kaltverformt". Hier bekam der Focus-Fahrer die "Alleinschuld", und wir einen anderen Wagen.
Gruss dansker
__________________
Es ist schon erstaunlich, wie der Mensch an seinem Leben hängt, obwohl er es so hasst.
dansker ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2011, 23:01   #3
Sheriff
Alpinator
 
Benutzerbild von Sheriff
 
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
Standard

Zitat:
Zitat von Widowmaker Beitrag anzeigen
Da ist aber ordentlich Bonus verteilt worden, normalerweise gilt auf den meisten Parkplätzen auch die StVO!
Gilt ja auch (wie eigentlich überall im öffentlichen Verkehrsraum), insbes. §1:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Was hingegen nicht gilt sind z.B. rechts-vor-links-Regelungen etc.. Ebenso darfst du ja dort auch nicht 50 fahren, obwohl kein Schild eine geringere Geschwindigkeit fordert. Konkret nimmt man an: max. 10 km/h, ständige Bremsbereitschaft, usw.. Ebenso gelten Fahrbahnpfeile nur als Empfehlung, mit "Falschfahrern" muss daher gerechnet werden.

Ist er also z.B. schneller als 10km/h gewesen (was sich u.U. aus dem Schadenbild erkennen lässt), wird er um eine Teilschuld nicht herumkommen.

Zitat:

Habe ich auch noch nicht gehört!
Wenn die alte Dame also rückwärts einen Fussgänger umnietet, hat der Fussgänger dann auch Teilschuld oder wie
Bei Fußgängern und Radfahrern, insbes. bei Kindern, hat der Autofahrer fast immer eine Mitschuld, weil Füßgänger und Radfahrer die schwächeren Verkehrsteilnehmer sind und ihnen gegenüber deshalb besondere Vorsicht geboten ist. In diese Richtung gehen sehr viele Gerichtsurteile.
__________________
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